Nachrichten über das Geschlecht der Ungern-Sternberg
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Stadt Riga wollten sogleich dahin ziehen, um die Verräther<br />
aufzuheben. Plettenberg gestattete aber Solches nicht, son<strong>der</strong>n<br />
schrieb einen Landtag zum 19. Februar 1530 nach Wolmar aus, um<br />
diese Angelegenheiten gesetzlich zu ordnen.<br />
Der Erzbischof Thomas belohnte am 10. August 1530 vom Schlosse<br />
Dahlen aus die treuen Dienste Jürgen's durch die Belehnung mit<br />
Korben, Weibte, Pursküll und Koddiak, lauter Dörfern, die an<br />
Pürkel gränzten, und ließ diesen Lehnbrief von seinem Coadjutor<br />
mit unterschreiben. Zugleich gab er Jürgen <strong>das</strong> Versprechen, die<br />
vacante Dompropstei von Riga seinem Sohne Wolmar (A56) geben zu<br />
wollen, <strong>der</strong> bereits Dompropst in Hapsal war.<br />
Um die lügenhaften Gerüchte zu zerstreuen, als beabsichtige <strong>der</strong><br />
Erzbischof, durch seinen fürstlichen Coadjutor Livland an Polen zu<br />
bringen, erließ die Ritterschaft des Erzstiftes ein Rundschreiben<br />
an die an<strong>der</strong>n Ritterschaften des Landes, des Inhalts:<br />
„Der Erzbischof Thomas hat nur nach <strong>der</strong> ihm von seiner<br />
Ritterschaft gegebenen Instruction gehandelt, zu <strong>der</strong>en<br />
Ueberwachung ihn drei aus unserer Mitte begleitet haben. Da <strong>der</strong><br />
Orden sein Versprechen nicht gehalten, hat Thomas einen Fürsten<br />
zum Coadjutor erwählen müssen, wozu auch die Reichsfürsten<br />
gerathen. Der Markgraf Wilhelm von Brandenburg ist kein<br />
Undeutscher, ebensowenig wie <strong>der</strong> Erzbischof, son<strong>der</strong>n ein Markgraf,<br />
kurfürstlichen Stammes aus dem Herzen <strong>der</strong> deutschen Nation. Auch<br />
die ganze Stiftsritterschaft ist deutschen Herkommens und steht<br />
seit 300 Jahren unter dem deutschen Reiche. Lieber wollen wir<br />
sterben, als uns von Kaiser und Reich abwendig machen lassen.<br />
Demgemäß bitten wir Vasallen des Erzstiftes unsere Brü<strong>der</strong>,<br />
Vettern und Freunde aus den an<strong>der</strong>en Ritterschaften, die doch auch,<br />
Gott Lob, Edelleute und Unterworfene des heiligen Römischen<br />
Reiches sind, mit uns einträchtig handeln und die Ruhe des Landes<br />
beför<strong>der</strong>n zu wollen."<br />
In Folge dieses Schreibens hielten die Ritterschaften von<br />
Harrien und Wierland mit denen von Dorpat und Oesel eine<br />
Vorberathung zu Walk und beschlossen, auf dem Landtage zu Wolmar<br />
dahin wirken zu wollen, daß <strong>das</strong> Erzstift wie<strong>der</strong> in seine alten<br />
Rechte eingesetzt werde, aber <strong>der</strong> Coadjutor wegbleiben müsse.<br />
Auf dem am 30. Juni 1530 eröffneten Landtage zu Wolmar erschien<br />
<strong>der</strong> Erzbischof mit seinen benannten Räthen nicht, son<strong>der</strong>n erwählte<br />
die Bischöfe von Dorpat und Oesel zu Schiedsrichtern, die aber die<br />
Wahl des Coadjutors nicht rückgängig machen dürften.<br />
Das kaiserliche Pönalmandat vom 15. Januar 1530 mochte die<br />
Gemüther nachgiebiger gestimmt haben, und <strong>der</strong> Orden unterwarf sich<br />
ebenfalls den vom Erzbischof erwählten Schiedsrichtern. Diese<br />
fällten <strong>das</strong> Urtheil: Weil <strong>der</strong> Erzbifchof, sein Kapitel und seine<br />
Ritterschaft sich durch den Vertrag zu Wolmar vom 15. Juni 1526 in<br />
ihren Rechten verkürzt finden, so soll <strong>der</strong> Meister aus Liebe zum<br />
Frieden denselben fallen lassen.<br />
So wurde <strong>der</strong> Vertrag, auf dessen heilsame Wirkungen <strong>das</strong> ganze<br />
Land mit so vieler Zuversicht gehofft hatte, indem er die<br />
einzelnen Herrschaften zu einem gemeinsamen Ganzen vereinigen