Download PDF-Dokument - Kernprozesstechnik
Download PDF-Dokument - Kernprozesstechnik
Download PDF-Dokument - Kernprozesstechnik
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.5 Weiteres Verfahren<br />
Genehmigungsverfahren und begleitende Kontrolle<br />
Der Behörde liegen am Ende dieser Phase vier (Gruppen von) Stellungnahmen vor:<br />
die Weisung des BMU samt zugehörigen Bedingungen, unter denen die<br />
Anlage zu genehmigen wäre<br />
die diversen Gutachten mit Auflagenvorschlägen<br />
die Stellungnahmen der sonstigen Behörden und Ämter mit Forderungen und<br />
Wünschen nach Zusatzeinrichtungen oder -leistungen<br />
die Ergebnisse der Erörterung mit den Einwendern, aus denen ggf. auch<br />
zusätzliche Forderungen abzuleiten wären.<br />
Da ein großer Teil der Forderungen auf unzureichender Information beruht und<br />
ohnehin erfüllt würde, andererseits Verwaltungsaufwand zum Nachhalten der<br />
Erfüllung von Forderungen minimiert werden soll, werden die diversen, zu erfüllenden<br />
Ansprüche dem Antragsteller/Hersteller vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt.<br />
Dieser hat Gelegenheit schriftlich zu bestätigen und darzulegen, dass er die<br />
Forderungen ohnehin zu erfüllen gedachte, manchmal auch auf etwas anderen<br />
Wegen, als der Fordernde meinte, aber mit demselben Ergebnis. Er darf auch<br />
versuchen, seines Erachtens unangemessene Auflagenvorschläge (z.B.<br />
wissenschaftliche Untersuchungen, die mit der Anlage nur entfernt zu tun haben)<br />
abzuwehren.<br />
Schließlich wird der Genehmigungsbescheid geschrieben. Er enthält den<br />
Genehmigungsumfang, das Verzeichnis der zugrunde gelegten <strong>Dokument</strong>e (einschl.<br />
z.B. nachträglicher Zusagen), Beschränkungen, Bedingungen, Auflagen (ggf. mit<br />
Terminen), Begründung der Genehmigung, eine Aussage über die sofortige<br />
Vollziehbarkeit (s.u.) und eine Rechtsmittelbelehrung. Der Bescheid wird an den<br />
Antragsteller und an sämtliche Einwender versandt. Bei sehr vielen Einwendern darf<br />
die Zusendung durch öffentliche Bekanntmachung (und Einsichtnahme) ersetzt<br />
werden. Auf schriftliche Anforderung hin wird der Bescheid bis zum Ablauf der<br />
Klagefrist aber jedem Einwender zugestellt.<br />
5.6 Gerichtsverfahren<br />
In der Regel wird die Genehmigung als sofort vollziehbar erklärt. Das heißt, die<br />
Anlage kann errichtet werden, auch wenn dagegen Klage erhoben wird. Errichtung<br />
und Prozess laufen dann parallel. Wird der Sofortvollzug nicht ausgesprochen, hat<br />
eine Klage aufschiebende Wirkung (viele Monate bis etliche Jahre).<br />
Durch die Errichtung werden, mit vielen Milliarden DM, Fakten geschaffen. Hier<br />
besteht nicht zu Unrecht die Sorge, dass es einem Richter zu einem späteren<br />
Zeitpunkt schwerfällt, eine an sich aufzuhebende Genehmigung dann noch<br />
aufzuheben (obwohl auch das im Falle Mülheim-Kärlich, im wesentlichen aus<br />
formalen Gründen, zweimal vorgekommen ist); es besteht daher die (häufig genutzte)<br />
Möglichkeit, Klage gegen die sofortige Vollziehbarkeit zu erheben (ohne<br />
aufschiebende Wirkung). Diese Klage kann vergleichsweise schnell entschieden<br />
werden. Der Richter muss hier abwägen, welche Erfolgsaussichten in der Sache<br />
bestehen (d.h. in einer Klage gegen die Genehmigung selbst); kann er aufgrund<br />
vorangegangener Gerichtsurteile annehmen, dass der Kläger in der Sache<br />
unterliegen wird, wird der Richter den Sofortvollzug bestätigen; räumt er dem Kläger<br />
70