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Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und ...

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• Anlagen <strong>und</strong> Sachkosten<br />

• Lehr- <strong>und</strong> Lernmaterial beziehungsweise Medien<br />

• Gebühren der K<strong>am</strong>mern<br />

• Berufs- <strong>und</strong> Schutzkleidung<br />

• externe Ausbildung<br />

Das LVR-Integrations<strong>am</strong>t gewährt bei Vorliegen der<br />

Voraussetzungen einen Zuschuss von 2.000 Euro pro<br />

Ausbildungsjahr (auch für erlaubte Wiederholungen)<br />

<strong>und</strong> bei erfolgreichem Abschluss eine zusätzliche Prämie<br />

von 2.000 Euro. Die Zuschüsse zu den Kosten der<br />

Berufsausbildung sind unabhängig von den Zuschüssen<br />

zu den Personalkosten von Auszubildenden, die die<br />

Agentur für Arbeit gemäß § 236 SGB III gewährt, siehe<br />

„Zuschüsse <strong>zur</strong> Ausbildungsvergütung“, Seite 6).<br />

1.7 Beratung <strong>und</strong> Begleitung durch den<br />

Integrationsfachdienst<br />

Für wen? Schulabgänger, Auszubildende <strong>und</strong><br />

Arbeitgeber<br />

Wer berät? Integrationsfachdienste<br />

Wo steht’s? §§ 109 folgende SGB IX in Verbindung<br />

mit §§ 27 a <strong>und</strong> 28 SchwbAV<br />

Weitere Informationen: im Internet auf<br />

www.integrations<strong>am</strong>t.lvr.de>Informationen für<br />

behinderte Menschen>Integrationsfachdienste<br />

www.ifd.lvr.de LVR-Integrations<strong>am</strong>t, Dr. Dieter<br />

Schartmann, Telefon: 0221 809-4368<br />

Die Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag des<br />

LVR-Integrations<strong>am</strong>ts <strong>und</strong> sind behilflich bei der Sicherung<br />

von <strong>Arbeits</strong>plätzen. Sie beraten <strong>und</strong> unterstützen<br />

Arbeitgeber, Vorgesetzte <strong>und</strong> Kollegen bei Fragen oder<br />

Problemen. Ziel der Hilfen durch den Integrationsfachdienst<br />

ist die Sicherung der <strong>Teilhabe</strong> behinderter Menschen<br />

<strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>leben.<br />

Die Dienstleistungen richten sich insbesondere an:<br />

• berufstätige schwerbehinderte Menschen mit einem<br />

besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender <strong>und</strong>/oder<br />

psychosozialer Unterstützung,<br />

• Personen mit einer Schwerbehinderung, die nach<br />

zielgerichteter Vorbereitung durch eine Werkstatt<br />

für behinderte Menschen auf den allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt<br />

wechseln wollen oder<br />

• Schulabgängerinnen <strong>und</strong> Schulabgänger mit einer<br />

Schwerbehinderung, die <strong>zur</strong> Aufnahme einer Be-<br />

8<br />

schäftigung auf dem allgemeinen <strong>Arbeits</strong>markt auf<br />

die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes<br />

angewiesen sind.<br />

Weil sich je nach Behinderungsform diese aufkommenden<br />

Fragen <strong>und</strong> Probleme unterschiedlich gestalten,<br />

ist das Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebot behinderungsspezifisch<br />

ausgerichtet. Im Rheinland gibt es<br />

Integrationsfachdienste für<br />

• geistig- <strong>und</strong> körperbehinderte Menschen,<br />

• hörgeschädigte <strong>und</strong> gehörlose Menschen,<br />

• sehbehinderte <strong>und</strong> blinde Menschen,<br />

• seelisch behinderte Menschen.<br />

Beispiele für die Tätigkeitsbereiche der Integrationsfachdienste:<br />

• als Ansprechpartner für die Arbeitgeber <strong>zur</strong> Verfügung<br />

zu stehen,<br />

• über die <strong>Leistungen</strong> für Arbeitgeber zu informieren,<br />

• Arbeitgeber bei der Beantragung von <strong>Leistungen</strong> zu<br />

unterstützen,<br />

• die Fähigkeiten der zugewiesenen Menschen zu bewerten<br />

<strong>und</strong> einzuschätzen,<br />

• die schwerbehinderten Menschen auf diese <strong>Arbeits</strong>plätze<br />

vorzubereiten,<br />

• die schwerbehinderten Menschen <strong>am</strong> <strong>Arbeits</strong>platz<br />

oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten<br />

zu begleiten,<br />

• die Mitarbeiter im Betrieb über Art <strong>und</strong> Auswirkung<br />

der Behinderung <strong>und</strong> über entsprechende Verhaltensregeln<br />

zu informieren,<br />

• eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale<br />

Betreuung durchzuführen.<br />

Bei der Anwendung aller <strong>Leistungen</strong> geht es um Individuallösungen.<br />

Im Mittelpunkt steht das Individuum mit<br />

seinem persönlichen Anliegen auf einem individuellen<br />

<strong>Arbeits</strong>platz bei einem individuellen Arbeitgeber. Die<br />

Hilfen beziehen sich auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten,<br />

Bedürfnisse <strong>und</strong> Interessen der schwerbehinderten<br />

Menschen sowie auf die Anforderungen <strong>und</strong><br />

Belange der Arbeitgeber.

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