Engagement für Umwelt und Kultur – eine Reise durch
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38 E.ON Bayern AG • Technik <strong>und</strong> Netz<br />
Neuer energierechtlicher<br />
Rahmen<br />
Erste Abfragen<br />
<strong>durch</strong> BNetzA<br />
Technik <strong>und</strong> Netz<br />
Neues Energiewirtschaftsgesetz <strong>und</strong> Netznutzungsentgelte<br />
Am 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft<br />
getreten. Damit wurde nunmehr auch in Deutschland <strong>eine</strong> Regulierung des<br />
Strom- <strong>und</strong> Gasnetzbereiches etabliert.<br />
Das neue EnWG verpflichtet E.ON Bayern, alle Netzentgelte sowie die<br />
Verrechnungspreise vorab genehmigen zu lassen (ex-ante-Genehmigung).<br />
Bisher gab es nur <strong>eine</strong> Missbrauchsaufsicht <strong>durch</strong> die Kartellbehörden. Die<br />
Regulierungsfunktion wurde der bisherigen Regulierungsbehörde <strong>für</strong> Telekommunikation<br />
<strong>und</strong> Post (RegTP) übertragen. Sie heißt zukünftig B<strong>und</strong>esnetzagentur<br />
(BNetzA). Für Unternehmen mit weniger als 100.000 K<strong>und</strong>en<br />
sind die Regulierungsbehörden der Länder zuständig, können diese Aufgabe<br />
aber der BNetzA übertragen.<br />
E.ON Bayern fällt im Strombereich in den Zuständigkeitsbereich der<br />
BNetzA in Bonn, während im Gasbereich die bayerische Landesregulierungsbehörde<br />
in München zuständig ist.<br />
Die BNetzA wurde unmittelbar nach Inkrafttreten des EnWG tätig. Bereits<br />
im August erfolgte die erste Abfrage von Unternehmensdaten. Bis Ende<br />
Oktober musste dann <strong>eine</strong> weitere umfangreiche Datenabfrage <strong>für</strong> das im<br />
Rahmen der Netzentgeltgenehmigung vorgesehene Vergleichsverfahren<br />
<strong>und</strong> die geplante Anreizregulierung bearbeitet werden. Mit den über 600<br />
eingeforderten Daten aus dem Strom- <strong>und</strong> Gasbereich ging die Datenabfrage<br />
weit über den im EnWG vorgesehenen Rahmen hinaus.<br />
Ferner hat E.ON Bayern <strong>eine</strong>n Gleichbehandlungsbeauftragten benannt<br />
<strong>und</strong> der BNetzA ein Gleichbehandlungsprogramm vorgelegt. Denn <strong>durch</strong><br />
das neue EnWG sind alle vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen<br />
mit mehr als 100.000 K<strong>und</strong>en verpflichtet, <strong>für</strong> die mit Tätigkeiten<br />
des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen<br />
Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes festzulegen.<br />
Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung<br />
dieses Gleichbehandlungsprogramms zu überwachen <strong>und</strong> der BNetzA<br />
darüber einmal jährlich zu berichten.