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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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1. <strong>Leistungen</strong> <strong>zur</strong> Aus- <strong>und</strong><br />

Weiterbildung<br />

1.1 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />

für behinderte Menschen . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1.2 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />

für schwerbehinderte Menschen . . . . . . . . 6<br />

1.3 Ausbildungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

1.4 Beratung <strong>und</strong> Vermittlung . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1.5 Zuschüsse zu den Gebühren bei der<br />

Berufsausbildung besonders betroffener<br />

schwerbehinderter Jugendlicher <strong>und</strong><br />

junger Erwachsener . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1.6 Prämien <strong>und</strong> Zuschüsse zu den Kosten<br />

der Berufsausbildung behinderter<br />

Jugendlicher <strong>und</strong> junger Erwachsener . . . . 7<br />

1.7 Betreuung <strong>und</strong> Begleitung durch<br />

den Integrationsfachdienst . . . . . . . . . . . . . 8<br />

1.8 Nachteilsausgleich bei Abschluss- <strong>und</strong><br />

Gesellenprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1.9 Ausbildungsförderung (BAföG)<br />

– Erhöhte Einkommensfreibeträge/<br />

Höchstförderungsdauer/<br />

Prüfungserleichterungen . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

1.10 Eingliederungshilfe für<br />

behinderte Menschen zum Besuch<br />

einer Hochschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

1.11 Erstausbildung in einem<br />

Berufsbildungswerk (BBW) . . . . . . . . . . . 11<br />

1.12 Berufliche (Wieder-)Eingliederung von<br />

erwachsenen behinderten Menschen in<br />

einem Berufsförderungswerk (BFW) . . . . 11<br />

1.1 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />

für behinderte Menschen<br />

Für wen? Arbeitgeber<br />

Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />

Wo steht’s? § 236 SGB III<br />

Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung behinderter<br />

Jugendlicher können Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />

gezahlt werden, wenn eine Aus- oder Weiterbildung<br />

in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus<br />

behinderungsbedingten Gründen sonst nicht möglich<br />

6<br />

ist. Die Ausbildungszuschüsse sollen regelmäßig 60 Prozent<br />

der monatlichen Ausbildungsvergütung für das<br />

letzte Ausbildungsjahr nicht übersteigen. In begründeten<br />

Ausnahmefällen können Zuschüsse bis <strong>zur</strong> Höhe<br />

der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr<br />

gezahlt werden. Die Zuschüsse werden für die<br />

Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt.<br />

1.2 Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung<br />

für schwerbehinderte Menschen<br />

Für wen? Arbeitgeber<br />

Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />

Wo steht’s? § 235 a SGB III<br />

Für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von<br />

schwerbehinderten Menschen können Zuschüsse <strong>zur</strong><br />

Ausbildungsvergütung oder vergleichbaren Vergütung<br />

gezahlt werden, wenn die Aus- oder Weiterbildung<br />

sonst nicht möglich ist. Die Zuschüsse betragen bis zu<br />

80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung<br />

oder der vergleichbaren Vergütung für das letzte Ausbildungsjahr<br />

einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils<br />

<strong>am</strong> Ges<strong>am</strong>tsozialversicherungsbeitrag;<br />

in begründeten Ausnahmefällen bis <strong>zur</strong> Höhe der Ausbildungsvergütung/sonstigen<br />

Vergütung im letzten<br />

Ausbildungsjahr. Die Zuschüsse werden für die Dauer<br />

der Aus- oder Weiterbildung gezahlt. Bei Übernahme<br />

schwerbehinderter Menschen in ein <strong>Arbeits</strong>verhältnis<br />

im Anschluss an eine abgeschlossene Aus- oder Weiterbildung<br />

kann ein Eingliederungszuschuss in Höhe von<br />

bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen (tariflichen<br />

oder ortsüblichen) <strong>Arbeits</strong>entgelts für die Dauer<br />

von einem Jahr erbracht werden, sofern während der<br />

Aus- oder Weiterbildung Zuschüsse gezahlt wurden.<br />

1.3 Ausbildungsgeld<br />

Für wen? Behinderte Menschen<br />

Wer gewährt? Agentur für Arbeit<br />

Wo steht’s? § 104 SGB III

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