Download PDF-Dokument - Kernprozesstechnik
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Genehmigungsverfahren und begleitende Kontrolle<br />
In der Regel werden die Gutachter sowie betroffene Fachbehörden zur Erörterung<br />
beigeladen, um die Genehmigungsbehörde, falls die Situation es ergibt, in freier Rede<br />
sachkundig zu unterstützen.<br />
Der Antragsteller nimmt gemäß Atomverfahrensordnung auf jeden Fall an der<br />
Erörterung teil, der Hersteller wird stets beigeladen, auch wenn er nicht<br />
Mitantragsteller ist.<br />
Nur ein winziger Teil der Einwender, die allgemeine Gesichtspunkte vorbrachten, ist<br />
an einer sachlichen Diskussion der Einwände interessiert; um Unwillen kundzutun und<br />
dafür möglichst wenig Zeit zu opfern hat sich in den 80er Jahren folgende<br />
Vorgehensweise entwickelt: möglichst viele Einwender (z.B. über 1 000) sind bei<br />
Beginn dabei, dann wird ausschließlich über Verfahrensfragen diskutiert<br />
(erfindungsreich-obstruktiv), früher oder später wird der Antrag gestellt, den<br />
Versammlungsleiter wegen Befangenheit abzulehnen, der lehnt, nach Rücksprache<br />
mit seinem Minister, diesen Antrag ab.<br />
Bei dieser oder einer anderen Gelegenheit verlassen fast alle Einwender unter Protest<br />
den Saal; übrig bleiben die professionellen Einwender, die einmal mehr die Antworten<br />
einsammeln, die sie schon kennen (oft über mehrere Tage), mit einigen wenigen<br />
interessierten Bürgern als Zuhörer und einer Handvoll Einwender im Sinne des<br />
Gesetzgebers (s.o).<br />
Die Konzentration auf die Verfahrensfragen hat den weiteren Vorteil, dass die<br />
Kernenergie erfahrungsgemäß so leichter auszuhebeln ist als mit Sachfragen<br />
(Kühlturm Mühlheim-Kärlich u.a.). Sorgfalt in Verfahrensfragen ist daher sehr wichtig.<br />
Die beschriebene Strategie wird durchaus nicht nur bei der Kernenergie angewandt.<br />
Die Sachfragen können, je nach Ermessen des Versammlungsleiters, auf zwei<br />
verschiedene Weisen abgehandelt werden:<br />
Einmal geordnet nach Einwendern, in der Reihenfolge des Eingangs der<br />
Einwendungen. Sollten sich Einwände wiederholen, kann auf frühere, im Protokoll<br />
nachlesbare Aussagen dazu verwiesen werden.<br />
Zum anderen geordnet nach Sachgebietspunkten, was bei vielen Einwänden<br />
übersichtlicher ist, aber Einwender mit mehreren ganz bestimmten Anliegen zwingt<br />
länger als nötig dabeizubleiben. Die professionellen Einwender bleiben sowieso die<br />
ganze Zeit da, ihnen ist das zweite Verfahren lieber. Die ganze Anhörung wird, wie<br />
gesagt, protokolliert. Eine Kopie der meist recht voluminösen Niederschrift wird jedem<br />
Einwender auf Wunsch zugesandt.<br />
Die Genehmigungsbehörde wertet die Niederschrift aus; faktisch werden nur die vom<br />
Gesetzgeber gemeinten speziellen Belange berücksichtigt (z.B. zusätzliches<br />
Messinstrument), da die allgemeinen Belange, sofern sie zu berücksichtigen sind,<br />
ohnehin berücksichtigt werden. (Es sei vermerkt, dass andere Beobachter auch dem<br />
allgemeinen Teil der Erörterung einen gewissen, für mich allerdings nicht<br />
erkennbaren, sachlichen Nutzen zusprechen.)<br />
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