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1 inhaltsverzeichnis a. grundbegriffe und grundprinzipien des betriebs

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Unternehmen im Sinne <strong>des</strong> Betriebsverfassungsgesetzes ist die privatrechtlich organisierte<br />

juristische oder natürliche Person oder Personengesamtheit, die eine oder mehrere<br />

Arbeitsstätten unter ihrer alleinigen oder gemeinsam mit anderen ausgeübten Leitungs-,<br />

Planungs- <strong>und</strong> Organisationsgewalt zusammenfaßt, für Investitions-, Produktions-,<br />

Diversifikations- <strong>und</strong> Distributionsentscheidungen zuständig ist <strong>und</strong> die die Arbeitsverträge mit<br />

den Arbeitnehmern abschließt.<br />

Das BAG stellt dagegen in seiner Entscheidung vom 11.12.1987 ausdrücklich auf die<br />

einheitliche Rechtsträgerschaft ab; ebenso BAG vom 29.11.1989.<br />

Solange ein Unternehmen nur eine Arbeitsstätte hat, ist die Unterscheidung zwischen Betrieb<br />

<strong>und</strong> Unternehmen allerdings praktisch bedeutungslos, da in diesen Fällen der Betrieb das<br />

Spiegelbild <strong>des</strong> Unternehmens ist.

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