Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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1. <strong>Leistungen</strong> <strong>zur</strong> Aus- <strong>und</strong><br />
Weiterbildung<br />
1.1 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />
für behinderte Menschen . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
1.2 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />
für schwerbehinderte Menschen . . . . . . . . 6<br />
1.3 Ausbildungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
1.4 Beratung <strong>und</strong> Vermittlung . . . . . . . . . . . . . 7<br />
1.5 Zuschüsse zu den Gebühren bei der<br />
Berufsausbildung besonders betroffener<br />
schwerbehinderter Jugendlicher <strong>und</strong><br />
junger Erwachsener . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />
1.6 Prämien <strong>und</strong> Zuschüsse zu den Kosten<br />
der Berufsausbildung behinderter<br />
Jugendlicher <strong>und</strong> junger Erwachsener . . . . 7<br />
1.7 Betreuung <strong>und</strong> Begleitung durch<br />
den Integrationsfachdienst . . . . . . . . . . . . . 8<br />
1.8 Nachteilsausgleich bei Abschluss- <strong>und</strong><br />
Gesellenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
1.9 Ausbildungsförderung (BAföG)<br />
– Erhöhte Einkommensfreibeträge/<br />
Höchstförderungsdauer/<br />
Prüfungserleichterungen . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
1.10 Eingliederungshilfe für<br />
behinderte Menschen zum Besuch<br />
einer Hochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
1.11 Erstausbildung in einem<br />
Berufsbildungswerk (BBW) . . . . . . . . . . . 11<br />
1.12 Berufliche (Wieder-)Eingliederung von<br />
erwachsenen behinderten Menschen in<br />
einem Berufsförderungswerk (BFW) . . . . 11<br />
1.1 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />
für behinderte Menschen<br />
Für wen? Arbeitgeber<br />
Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />
Wo steht’s? § 236 SGB III<br />
Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung behinderter<br />
Jugendlicher können Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />
gezahlt werden, wenn eine Aus- oder Weiterbildung<br />
in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus<br />
behinderungsbedingten Gründen sonst nicht möglich<br />
6<br />
ist. Die Ausbildungszuschüsse sollen regelmäßig 60 Prozent<br />
der monatlichen Ausbildungsvergütung für das<br />
letzte Ausbildungsjahr nicht übersteigen. In begründeten<br />
Ausnahmefällen können Zuschüsse bis <strong>zur</strong> Höhe<br />
der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr<br />
gezahlt werden. Die Zuschüsse werden für die<br />
Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt.<br />
1.2 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />
für schwerbehinderte Menschen<br />
Für wen? Arbeitgeber<br />
Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />
Wo steht’s? § 235 a SGB III<br />
Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von<br />
schwerbehinderten Menschen können Zuschüsse <strong>zur</strong><br />
Ausbildungsvergütung oder vergleichbaren Vergütung<br />
gezahlt werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung<br />
sonst nicht möglich ist. Die Zuschüsse betragen bis zu<br />
80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung<br />
oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr<br />
einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils<br />
<strong>am</strong> Ges<strong>am</strong>tsozialversicherungsbeitrag;<br />
in begründeten Ausnahmefällen bis <strong>zur</strong> Höhe der Ausbildungsvergütung/sonstigen<br />
Vergütung im letzten<br />
Ausbildungsjahr. Die Zuschüsse werden für die Dauer<br />
der Aus- oder Weiterbildung gezahlt. Bei Übernahme<br />
schwerbehinderter Menschen in ein <strong>Arbeits</strong>verhältnis<br />
im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung<br />
kann ein Eingliederungszuschuss in Höhe von<br />
bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen (tariflichen<br />
oder ortsüblichen) <strong>Arbeits</strong>entgelts für die Dauer<br />
von einem Jahr erbracht werden, sofern während der<br />
Aus- oder Weiterbildung Zuschüsse gezahlt wurden.<br />
1.3 Ausbildungsgeld<br />
Für wen? Behinderte Menschen<br />
Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />
Wo steht’s? § 104 SGB III