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Teil D Vertiefende verkehrliche Untersuchung - Elmshorn

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ISEK <strong>Elmshorn</strong> – <strong>Teil</strong>bericht D „<strong>Vertiefende</strong> <strong>verkehrliche</strong> <strong>Untersuchung</strong>“<br />

Schlussbericht „Integration von <strong>verkehrliche</strong>r und städtebaulicher Entwicklung<br />

in der Innenstadt <strong>Elmshorn</strong> aus Perspektive des ISEK“<br />

4. Verbesserung der Situation des Radverkehrs<br />

Zur Verbesserung des Radverkehrs wurden in den vergangenen Jahren kaum Maßnahmen<br />

in der <strong>Elmshorn</strong>er Innenstadt realisiert. Um der Bedeutung des Radverkehrs<br />

zukünftig besser gerecht zu werden, sind die im ISEK neu konzipierten innerstädtischen<br />

städtebaulichen und <strong>verkehrliche</strong>n Entwicklungen auch im Hinblick auf den<br />

Radverkehr zu überprüfen und die Radverkehrsplanung entsprechend anzupassen.<br />

Nachfolgend werden daher zunächst die vorhandenen Radverkehrsanlagen analysiert<br />

sowie die bestehenden Planungen ausgewertet. Im Anschluss werden dann<br />

vor dem Hintergrund der in Kapitel 2 konzipierten Veränderungen des innerstädtischen<br />

Straßennetzes Vorschläge zur Anpassung der bisherigen Planungen sowie zu<br />

weitergehenden Verbesserungen der Situation der Radfahrer entwickelt.<br />

4.1. Analyse und Bewertung der bestehenden Radverkehrsanlagen<br />

In der <strong>Elmshorn</strong>er Innenstadt ist an den Hauptverkehrsstraßen ein zusammenhängendes,<br />

bis auf kleinere Lücken vollständiges Radwegenetz vorhanden (vgl. Abb.<br />

4-1). Mit seiner räumlichen Struktur und Dichte bietet es grundsätzlich eine gute Erreichbarkeit<br />

der verschiedenen <strong>Teil</strong>bereiche der Innenstadt und eine angemessene<br />

Vernetzung mit den umliegenden Wohngebieten. Lediglich im südlichen Flamweg<br />

besteht aufgrund der dortigen Einbahnstraßenregelung eine deutliche Netzlücke, die<br />

die Erreichbarkeit der Innenstadt aus Nordwesten einschränkt.<br />

Diese überwiegend positive Ausgangssituation wird jedoch dadurch konterkariert,<br />

dass die einzelnen Radverkehrsanlagen sowohl hinsichtlich ihrer Funktionalität und<br />

Gestaltung als auch bezüglich ihres baulichen Zustands in erheblichem Maße<br />

mängelbehaftet und unzureichend sind. Darüber hinaus entspricht der überwiegende<br />

<strong>Teil</strong> der Radwege nicht mehr den heutigen gesetzlichen Vorgaben und ist somit auch<br />

nicht benutzungspflichtig.<br />

So besteht im Bereich der <strong>Elmshorn</strong>er Innenstadt ein besonderes Problem darin,<br />

dass zwar an praktisch allen Hauptverkehrsstraßen straßenbegleitende Radwege<br />

vorhanden sind, diese sich jedoch zu einem beträchtlichen <strong>Teil</strong> nur auf einer<br />

Straßenseite befinden (vgl. Abb. 4-1). Dabei weisen sie oftmals eine größere Breite<br />

auf und werden daher – wie es bspw. in der Schulstraße offensichtlich ursprünglich<br />

auch geplant war – permanent im Zweirichtungsverkehr genutzt. Diese Radwegeführung<br />

ist für die Radfahrer – auch wenn es ihnen zum <strong>Teil</strong> nicht unbedingt bewusst<br />

sein mag – sehr problematisch, da sie gegenüber anderen Radwegeformen insbesondere<br />

an Knotenpunkten, Einmündungen und Grundstückszufahrten wesentlich<br />

konfliktträchtiger ist. Zudem handeln die links, in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer<br />

verkehrswidrig und haben so bei einem Unfall mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen<br />

zu rechnen (OLG Celle: kein Schadensersatz für den Radfahrer), da in den<br />

meisten Fällen eine entsprechende Zweirichtungsradweg-Beschilderung (und damit<br />

Benutzungspflicht) nicht vorhanden ist.<br />

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