Download PDF-Dokument - Kernprozesstechnik
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Genehmigungsverfahren und begleitende Kontrolle<br />
indirekt aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf ein ungeschütztes KKW<br />
umzukommen. Trotzdem hat das BMI damals so entschieden.<br />
Die BMU-Richtlinien legen beispielsweise auch das Inhaltsverzeichnis von<br />
Sicherheitsberichten fest, die im Genehmigungsverfahren zu erbringende Information,<br />
die erforderliche Fachkunde zum Betrieb eines Kernkraftwerkes, das Vorgehen bei<br />
Wartung und Instandhaltung, zahlreiche Aspekte des Strahlenschutzes und so fort.<br />
Die RSK-Leitlinien setzen die Konkretisierung fort. Sie legen insbesondere fest,<br />
welche Sicherheitseinrichtungen ein Kernkraftwerk haben muss. Sie definieren<br />
darüber hinaus beispielsweise, was ein Flugzeugabsturz ist (Last-Zeitdiagramm,<br />
Trefferfläche).<br />
Die KTA-Regeln gehen sehr ins Detail, sie legen Auslegung, Berechnung, Werkstoffe,<br />
Fertigung, (wiederkehrende) Prüfungen etc. für sicherheitstechnisch wichtige<br />
Komponenten fest, ebenso allgemeine Grundsätze des Qualitätswesens, für das<br />
Betriebshandbuch etc..<br />
An der Erstellung der KTA-Regeln wirken alle Fachkundigen mit; stets dabei sind<br />
Vertreter von:<br />
Behörden<br />
Gutachtern<br />
Herstellern und<br />
Betreibern,<br />
da jeder seine typischen Erfahrungen mit dem jeweiligen Gegenstand hat. Darüber<br />
hinaus können noch andere Experten hinzugezogen werden, z.B. Seismologen für<br />
Erdbebenberechnungen oder Gewerkschaftsvertreter, wenn es um die Gestaltung der<br />
Arbeitsplätze geht.<br />
Die Regeln durchlaufen mehrere Stadien: Zunächst ist festzustellen, ob ein<br />
Regelungsbedarf besteht und ob eine Sache regelungsfähig ist (ob genügend Wissen<br />
und Erfahrung vorliegt). Dann werden von den vier „Fraktionen“ Fachleute in die<br />
regelerstellende Arbeitsgruppe delegiert, die insgesamt drei Fassungen der geplanten<br />
Regel erstellen:<br />
Aufgrund des Vorberichtes (1. Fassung) wird das weitere Vorgehen beschlossen<br />
(prinzipiell möglich auch: Nichtweiterverfolgung), der sog. Gründruck wird der<br />
gesamten Fachwelt zur Stellungnahme gegeben. Die endgültige Fassung, der sog.<br />
Weißdruck, wird bei hinreichendem Konsens vom KTA als Regel verabschiedet. In<br />
den Entscheidungsgremien sind wie in den Arbeitsgruppen die vier „Fraktionen“ und<br />
als fünfte Fraktion die „Sonstigen“ (z.B. auch DIN, Versicherer....) vertreten.<br />
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