Richtlinien Nr. 2a: Abändern und Umbauen von Motorwagen
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Die erstmalige Inverkehrsetzung eines Fahrzeugs ist mit Prüfungsbericht Form. 13.20 A vorzunehmen. Die Zuteilung der Stammnummer (Kantonsstammnummer<br />
= gelbe Etikette; Zollstammnummer = weisse Etikette oder EDV-Aufdruck des <strong>von</strong> der OZD berechtigten Zollbeteiligten [Zollspediteur<br />
oder Importeur]) hat gemäss WPB 13.20, Anhang VI, zu erfolgen.<br />
Der Typengenehmigungsinhaber (Hersteller, Importeur, Parallelimporteur) hat der OZD, Sektion Fahrzeuge <strong>und</strong> Strassenverkehrsabgaben,<br />
3003 Bern, den zollamtlich gestempelten Prüfungsbericht Form. 13.20 A abzuliefern, wenn der <strong>Motorwagen</strong> aus einem ausländischen, nie in der<br />
Schweiz zugelassenen Fahrgestell hergestellt wurde.