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Jever in alten und neuen Bildern - Wilhelmshavener Zeitung

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23. Februar 2013<br />

MitFeuer<br />

<strong>und</strong><br />

Schwert<br />

gerichtet<br />

Fortsetzung von Seite<br />

So geht aus <strong>alten</strong> Krim<strong>in</strong>alprotokollen<br />

der<br />

Jahre 1542 - 49 hervor,<br />

dass alle <strong>in</strong>haftierten<br />

„Hexen“ im Gefängnis<br />

den Kältetod starben.<br />

Zwei große Hexenprozesse<br />

ragen unheilvoll<br />

aus der Justizgeschichte<br />

des 16. Jahrh<strong>und</strong>erts im<br />

<strong>Jever</strong>land hervor. Obwohl<br />

Landesherrschaft<br />

<strong>und</strong> Geistlichkeit eigentlich<br />

der Reformation zugeneigt<br />

waren, stand der<br />

von der katholischen Inquisition<br />

befeuerte<br />

Hexenglaube offensichtlich<br />

auch im <strong>Jever</strong>land<br />

noch <strong>in</strong> voller Blüte.<br />

1542/43 gab es<br />

e<strong>in</strong>en Hexen-Prozess<br />

gegen e<strong>in</strong>e Frau namens<br />

Tommet; die Del<strong>in</strong>quent<strong>in</strong><br />

landete auf dem<br />

Scheiterhaufen. Ebenso<br />

erg<strong>in</strong>g es 13 Frauen <strong>und</strong><br />

zwei Männern, die <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Prozess 1592<br />

nach grauslichen Folterungen<br />

„gestanden“ <strong>und</strong><br />

verbrannt wurden. E<strong>in</strong>ige<br />

„Hexen“ wurden gnädigerweise<br />

zuvor geköpft;<br />

das Richtschwert, das<br />

1582 ge-<br />

schmiedet<br />

worden war,<br />

wird noch heute im<br />

Schlossmuseum aufbewahrt.<br />

Zu Fräule<strong>in</strong> Marias Zeiten<br />

gab es noch ke<strong>in</strong>en Scharfrichter.<br />

Als <strong>Jever</strong> anschließend zur<br />

Grafschaft Oldenburg gehörte,<br />

rückte der Scharfrichter bei<br />

Bedarf von dort an. Während<br />

der Zerbster Zeit ließ sich e<strong>in</strong><br />

„Nachrichter“ <strong>in</strong> <strong>Jever</strong> nieder. Er<br />

erhielt das Privileg, als e<strong>in</strong>ziger<br />

gegen Gebühr sämtliches <strong>in</strong> der<br />

Stadt <strong>und</strong> Herrschaft <strong>Jever</strong> verrecktes<br />

Vieh abledern <strong>und</strong> verscharren<br />

zu dürfen. Damit verdiente<br />

er so reichlich, dass er<br />

die H<strong>in</strong>richtungen ohne Bezahlung<br />

durchführen musste.<br />

Die H<strong>in</strong>richtungen fanden,<br />

glaubt man dem viel zitierten<br />

Geschichtsschreiber Sello, auf<br />

dem Alten Markt statt. 1751 ist<br />

die letzte H<strong>in</strong>richtung auf dem<br />

Alten Markt bezeugt. Laut <strong>alten</strong><br />

Gerichtsakten im Staatsarchiv<br />

Gester n<br />

<strong>und</strong>Heute<br />

präsentiert von der<br />

WohlkaumzumLachenzumutewardenDel<strong>in</strong>quent<strong>in</strong>nenim<br />

Hexengalgen. Im Schlossmuseum wird das Richtschwertaufbewahrt.<br />

Oldenburg allerd<strong>in</strong>gs<br />

war der Richtplatz beim heutigen<br />

Siebetshaus <strong>in</strong> der Nähe<br />

des ehemaligen Klosters Östr<strong>in</strong>gfelde.<br />

Auf dem Alten Markt<br />

stand, wie Rogowski ausführt,<br />

lediglich der „halbe Galgen“, wo<br />

vor allem die für alle Zeiten entehrenden<br />

Prangerstrafen vollstreckt<br />

wurden.<br />

In der Stadt (also <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Stadtbefestigung) selbst<br />

s<strong>in</strong>d, wie Rogowski ausführt,<br />

nachweislich nie Todes- oder<br />

Prangerstrafen vollstreckt<br />

worden. Hier wurden nur die<br />

Urteile verkündet.<br />

Altes örtliches Gewohnheitsrecht<br />

rang <strong>in</strong> weiten Teilen<br />

Deutschlands mit vom römischen<br />

Recht hergeleitetem Geme<strong>in</strong>recht.<br />

Auch im jeverschen<br />

FOTO: WZ-BILDDIENST/SCHLOSSMUSEUM<br />

Landgericht<br />

trat<br />

das friesische Recht<br />

immer stärker <strong>in</strong> den H<strong>in</strong>ter-<br />

<strong>Wilhelmshavener</strong> <strong>Zeitung</strong> · Seite 17<br />

gr<strong>und</strong>, stützten sich<br />

die studierten Juristen<br />

auf die Gr<strong>und</strong>sätze<br />

des Geme<strong>in</strong>en<br />

Rechts.<br />

Während der napoleonischenHerrschaft<br />

wurde auch<br />

das Justizwesen umgestülpt,<br />

g<strong>alten</strong> der<br />

Code Civil <strong>und</strong> französischesStrafrecht.<br />

<strong>Jever</strong> wurde<br />

zum Sitz e<strong>in</strong>es Tribunals<br />

mit e<strong>in</strong>em<br />

Präsidenten <strong>und</strong> drei<br />

Richtern als Berufungsgericht<br />

<strong>und</strong> zuständig<br />

für Gerichtssachen<br />

mit höheren<br />

Streitwerten. Unterste<br />

Instanz waren die<br />

Friedensrichter <strong>in</strong><br />

den Kantonen, den<br />

ehemaligen Amtsvogteien,<br />

die mehrere<br />

Kirchspiele (Mairien)<br />

umfassten. Kapitalverbrechenwurden<br />

vor dem Schwurgericht<br />

verhandelt.<br />

Als das <strong>Jever</strong>land<br />

1818 endgültig dem<br />

Herzogtum Oldenburg<br />

zugesprochen<br />

wurde, griff man wiederum<br />

auf das vorherige<br />

Rechtswesen<br />

mit der Amtsverfassung<br />

zurück. Der<br />

Amtmann erhielt<br />

wieder se<strong>in</strong>e zentrale<br />

Bedeutung als<br />

Chef der Verwaltungs-<br />

<strong>und</strong> Justizbehörde.<br />

Erst 1858 kam es<br />

im Zuge der oldenburgischenVerwaltungs-<br />

<strong>und</strong> Gebietsreform<br />

zur weitgehenden<br />

Trennung<br />

von Verwaltung <strong>und</strong><br />

Justizwesen. Das<br />

Landgericht <strong>Jever</strong><br />

wurde aufgelöst <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Amtsgericht<br />

e<strong>in</strong>gerichtet. Nächsthöhere<br />

Instanz war das Obergericht<br />

<strong>in</strong> Varel, das die Aufgaben<br />

des ehemaligen Landgerichtes<br />

übernahm.<br />

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