GESCHÄFTSJAHR - Taunus Sparkasse
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Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen<br />
sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten<br />
bilanziert; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden<br />
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.<br />
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die<br />
Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der<br />
voraussichtlichen Nutzungsdauer. Dabei orientieren wir uns an den<br />
von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen.<br />
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige<br />
Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bei den Gebäuden grundsätzlich<br />
linear mit Abschreibungssätzen zwischen 2 % und 3 % p. a.<br />
Soweit die Finanzverwaltung höhere degressive Abschreibungssätze<br />
gemäß § 7 Abs. 5 EStG anerkennt, werden diese angewandt.<br />
Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten<br />
Gebäuden wird grundsätzlich handels- als auch steuerrechtlich<br />
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.<br />
Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich<br />
Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben, wobei auf<br />
Zugänge die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet wird.<br />
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen<br />
über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag<br />
beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen<br />
Rechnung getragen.<br />
Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen<br />
nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 280<br />
Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />
Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Offenmarktgeschäfte, die<br />
mit ihrem Zeitwert bilanziert sind, mit ihrem Rückzahlungsbetrag beziehungsweise<br />
Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen<br />
Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den<br />
Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.<br />
37<br />
AUSZUG<br />
AUS DEM<br />
ANHANG