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Vertrag<br />

Kraftwerk soll über 40 Jahre halten (in Zukunft bis zu 60 Jahre, KKW Emsland 90<br />

Jahre); Planung auf Grundlage einer Liste von Vorgängen mit besonderer<br />

Materialbeanspruchung: An- und Abfahren, größere Laständerungen/Sprünge,<br />

Störungen etc.. Zulässige Materialermüdung, beim Reaktordruckbehälter zulässige<br />

Versprödung rechnerisch nachzuweisen. Falls Ermüdung rechnerisch unzulässig<br />

(etwas), realer, meist nicht so beanspruchender Betrieb abgewartet, notfalls<br />

Austausch auf Kosten des Lieferers, falls vertraglich so festgelegt. Aber keine<br />

Garantie (Grund wie bei Verfügbarkeit, s.o.).<br />

Ist ein Schaden prinzipieller Natur (tritt er innerhalb der Gewährleistungszeit immer<br />

wieder auf), muss grundsätzliche Abhilfe geschaffen werden. Bei Änderungen<br />

müssen Reserveteile mit geändert werden. Nimmt ein Hersteller zur Beseitigung<br />

eines Mangels Reserveteile vom Lager des Betreibers, muss er sie ersetzen (nicht:<br />

bezahlen). In Ausnahmefällen, falls der Betreiber zustimmt, ist Bezahlung möglich.<br />

Zeitraum und Methode, wann und wie Nennleistung und Wirkungsgrad zu messen,<br />

vertraglich festgelegt, ebenso Umrechnungskurve, falls Umgebungstemperatur von<br />

vertraglich unterstellter Temperatur abweicht. Werden Nennleistung/Wirkungsgrad<br />

nicht erreicht, muss Lieferer zunächst nachbessern (versuchen, die vertraglich<br />

garantierten Daten mit Zusatzmaßnahmen doch noch zu erreichen). Falls das nicht<br />

gelingt, ist Vertragsstrafe (Pönale) fällig. Pönale deckt nur kleinen Bruchteil des<br />

wirtschaftlichen Verlustes des Bestellers (1% Leistung entspräche etwa 60 Mio €),<br />

schmälert aber Gewinn des Herstellers erheblich. Damit Zweck (Hersteller strengt<br />

sich an) erreicht; auch wichtig: Verlust an Renommee. Bei Überschreiten<br />

gewährleisteter Werte in manchen Verträgen Bonus ausgelobt (üblich: halbe Höhe<br />

der Pönale); wirtschaftlicher Nutzen um ein Vielfaches größer.<br />

Geräuschpegel (im Kraftwerk und in der Umgebung) ebenfalls gewährleistet. Falls<br />

überschritten: Solange nachzubessern, bis zugesicherte Werte erreicht. Ausstieg aus<br />

solchem Bemühen mittels Pönale nicht möglich, da Betriebserlaubnis an Einhaltung<br />

der Geräuschpegel gekoppelt.<br />

Radiologische Fragen in Genehmigungsverfahren geregelt. Entsprechende Werte<br />

auch im Vertrag erwähnt. Auslegung und Berechnung mit großen Sicherheitsmargen.<br />

Reale Werte weit unterhalb zulässigen und garantierten Werten.<br />

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