Richtlinien Nr. 2a: Abändern und Umbauen von Motorwagen
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4.2.2.2 Lenkraddrehknopf<br />
THEMA BESTIMMUNGEN * BEMERKUNGEN<br />
Das Anbringen eines Lenkraddrehknopfes ist ausschliesslich<br />
an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h<br />
zulässig �<br />
sowie<br />
für behinderte Fahrzeugführer �<br />
4.3 Sichtverhältnisse, Scheibe, Folie, Scheibenwischer<br />
4.3.1 Front- <strong>und</strong> vordere Seitenscheiben<br />
4.3.1.1 Allgemeines<br />
Freie Sicht Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, müssen<br />
eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest<br />
sein <strong>und</strong> auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 %<br />
Licht durchlassen.<br />
Bestehen Zweifel, so kann eine Prüfung angeordnet werden.<br />
Jede Beeinträchtigung<br />
der Sicht ist untersagt<br />
Der Fahrzeugführer muss, bei einer Augenhöhe <strong>von</strong> 0,75 m<br />
über der Sitzfläche, die Fahrbahn ausserhalb eines Halbkreises<br />
<strong>von</strong> 12,0 m Radius frei überblicken können. An Windschutz-<br />
<strong>und</strong> vorderen Seitenscheiben ist deshalb das Anbrin-<br />
* A: nicht melde- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung; B: Bauteile müssen aber typengenehmigt sein<br />
C: meldepflichtige Änderung;<br />
D: melde- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung; E: Eignungserklärung Bauteilehersteller; F: Nachweis APS; G: Eignungserklärung Fahrzeughersteller oder Garantie Umbauer mit Nachweis APS<br />
H: bewilligungs- <strong>und</strong> prüfpflichtige Änderung.<br />
Seite 23 Erläuterungen siehe Ziffer 3.1<br />
A<br />
D<br />
Art. 92 Abs. 1 VTS<br />
Als für die Sicht des Führers nötige<br />
Scheiben gelten Windschutzscheibe<br />
<strong>und</strong> vordere Seitenscheiben.<br />
(z.B. METAS)<br />
Art. 71 Abs. 5 VTS<br />
Ausnahmen gemäss Anhang 8<br />
Ziffer 25 <strong>und</strong> 26 VTS beachten