Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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die betreffende Leistung rückwirkend ab Antragseingang<br />
gewährt.<br />
Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine<br />
Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine<br />
gleichwertige Einschränkung aufweist. Die Einschränkung<br />
ist mit einer augenärztlichen Bescheinigung nachzuweisen<br />
oder mit dem Schwerbehindertenausweis,<br />
wenn dieser das Merkmal Bl aufweist.<br />
Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten ein Blindengeld<br />
von 608,96 Euro/Monat. Blinde Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche erhalten Blindengeld in Höhe von<br />
305,00 Euro/ Monat. Die <strong>Leistungen</strong> werden unabhängig<br />
von Einkommen <strong>und</strong> Vermögen gewährt. Ein Anspruch<br />
besteht nur dann, wenn die blinde Person keine<br />
<strong>Leistungen</strong> aus der Kriegsopferfürsorge erhält. In diesem<br />
Fall ist ein entsprechender Antrag bei der LVR-<br />
Hauptfürsorgestelle zu stellen.<br />
Blinde Menschen nach Vollendung des 60. Lebensjahres<br />
erhalten Blindengeld in Höhe von 473 Euro/Monat.<br />
Wenn ihr Einkommen <strong>und</strong> Vermögen bestimmte<br />
Grenzen nicht überschreiten, erhalten sie den Differenzbetrag<br />
von 135,96 Euro als ergänzende Blindenhilfe<br />
nach dem SGB XII. Da die Grenzen für Einkommen<br />
<strong>und</strong> Vermögen vergleichsweise hoch sind, haben viele<br />
blinde Menschen auf diesen Differenzbetrag einen Anspruch.<br />
Blinde Menschen, die in einer Einrichtung leben<br />
<strong>und</strong> bei denen die Kosten des Aufenthalts ganz oder<br />
teilweise aus öffentlichen Mitteln getragen werden,<br />
wird das Blindengeld um maximal den Unterstützungsbetrag<br />
gekürzt. Erhalten blinde Menschen <strong>Leistungen</strong><br />
der Pflegekasse, privaten Pflegeversicherung oder Beihilfe<br />
wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder<br />
Kurzzeitpflege, wird das Blindengeld um 157,50 Euro in<br />
Pflegestufe 1 <strong>und</strong> um 150,50 Euro bei Pflegestufe 2<br />
<strong>und</strong> 3 gekürzt, weil der durch die Blindheit bedingte<br />
Mehraufwand bereits teilweise durch die Pflege- <strong>und</strong><br />
Betreuungsleistungen abgedeckt wird.<br />
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr<br />
erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender<br />
Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag eine Hilfe von<br />
77 Euro monatlich. Die Hilfe wird unabhängig von Einkommen<br />
<strong>und</strong> Vermögen gezahlt <strong>und</strong> bei anderen Sozialleistungen<br />
wie Wohngeld, <strong>Arbeits</strong>losen- oder Sozialhilfe<br />
nicht als Einkommen gewertet. Für alle Hilfen gilt,<br />
dass <strong>Leistungen</strong> erst ab dem Monat der Antragstellung<br />
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gezahlt werden. Voraussetzung für die Leistung ist<br />
auch hier, dass die Antragsteller ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben <strong>und</strong> keine<br />
entsprechenden <strong>Leistungen</strong> nach b<strong>und</strong>es- oder landesrechtlichen<br />
Vorschriften erhalten.<br />
5.3 Erwerbsminderungsrente<br />
Für wen? Erwerbsgeminderte Personen<br />
Wo beantragen? Rentenversicherungsträger<br />
Wo steht’s? §§ 33, 34, 43, 241 SGB VI<br />
Weitere Informationen: stellen die Rentenversicherungsträger<br />
<strong>zur</strong> Verfügung, zum Beispiel unter<br />
www.deutsche-rentenversicherung.de<br />
Bis Ende 2000 waren die Renten wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit in Berufs- <strong>und</strong> Erwerbsunfähigkeitsrenten<br />
(BU- <strong>und</strong> EU-Renten) unterteilt. Das System begünstigte<br />
Versicherte, die eine qualifizierte Berufsausbildung<br />
hatten, gegenüber den Ungelernten, obwohl<br />
diese in vielen Fällen ebenfalls hohe Beiträge in die Rentenkasse<br />
eingezahlt hatten. Statt der früheren BU- <strong>und</strong><br />
EU-Renten gibt es jetzt eine für alle Versicherten gleichermaßen<br />
geltende Rente wegen teilweiser oder voller<br />
Erwerbsminderung (EM-Rente, gezahlt als Teil- oder<br />
Vollrente). Die Höhe der jeweiligen EM-Rente richtet<br />
sich gr<strong>und</strong>sätzlich nur noch nach dem vorhandenen<br />
körperlichen Leistungsvermögen, wobei die folgenden<br />
Abstufungen gelten:<br />
Erwerbsfähigkeit (auf dem<br />
allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt)<br />
Rentenanspruch<br />
unter drei St<strong>und</strong>en täglich volle Rente<br />
drei bis unter sechs St<strong>und</strong>en täglich halbe Rente<br />
(bei<br />
<strong>Arbeits</strong>losigkeit<br />
volle Rente)<br />
sechs St<strong>und</strong>en oder mehr täglich halbe Rente<br />
bei Versicherten, die vor dem<br />
2. Januar 1961 geboren sind, mit<br />
Berufsschutz, wenn sie in ihrem<br />
erlernten oder gleichwertigen Beruf<br />
weniger als sechs St<strong>und</strong>en tätig<br />
sein können<br />
sechs St<strong>und</strong>en oder mehr täglich<br />
bei Versicherten ohne Berufsschutz<br />
keine Rente