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GESCHÄFTSJAHR - Taunus Sparkasse

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Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen<br />

sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten<br />

bilanziert; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden<br />

außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.<br />

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die<br />

Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der<br />

voraussichtlichen Nutzungsdauer. Dabei orientieren wir uns an den<br />

von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen.<br />

Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige<br />

Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bei den Gebäuden grundsätzlich<br />

linear mit Abschreibungssätzen zwischen 2 % und 3 % p. a.<br />

Soweit die Finanzverwaltung höhere degressive Abschreibungssätze<br />

gemäß § 7 Abs. 5 EStG anerkennt, werden diese angewandt.<br />

Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten<br />

Gebäuden wird grundsätzlich handels- als auch steuerrechtlich<br />

die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.<br />

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich<br />

Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben, wobei auf<br />

Zugänge die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet wird.<br />

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen<br />

über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag<br />

beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen<br />

Rechnung getragen.<br />

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen<br />

nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 280<br />

Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />

Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Offenmarktgeschäfte, die<br />

mit ihrem Zeitwert bilanziert sind, mit ihrem Rückzahlungsbetrag beziehungsweise<br />

Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen<br />

Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den<br />

Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.<br />

37<br />

AUSZUG<br />

AUS DEM<br />

ANHANG

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