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Genehmigungsverfahren und begleitende Kontrolle<br />

indirekt aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf ein ungeschütztes KKW<br />

umzukommen. Trotzdem hat das BMI damals so entschieden.<br />

Die BMU-Richtlinien legen beispielsweise auch das Inhaltsverzeichnis von<br />

Sicherheitsberichten fest, die im Genehmigungsverfahren zu erbringende Information,<br />

die erforderliche Fachkunde zum Betrieb eines Kernkraftwerkes, das Vorgehen bei<br />

Wartung und Instandhaltung, zahlreiche Aspekte des Strahlenschutzes und so fort.<br />

Die RSK-Leitlinien setzen die Konkretisierung fort. Sie legen insbesondere fest,<br />

welche Sicherheitseinrichtungen ein Kernkraftwerk haben muss. Sie definieren<br />

darüber hinaus beispielsweise, was ein Flugzeugabsturz ist (Last-Zeitdiagramm,<br />

Trefferfläche).<br />

Die KTA-Regeln gehen sehr ins Detail, sie legen Auslegung, Berechnung, Werkstoffe,<br />

Fertigung, (wiederkehrende) Prüfungen etc. für sicherheitstechnisch wichtige<br />

Komponenten fest, ebenso allgemeine Grundsätze des Qualitätswesens, für das<br />

Betriebshandbuch etc..<br />

An der Erstellung der KTA-Regeln wirken alle Fachkundigen mit; stets dabei sind<br />

Vertreter von:<br />

Behörden<br />

Gutachtern<br />

Herstellern und<br />

Betreibern,<br />

da jeder seine typischen Erfahrungen mit dem jeweiligen Gegenstand hat. Darüber<br />

hinaus können noch andere Experten hinzugezogen werden, z.B. Seismologen für<br />

Erdbebenberechnungen oder Gewerkschaftsvertreter, wenn es um die Gestaltung der<br />

Arbeitsplätze geht.<br />

Die Regeln durchlaufen mehrere Stadien: Zunächst ist festzustellen, ob ein<br />

Regelungsbedarf besteht und ob eine Sache regelungsfähig ist (ob genügend Wissen<br />

und Erfahrung vorliegt). Dann werden von den vier „Fraktionen“ Fachleute in die<br />

regelerstellende Arbeitsgruppe delegiert, die insgesamt drei Fassungen der geplanten<br />

Regel erstellen:<br />

Aufgrund des Vorberichtes (1. Fassung) wird das weitere Vorgehen beschlossen<br />

(prinzipiell möglich auch: Nichtweiterverfolgung), der sog. Gründruck wird der<br />

gesamten Fachwelt zur Stellungnahme gegeben. Die endgültige Fassung, der sog.<br />

Weißdruck, wird bei hinreichendem Konsens vom KTA als Regel verabschiedet. In<br />

den Entscheidungsgremien sind wie in den Arbeitsgruppen die vier „Fraktionen“ und<br />

als fünfte Fraktion die „Sonstigen“ (z.B. auch DIN, Versicherer....) vertreten.<br />

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