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Dokument 1.pdf - Universität Hohenheim

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tatsächlichen Auswirkungen der Investitionsalternative "REIT" bis zum heutigen Tag<br />

aber unklar. Vielmehr bestehen ohne einen funktionierenden Markt unverändert Anreize<br />

fort, Immobilienunternehmen gezielt in „Steueroasen“ zu verlagern. 33<br />

1.2. Ziel der Arbeit<br />

Etwaige Defizite innerhalb der Besteuerung von REIT-Aktiengesellschaften 34 sollen<br />

in der vorliegenden Arbeit alloziert, dargestellt und systematisiert werden. Im<br />

REITG geregelte Besteuerungsgrundlagen werden – dieser Maßgabe entsprechend –<br />

anhand betriebswirtschaftlicher, verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Kriterien<br />

analysiert. Vereinzelt werden Denkansätze zur Vermeidung konzeptioneller Ungereimtheiten<br />

dargelegt. 35 Eine Systematisierung möglicher Schwachstellen erfolgt<br />

durch Zuordnung zu den jeweiligen Kriterien, an denen sie gemessen werden. 36 Das<br />

beschriebene Oberziel expliziert sich in nachfolgend entwickelte Unterziele. 37<br />

Folgende Unterziele werden aus betriebswirtschaftlicher Sicht verfolgt: Wie in Kapitel<br />

1.1. angedeutet, befindet sich das REIT-Normengefüge selbst im Fluss. Dies wird<br />

bei der nachfolgenden Analyse berücksichtigt. Gesetzesänderungen angrenzender<br />

Gesetze sind gleichfalls zu beachten, wenn und soweit sie auf die REIT-<br />

Besteuerung 38 ausstrahlen. Insbesondere die Einführung abgeltender Besteuerung<br />

33 Allein in den Jahren 2005 bis 2007 verlagerten 41 Immobilienunternehmen ihren<br />

Sitz nach Jersey, Isle-of-Man oder Guernsey; sie gingen über den Londoner Alternative<br />

Investment Market (AIM) an die Börse (vgl. IW (Hrsg.), IM 2/2008, passim).<br />

Regelmäßig geben sich diese Unternehmen per Selbstbindung eine REIT-ähnliche<br />

Struktur und werden als „synthetische REITs“ gehandelt; zum Vergleich synthetischer<br />

REITs mit der REIT-Aktiengesellschaft nur Volckens, in: Bone-<br />

Winkel/Schäfers/Schulte (Hrsg.), Handbuch, S. 107-126.<br />

34 Sichtlich lässt die Abkürzung "REIT" nicht unmittelbar auf die Rechtsform<br />

"Trust" schließen, sondern ist ihrer international bekannten Bezeichnung entlehnt<br />

(zum Begriff G. Wagner, S. 7 ff.); REITs können als „international-steuerrechtliche<br />

Chamäleons“ (Tischbirek, in: FS Pöllath + Partner, S. 403) verstanden werden, deren<br />

Würdigung stets einer Einzelfallbetrachtung bedarf.<br />

35 Es ist nicht Ziel der Arbeit, diesbezüglich abschließende Lösungen zu entwickeln.<br />

36 Die Zuordnung ist keine zwingende, natürlich ist denkbar, dass bestimmte Besteuerungsdefizite<br />

gleichzeitig aus ökonomischer, verfassungs- und europarechtlicher<br />

Perspektive untersuchungswürdig sind. In den Analysekapiteln werden Verflechtungen<br />

deshalb aufgezeigt.<br />

37 Hierbei erfolgt eine Ausklammerung jener Themen, die sich nicht im Zielkorridor<br />

der Arbeit befinden. Es wird ein Überblick über den Stand der Wissenschaft vermittelt.<br />

38 Untersuchungsgegenstand sind Fragen der laufenden Besteuerung nach dem<br />

REITG im Gewinnfall. Mit den Steuerarten KSt/ESt, GewSt, SolZ werden Ertragsteuern<br />

einbezogen. KapESt wird berücksichtigt, sofern sie Belastungswirkung entfaltet.<br />

KiSt wird nicht betrachtet. Aperiodische Geschäftsvorfälle werden nur aspektweise<br />

aufgegriffen, insbesondere im Zusammenhang mit der Exit-Tax (§ 3<br />

Nr. 70 EStG). Nicht behandelt werden außersteuerliche Fragen zur Investitionsform<br />

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