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Nachrichten über das Geschlecht der Ungern-Sternberg

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zu thun. Die Unterschriebenen verpflichteten sich nämlich,, keine<br />

Güter an jene vier Familien verkaufen, verpfänden o<strong>der</strong> vererben zu<br />

wollen bei Strafe <strong>der</strong> Confiscation des Gutes, desgleichen alle<br />

Töchter, welche in die Gesammthand verheirathet werden sollten,<br />

nicht mit Land, son<strong>der</strong>n mit Geld auszusteuern.<br />

Diese Vereinbarung von 35 Stiftsvasallen, unter denen auch<br />

Dietrich und Klaus Uexkull sich befanden, confirmirte <strong>der</strong><br />

Erzbischof Jaspar Linde auf Betrieb seines Coadjutors Johann<br />

Blankenfeld, <strong>der</strong> zugleich Bischof von Dorpat und Reval war, trotz<br />

des Protestes <strong>der</strong> vier genannten Familien, am 20. August 1523. Als<br />

<strong>der</strong> alte Jaspar bald darauf starb, traten die Gegner des<br />

Gesammthandrechts, welche ihre Güter in <strong>der</strong> Gnade und im neuen<br />

Lehnrecht besaßen, 1524 aufs Neue zu demselben Zwecke zusammen,<br />

und am 9. August 1525 bestätigte <strong>der</strong> neue Erzbischof J.<br />

Blankenfeld natürlich ohne Weigerung den Beschluß seiner<br />

Ritterschaft, sowie endlich auch <strong>der</strong> Kaiser Karl V. am 17.<br />

September 1528.<br />

Die nächste Folge für die Familie von <strong>Ungern</strong> war, obgleich <strong>das</strong><br />

Gesetz keine rückwirkende Kraft haben sollte, <strong>der</strong> Verlust von<br />

Kuikatz, welches Gut bis 1601 in <strong>der</strong> Familie Dumpian blieb.

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