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Engagement für Umwelt und Kultur – eine Reise durch

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Genehmigungsanträge<br />

fristgerecht eingereicht<br />

E.ON Bayern AG • Technik <strong>und</strong> Netz<br />

E.ON Bayern hat die Genehmigungsanträge <strong>für</strong> die Netznutzungsentgelte<br />

fristgerecht Ende Oktober 2005 <strong>für</strong> den Strombereich <strong>und</strong> Ende Januar 2006<br />

<strong>für</strong> den Gasbereich abgegeben. Für die Entscheidung über die Anträge hat<br />

die Regulierungsbehörde jeweils sechs Monate Zeit. Bis dahin gelten die<br />

bisherigen Netznutzungsentgelte.<br />

Neben der Bearbeitung der Genehmigungsanträge <strong>für</strong> die Netznutzungsentgelte<br />

befasst sich die BNetzA zur Zeit intensiv mit dem Thema „Anreizregulierung“,<br />

um <strong>–</strong> wie im neuen EnWG vorgesehen <strong>–</strong> termingerecht zum<br />

01.07.2006 ein Konzept vorlegen zu können.<br />

Die konkrete Ausgestaltung der Anreizregulierung wird in <strong>eine</strong>r Rechtsverordnung<br />

<strong>durch</strong> die B<strong>und</strong>esregierung mit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates<br />

festgelegt. Um diesen Prozess konstruktiv zu begleiten, hat E.ON <strong>eine</strong>n<br />

Modellvorschlag erarbeitet. Dieser setzt im Hinblick auf den Erhalt der Versorgungssicherheit<br />

neben <strong>eine</strong>r kontinuierlichen Produktivitätssteigerung<br />

auch auf <strong>eine</strong> ausgewogene Berücksichtigung von Investitionen. Denn Erfahrungen<br />

aus dem Ausland zeigen, dass <strong>eine</strong> Regulierung, die ausschließlich<br />

auf Kostensenkung setzt, zu kurz greift. Sie führt vielfach dazu, dass<br />

nicht mehr in Netze investiert wird, weil nur so die geforderten Kostenreduzierungen<br />

möglich sind. Inwieweit das E.ON-Modell bzw. Teile davon<br />

beim zukünftigen Anreizsystem Berücksichtigung findet, ist derzeit noch<br />

nicht absehbar.<br />

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