Nachrichten über das Geschlecht der Ungern-Sternberg
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Vetter Friedrich (A21) nicht zwei Sissegal'sche Dörfer hätte<br />
verkaufen können, wie er es 1453 that. Darauf erfolgte wohl die<br />
Erbschaft, und 1453 theilten sich die Brü<strong>der</strong> von Neuem so, daß<br />
Merten Pürkel und <strong>das</strong> im Sissegal'schen belegene Hohenheide,<br />
Henning aber <strong>das</strong> übrige Sissegal nebst dem Stammgut Fisthehl<br />
erhielt.<br />
Als <strong>der</strong> Erzbischof Sylvester am 24. Juni 1452 zu Ronneburg dem<br />
Engelbrecht von Tiesenhausen <strong>das</strong> Schloß Erla conftrmirte, war<br />
Merten von <strong>Ungern</strong> als Zeuge zugegen. Auch untersiegelte er als<br />
bischöflicher Rath den Brief Sylvester's, worin er den Kirchholmer<br />
Vertrag aufhob. Der Erzbifchof hatte nämlich am 30. November 1452<br />
zu Kirchholm dem Ordensmeister die halbe Gerichtsbarkeit <strong>über</strong> Riga<br />
abtreten müssen, fand sich aber dadurch beeinträchtigt, und am 7.<br />
April 1454 tödtete und vernichtete er zu Treiden den Vertrag,<br />
indem er zwei Exemplare desselben zerschnitt, die Stücke ins Feuer<br />
werfen und zu Asche verbrennen ließ.<br />
Am 25. Januar 1455 bestätigte <strong>der</strong> Erzbischof die<br />
Gränzregulirung zwischen den Län<strong>der</strong>eien des erzbischöflichen<br />
Schlosses Salis und den Dörfern des Schlosses Pürkel, welche<br />
Merten und Henning von <strong>Ungern</strong> gehörten.<br />
In demselben Jahre ertheilte <strong>der</strong> Erzbischof Sylvester mit<br />
Consens seines Kapitels den benannten Brü<strong>der</strong>n <strong>das</strong> Privilegium <strong>der</strong><br />
gesammten Hand in ihren Gütern, durch welches beim Aussterben<br />
einer Linie <strong>der</strong> nächste Verwandte <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Linie succedirte,<br />
und beim Verkauf eines Gutes die Familienglie<strong>der</strong> die Priorität zu<br />
demselben erhielten. Dieses Recht <strong>der</strong> gesammten Hand besaß die<br />
Familie Tieseuhausen bereits seit des Erzbischofs Wallenrode<br />
Zeiten, auch die Familien Uexkull, Rosen und <strong>Ungern</strong> mögen schon<br />
damals damit begnadigt sein so daß es eigentlich hier diesen<br />
Brü<strong>der</strong>n nur confirmirt sein wird.<br />
Als bald darauf dieser Erzbischof am 6, Februar 1457 zu<br />
Ronneburg seiner übrigen Ritterschaft <strong>das</strong> Recht <strong>der</strong> Gnade gab,<br />
welches dem harrisch-wierischen Erbrecht ähnlich war, ließen die<br />
Gebrü<strong>der</strong> Merten und Henning von <strong>Ungern</strong> ihren Söhnen Jürgen III,<br />
und Heinrich I. (A25. B26) dieses Recht <strong>der</strong> gesammten Hand<br />
confirmiren. Fünf Tage später, am 11. Februar, schlossen<br />
sämmtliche Stände Livlands mit einan<strong>der</strong> einen zehnjährigen Frieden<br />
zu Molmar ab und verbanden sich gleichzeitig zur gemeinsamen<br />
Abwehr gegen alle auswärtigen Feinde. Diesen Vertrag versiegelten<br />
unter An<strong>der</strong>n auch Georg II. von <strong>Ungern</strong>, Dompropst zu Dorpat, sowie<br />
Merten und Heinrich I. (A18. 19. B26) als Bevollmächtigte <strong>der</strong><br />
Ritter und Mannschaft des Stiftes Riga.<br />
Am 7. Mai 1458 erbte Merten von <strong>Ungern</strong> von Kersten von Rosen<br />
150 Mark und die Frau des Detlev von <strong>Ungern</strong> 20 Mark.<br />
Merten's Gemahlin war laut Stammbaum Margaretha Orges von<br />
Rutenberg. Ihr Vater wird in <strong>der</strong> schwed. Stammtafel Johann, ein<br />
Bru<strong>der</strong> des Ordensmeisters Cysse von Rutenberg (1424-35) genannt;<br />
ihre Mutter Elisabeth von Rosen, Tochter Kersten's v. R. auf<br />
Hochrosen und Ropen-hof, Stiftsvogts und Raths.<br />
Sein Sohn war Jürgen III., s. A25, vielleicht auch Detlev, s.