Engagement für Umwelt und Kultur – eine Reise durch
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Genehmigungsanträge<br />
fristgerecht eingereicht<br />
E.ON Bayern AG • Technik <strong>und</strong> Netz<br />
E.ON Bayern hat die Genehmigungsanträge <strong>für</strong> die Netznutzungsentgelte<br />
fristgerecht Ende Oktober 2005 <strong>für</strong> den Strombereich <strong>und</strong> Ende Januar 2006<br />
<strong>für</strong> den Gasbereich abgegeben. Für die Entscheidung über die Anträge hat<br />
die Regulierungsbehörde jeweils sechs Monate Zeit. Bis dahin gelten die<br />
bisherigen Netznutzungsentgelte.<br />
Neben der Bearbeitung der Genehmigungsanträge <strong>für</strong> die Netznutzungsentgelte<br />
befasst sich die BNetzA zur Zeit intensiv mit dem Thema „Anreizregulierung“,<br />
um <strong>–</strong> wie im neuen EnWG vorgesehen <strong>–</strong> termingerecht zum<br />
01.07.2006 ein Konzept vorlegen zu können.<br />
Die konkrete Ausgestaltung der Anreizregulierung wird in <strong>eine</strong>r Rechtsverordnung<br />
<strong>durch</strong> die B<strong>und</strong>esregierung mit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates<br />
festgelegt. Um diesen Prozess konstruktiv zu begleiten, hat E.ON <strong>eine</strong>n<br />
Modellvorschlag erarbeitet. Dieser setzt im Hinblick auf den Erhalt der Versorgungssicherheit<br />
neben <strong>eine</strong>r kontinuierlichen Produktivitätssteigerung<br />
auch auf <strong>eine</strong> ausgewogene Berücksichtigung von Investitionen. Denn Erfahrungen<br />
aus dem Ausland zeigen, dass <strong>eine</strong> Regulierung, die ausschließlich<br />
auf Kostensenkung setzt, zu kurz greift. Sie führt vielfach dazu, dass<br />
nicht mehr in Netze investiert wird, weil nur so die geforderten Kostenreduzierungen<br />
möglich sind. Inwieweit das E.ON-Modell bzw. Teile davon<br />
beim zukünftigen Anreizsystem Berücksichtigung findet, ist derzeit noch<br />
nicht absehbar.<br />
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