Download PDF-Dokument - Kernprozesstechnik
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5 Genehmigungsverfahren und<br />
begleitende Kontrolle<br />
Genehmigungsverfahren und begleitende Kontrolle<br />
Genehmigungsverfahren:<br />
Verfahren, in dem entschieden wird, ob und wie (mit welchen Modifikationen) ein<br />
beantragtes Vorhaben ausgeführt werden darf.<br />
Die Zuständigkeit liegt bei der Genehmigungsbehörde (Land).<br />
Begleitende Kontrolle:<br />
Verfahren, wodurch sichergestellt wird, dass ein Vorhaben regelgerecht und wie<br />
genehmigt ausgeführt (und später betrieben und stillgelegt) wird; zuständig ist hier die<br />
Aufsichtsbehörde (Land).<br />
5.1 Genehmigung von Kernkraftwerken<br />
(1) Nach §7 Atomgesetz (AtG): Im folgenden ausführlich behandelt.<br />
(2) Baurechtliche Genehmigungen.<br />
In mehreren Bundesländern ist das atomrechtliche Verfahren integriert, nicht aber<br />
beispielsweise in Bayern. Verwaltungsgebäude und ähnliche unterliegen in jedem Fall<br />
einer gesonderten Baugenehmigung. Zuständig: Kreis oder Stadt.<br />
Verfahren nach §4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).<br />
Im wesentlichen Kühlturm; Transformatoren (wegen Lärm) nur außerhalb von<br />
Kraftwerken nach BImSchG zu genehmigen; Notstromdiesel zeitweilig auch<br />
Gegenstand des BImSchG.<br />
Früher war der Kühlturm oft in das atomrechtliche Verfahren integriert. Nach Meinung<br />
des Bundesverwaltungsgerichtes: Fehlerhaftes Ermessen der Behörde.<br />
Das KKW Mühlheim-Kärlich stand wegen dieses Formfehlers 9 Monate still,<br />
währenddessen der Kühlturm ein 2. Mal ohne jede sachliche Änderung genehmigt<br />
wurde. Volkswirtschaftlicher Schaden: Mehrere 100 Mio DM, je nachdem wie<br />
gerechnet (Vollkosten oder Differenzkosten). Der Kühlturm wurde noch für andere<br />
KKW zweimal genehmigt, jedoch während der Bauzeit.<br />
Zuständig: Landesbehörde, in NRW die gleiche wie für das Verfahren nach AtG.<br />
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