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Genehmigungsverfahren und begleitende Kontrolle<br />

In der Regel werden die Gutachter sowie betroffene Fachbehörden zur Erörterung<br />

beigeladen, um die Genehmigungsbehörde, falls die Situation es ergibt, in freier Rede<br />

sachkundig zu unterstützen.<br />

Der Antragsteller nimmt gemäß Atomverfahrensordnung auf jeden Fall an der<br />

Erörterung teil, der Hersteller wird stets beigeladen, auch wenn er nicht<br />

Mitantragsteller ist.<br />

Nur ein winziger Teil der Einwender, die allgemeine Gesichtspunkte vorbrachten, ist<br />

an einer sachlichen Diskussion der Einwände interessiert; um Unwillen kundzutun und<br />

dafür möglichst wenig Zeit zu opfern hat sich in den 80er Jahren folgende<br />

Vorgehensweise entwickelt: möglichst viele Einwender (z.B. über 1 000) sind bei<br />

Beginn dabei, dann wird ausschließlich über Verfahrensfragen diskutiert<br />

(erfindungsreich-obstruktiv), früher oder später wird der Antrag gestellt, den<br />

Versammlungsleiter wegen Befangenheit abzulehnen, der lehnt, nach Rücksprache<br />

mit seinem Minister, diesen Antrag ab.<br />

Bei dieser oder einer anderen Gelegenheit verlassen fast alle Einwender unter Protest<br />

den Saal; übrig bleiben die professionellen Einwender, die einmal mehr die Antworten<br />

einsammeln, die sie schon kennen (oft über mehrere Tage), mit einigen wenigen<br />

interessierten Bürgern als Zuhörer und einer Handvoll Einwender im Sinne des<br />

Gesetzgebers (s.o).<br />

Die Konzentration auf die Verfahrensfragen hat den weiteren Vorteil, dass die<br />

Kernenergie erfahrungsgemäß so leichter auszuhebeln ist als mit Sachfragen<br />

(Kühlturm Mühlheim-Kärlich u.a.). Sorgfalt in Verfahrensfragen ist daher sehr wichtig.<br />

Die beschriebene Strategie wird durchaus nicht nur bei der Kernenergie angewandt.<br />

Die Sachfragen können, je nach Ermessen des Versammlungsleiters, auf zwei<br />

verschiedene Weisen abgehandelt werden:<br />

Einmal geordnet nach Einwendern, in der Reihenfolge des Eingangs der<br />

Einwendungen. Sollten sich Einwände wiederholen, kann auf frühere, im Protokoll<br />

nachlesbare Aussagen dazu verwiesen werden.<br />

Zum anderen geordnet nach Sachgebietspunkten, was bei vielen Einwänden<br />

übersichtlicher ist, aber Einwender mit mehreren ganz bestimmten Anliegen zwingt<br />

länger als nötig dabeizubleiben. Die professionellen Einwender bleiben sowieso die<br />

ganze Zeit da, ihnen ist das zweite Verfahren lieber. Die ganze Anhörung wird, wie<br />

gesagt, protokolliert. Eine Kopie der meist recht voluminösen Niederschrift wird jedem<br />

Einwender auf Wunsch zugesandt.<br />

Die Genehmigungsbehörde wertet die Niederschrift aus; faktisch werden nur die vom<br />

Gesetzgeber gemeinten speziellen Belange berücksichtigt (z.B. zusätzliches<br />

Messinstrument), da die allgemeinen Belange, sofern sie zu berücksichtigen sind,<br />

ohnehin berücksichtigt werden. (Es sei vermerkt, dass andere Beobachter auch dem<br />

allgemeinen Teil der Erörterung einen gewissen, für mich allerdings nicht<br />

erkennbaren, sachlichen Nutzen zusprechen.)<br />

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