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Dokument 1.pdf - Universität Hohenheim

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nünftige zu Arbeitseinsätzen nötigt oder zu einer psychischen Belastung aus der Verletzung<br />

ethischer Maßstäbe führt. 85 Auch sind mögliche Informationskosten zu nennen,<br />

die entstehen, wenn durch Steuerplanung Handlungsalternativen ausgeschlossen<br />

werden sollen, die nachsteuerlich nicht optimal sind. 86 Daneben bestehen Kosten der<br />

Steuerdeklaration. Es handelt sich folglich um eine wirtschaftlich geprägte Sicht des<br />

Begriffs "Steuern", der sämtliche durch Besteuerung hervorgerufene Belastungen<br />

Steuerpflichtiger einschließt. 87<br />

2.1.1.3. Reichweite<br />

Die Vorstellung entscheidungsneutraler Besteuerung kann unter Einschränkungen als<br />

Leitbild dienen; 88 problematisch erweist sich eine Anknüpfung an Entscheidungsneutralität<br />

insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, zukünftige Zahlungsüberschüsse<br />

zu ermitteln, da es sich um Schätzgrößen handelt, wohingegen im Steuerrecht<br />

regelmäßig auf vergangenheitsbezogene, objektivierbare Bemessungsgrundlagen<br />

abzustellen ist. 89 Selbst bei Vorhandensein zuverlässiger Bewertungsverfahren<br />

ließe sich eine auf Schätzgrößen basierende Argumentation nach h. M. im Ergebnis<br />

kaum rechtssicher umsetzen. 90<br />

Kritisch wird das ursprüngliche Modell zur Messung effektiver Steuerbelastung von<br />

King und Fullerton zudem aufgrund seiner rigiden Modellannahmen beurteilt, die<br />

keine Aussagen über real beobachtbares Investitionsverhalten zulassen. 91 Hierin<br />

spiegelt sich die Komplexität menschlichen Entscheidungsverhaltens wider. 92 Es<br />

würde „(b)ei Überbetonung der Relevanz investitionstheoretischer Methoden ... die<br />

Gefahr (bestehen), dass betriebswirtschaftliche Probleme, die sich nicht in Form von<br />

Zahlungsströmen ausdrücken lassen, als betriebswirtschaftlich nicht relevant betrach-<br />

85 Vgl. Schneider, Steuerlast, S. 6.<br />

86 Vgl. Niemann, Steuersysteme, S. 6.<br />

87 Die Definition ist diesbezüglich weiter gefasst als die in § 3 Abs. 1 AO geregelte.<br />

Zu Opportunitätskosten der Steuererhebung Treisch, StuW 2006, S. 260 f.<br />

88 Kritisch Zuber, Anknüpfungsmerkmale, S. 67-76.<br />

89 Vgl. F. W. Wagner, BFuP 2000, S. 191; Schwinger, Steuersysteme, S. 152. Ebenso<br />

wäre eine nachgelagerte Besteuerung des ursprünglichen Kapitalwerts von durchgeführten<br />

Investitionen aufgrund der subjektiven Wahl des Kalkulationszinsfußes<br />

nicht umsetzbar (Kahle, WPg 2002, S. 183; Böcking/Gros, DStR 2007, S. 2344; kritisch<br />

Franke/Hax, Finanzwirtschaft, S. 85; zur Fundierung einer nachgelagerten Besteuerung<br />

Knirsch/Niemann, in: Fuest/Mitschke (Hrsg.), Nachgelagerte Besteuerung,<br />

S. 315-362).<br />

90 Vgl. Schneider, Investition, S. 704-705; Ballwieser, BFuP 1990, S. 489.<br />

91 Es handelt sich um Annahmen der neoklassischen Investitionstheorie; im Einzelnen<br />

King/Fullerton, Taxation, passim. Insbesondere erfolgt auch nur ein vereinfachter<br />

Einbezug von Steuersystemen verschiedener Nationen (vgl. Wesselbaum-<br />

Neugebauer, Steuerbelastungsvergleiche, S. 55 ff.).<br />

92 Vgl. Bretzke, Problembezug, S. 245.<br />

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