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Nachrichten über das Geschlecht der Ungern-Sternberg

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Vetter Friedrich (A21) nicht zwei Sissegal'sche Dörfer hätte<br />

verkaufen können, wie er es 1453 that. Darauf erfolgte wohl die<br />

Erbschaft, und 1453 theilten sich die Brü<strong>der</strong> von Neuem so, daß<br />

Merten Pürkel und <strong>das</strong> im Sissegal'schen belegene Hohenheide,<br />

Henning aber <strong>das</strong> übrige Sissegal nebst dem Stammgut Fisthehl<br />

erhielt.<br />

Als <strong>der</strong> Erzbischof Sylvester am 24. Juni 1452 zu Ronneburg dem<br />

Engelbrecht von Tiesenhausen <strong>das</strong> Schloß Erla conftrmirte, war<br />

Merten von <strong>Ungern</strong> als Zeuge zugegen. Auch untersiegelte er als<br />

bischöflicher Rath den Brief Sylvester's, worin er den Kirchholmer<br />

Vertrag aufhob. Der Erzbifchof hatte nämlich am 30. November 1452<br />

zu Kirchholm dem Ordensmeister die halbe Gerichtsbarkeit <strong>über</strong> Riga<br />

abtreten müssen, fand sich aber dadurch beeinträchtigt, und am 7.<br />

April 1454 tödtete und vernichtete er zu Treiden den Vertrag,<br />

indem er zwei Exemplare desselben zerschnitt, die Stücke ins Feuer<br />

werfen und zu Asche verbrennen ließ.<br />

Am 25. Januar 1455 bestätigte <strong>der</strong> Erzbischof die<br />

Gränzregulirung zwischen den Län<strong>der</strong>eien des erzbischöflichen<br />

Schlosses Salis und den Dörfern des Schlosses Pürkel, welche<br />

Merten und Henning von <strong>Ungern</strong> gehörten.<br />

In demselben Jahre ertheilte <strong>der</strong> Erzbischof Sylvester mit<br />

Consens seines Kapitels den benannten Brü<strong>der</strong>n <strong>das</strong> Privilegium <strong>der</strong><br />

gesammten Hand in ihren Gütern, durch welches beim Aussterben<br />

einer Linie <strong>der</strong> nächste Verwandte <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Linie succedirte,<br />

und beim Verkauf eines Gutes die Familienglie<strong>der</strong> die Priorität zu<br />

demselben erhielten. Dieses Recht <strong>der</strong> gesammten Hand besaß die<br />

Familie Tieseuhausen bereits seit des Erzbischofs Wallenrode<br />

Zeiten, auch die Familien Uexkull, Rosen und <strong>Ungern</strong> mögen schon<br />

damals damit begnadigt sein so daß es eigentlich hier diesen<br />

Brü<strong>der</strong>n nur confirmirt sein wird.<br />

Als bald darauf dieser Erzbischof am 6, Februar 1457 zu<br />

Ronneburg seiner übrigen Ritterschaft <strong>das</strong> Recht <strong>der</strong> Gnade gab,<br />

welches dem harrisch-wierischen Erbrecht ähnlich war, ließen die<br />

Gebrü<strong>der</strong> Merten und Henning von <strong>Ungern</strong> ihren Söhnen Jürgen III,<br />

und Heinrich I. (A25. B26) dieses Recht <strong>der</strong> gesammten Hand<br />

confirmiren. Fünf Tage später, am 11. Februar, schlossen<br />

sämmtliche Stände Livlands mit einan<strong>der</strong> einen zehnjährigen Frieden<br />

zu Molmar ab und verbanden sich gleichzeitig zur gemeinsamen<br />

Abwehr gegen alle auswärtigen Feinde. Diesen Vertrag versiegelten<br />

unter An<strong>der</strong>n auch Georg II. von <strong>Ungern</strong>, Dompropst zu Dorpat, sowie<br />

Merten und Heinrich I. (A18. 19. B26) als Bevollmächtigte <strong>der</strong><br />

Ritter und Mannschaft des Stiftes Riga.<br />

Am 7. Mai 1458 erbte Merten von <strong>Ungern</strong> von Kersten von Rosen<br />

150 Mark und die Frau des Detlev von <strong>Ungern</strong> 20 Mark.<br />

Merten's Gemahlin war laut Stammbaum Margaretha Orges von<br />

Rutenberg. Ihr Vater wird in <strong>der</strong> schwed. Stammtafel Johann, ein<br />

Bru<strong>der</strong> des Ordensmeisters Cysse von Rutenberg (1424-35) genannt;<br />

ihre Mutter Elisabeth von Rosen, Tochter Kersten's v. R. auf<br />

Hochrosen und Ropen-hof, Stiftsvogts und Raths.<br />

Sein Sohn war Jürgen III., s. A25, vielleicht auch Detlev, s.

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