Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...
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• Anlagen <strong>und</strong> Sachkosten<br />
• Lehr- <strong>und</strong> Lernmaterial beziehungsweise Medien<br />
• Gebühren der K<strong>am</strong>mern<br />
• Berufs- <strong>und</strong> Schutzkleidung<br />
• externe Ausbildung<br />
Das LVR-Integrations<strong>am</strong>t gewährt bei Vorliegen der<br />
Voraussetzungen einen Zuschuss von 2.000 Euro pro<br />
Ausbildungsjahr (auch für erlaubte Wiederholungen)<br />
<strong>und</strong> bei erfolgreichem Abschluss eine zusätzliche Prämie<br />
von 2.000 Euro. Die Zuschüsse zu den Kosten der<br />
Berufsausbildung sind unabhängig von den Zuschüssen<br />
zu den Personalkosten von Auszubildenden, die die<br />
Agentur für Arbeit gemäß § 236 SGB III gewährt, siehe<br />
„Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung“, Seite 6).<br />
1.7 Beratung <strong>und</strong> Begleitung durch den<br />
Integrationsfachdienst<br />
Für wen? Schulabgänger, Auszubildende <strong>und</strong><br />
Arbeitgeber<br />
Wer berät? Integrationsfachdienste<br />
Wo steht’s? §§ 109 folgende SGB IX in Verbindung<br />
mit §§ 27 a <strong>und</strong> 28 SchwbAV<br />
Weitere Informationen: im Internet auf<br />
www.integrations<strong>am</strong>t.lvr.de>Informationen für<br />
behinderte Menschen>Integrationsfachdienste<br />
www.ifd.lvr.de LVR-Integrations<strong>am</strong>t, Dr. Dieter<br />
Schartmann, Telefon: 0221 809-4368<br />
Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des<br />
LVR-Integrations<strong>am</strong>ts <strong>und</strong> sind behilflich bei der Sicherung<br />
von <strong>Arbeits</strong>plätzen. Sie beraten <strong>und</strong> unterstützen<br />
Arbeitgeber, Vorgesetzte <strong>und</strong> Kollegen bei Fragen oder<br />
Problemen. Ziel der Hilfen durch den Integrationsfachdienst<br />
ist die Sicherung der <strong>Teilhabe</strong> behinderter Menschen<br />
<strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>leben.<br />
Die Dienstleistungen richten sich insbesondere an:<br />
• berufstätige schwerbehinderte Menschen mit einem<br />
besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender <strong>und</strong>/oder<br />
psychosozialer Unterstützung,<br />
• Personen mit einer Schwerbehinderung, die nach<br />
zielgerichteter Vorbereitung durch eine Werkstatt<br />
für behinderte Menschen auf den allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt<br />
wechseln wollen oder<br />
• Schulabgängerinnen <strong>und</strong> Schulabgänger mit einer<br />
Schwerbehinderung, die <strong>zur</strong> Aufnahme einer Be-<br />
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schäftigung auf dem allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt auf<br />
die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes<br />
angewiesen sind.<br />
Weil sich je nach Behinderungsform diese aufkommenden<br />
Fragen <strong>und</strong> Probleme unterschiedlich gestalten,<br />
ist das Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebot behinderungsspezifisch<br />
ausgerichtet. Im Rheinland gibt es<br />
Integrationsfachdienste für<br />
• geistig- <strong>und</strong> körperbehinderte Menschen,<br />
• hörgeschädigte <strong>und</strong> gehörlose Menschen,<br />
• sehbehinderte <strong>und</strong> blinde Menschen,<br />
• seelisch behinderte Menschen.<br />
Beispiele für die Tätigkeitsbereiche der Integrationsfachdienste:<br />
• als Ansprechpartner für die Arbeitgeber <strong>zur</strong> Verfügung<br />
zu stehen,<br />
• über die <strong>Leistungen</strong> für Arbeitgeber zu informieren,<br />
• Arbeitgeber bei der Beantragung von <strong>Leistungen</strong> zu<br />
unterstützen,<br />
• die Fähigkeiten der zugewiesenen Menschen zu bewerten<br />
<strong>und</strong> einzuschätzen,<br />
• die schwerbehinderten Menschen auf diese <strong>Arbeits</strong>plätze<br />
vorzubereiten,<br />
• die schwerbehinderten Menschen <strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>platz<br />
oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten<br />
zu begleiten,<br />
• die Mitarbeiter im Betrieb über Art <strong>und</strong> Auswirkung<br />
der Behinderung <strong>und</strong> über entsprechende Verhaltensregeln<br />
zu informieren,<br />
• eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale<br />
Betreuung durchzuführen.<br />
Bei der Anwendung aller <strong>Leistungen</strong> geht es um Individuallösungen.<br />
Im Mittelpunkt steht das Individuum mit<br />
seinem persönlichen Anliegen auf einem individuellen<br />
<strong>Arbeits</strong>platz bei einem individuellen Arbeitgeber. Die<br />
Hilfen beziehen sich auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten,<br />
Bedürfnisse <strong>und</strong> Interessen der schwerbehinderten<br />
Menschen sowie auf die Anforderungen <strong>und</strong><br />
Belange der Arbeitgeber.