Download PDF-Dokument - Kernprozesstechnik
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Genehmigungsverfahren und begleitende Kontrolle<br />
Am Genehmigungsverfahren beteiligt sind (allgemein):<br />
Behörden<br />
Gutachter<br />
Betreiber (als Antragsteller)<br />
Hersteller (ggf. als Mitantragsteller- je nach Wunsch der Behörden, auf jeden<br />
Fall als Quelle der meisten bedeutsamen Informationen)<br />
Öffentlichkeit (bei der 1. TEG); bei Änderung von wesentlichen<br />
Genehmigungsvoraussetzungen, die der 1. TEG zugrunde lagen, muss die<br />
Öffentlichkeit erneut beteiligt werden; was wesentlich ist, ist bundesbehördlich<br />
festgelegt.<br />
Federführend ist die eigentliche Genehmigungsbehörde, eine Landesbehörde; in<br />
NRW das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, dem auch die<br />
Förderung der Kernenergie obliegt. In anderen Bundesländern sind die beiden<br />
Funktionen auf unterschiedliche Ministerien aufgeteilt, was prinzipiell besser ist.<br />
Die Landesbehörde wird im Auftrag des Bundes tätig, vertreten durch das<br />
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU (früher<br />
Bundesministerium des Innern, BMI); das BMU ist gegenüber der Landesbehörde<br />
weisungsberechtigt; bei den einzelnen Genehmigungsschritten teilt das BMU der<br />
Landesbehörde per Weisung mit, welche Punkte aus seiner Sicht bei der<br />
Genehmigung berücksichtigt werden müssen. Die Weisungsberechtigung gilt auch<br />
gegenüber den Aufsichtsbehörden des Landes; in jüngerer Zeit, bei unterschiedlichen<br />
politischen Auffassungen über die Kernenergie, hat das BMU einige Male<br />
Landesbehörden angewiesen, anders zu verfahren, als diese wollten (z.B. einer<br />
Wiederinbetriebnahme zuzustimmen). Zur Klärung, wie weit der Bund dabei gehen<br />
darf, wurde das Bundesverfassungsgericht angerufen; dieses urteilte, dass der<br />
Weisung des Bundes auch dann zu folgen ist, wenn diese (tatsächlich oder nur nach<br />
Meinung des Landes) rechtswidrig sei (Frage der Verantwortung).<br />
Neben den federführenden Landesministerien und dem BMU werden zahlreiche<br />
andere Behörden und Ämter in das Genehmigungsverfahren einbezogen, u.a.<br />
Bundeswehr (mögliche Kollisionen)*<br />
Bundespost (Kommunikation)*<br />
Bundesbahn<br />
Wasser- und Schifffahrtsdirektion/Ämter unter Mitwirkung der Wasserverbände<br />
Landes-Innenministerium mit unterer Baubehörde für den Bauteil sowie für<br />
Katastrophenschutz/Objektschutz<br />
Landesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit<br />
zugeordneten Ämtern, Kammern und Anstalten (Ökologie, Wasser, und Abfall)<br />
u.a. für Natur- und Landschaftsschutz<br />
Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (in NRW früher für das<br />
Genehmigungsverfahren zuständig)<br />
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