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34 INFOTHEK<br />
WISSENSWERTES<br />
Persönlichkeitsrecht von ArbeitnehmerInnen<br />
Arbeitgeber muss Daten nach Ausscheiden löschen<br />
Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers ist verletzt, wenn der<br />
Arbeitgeber persönliche Daten und Fotos ausgeschiedener Arbeitnehmer<br />
weiter auf seiner Homepage präsentiert. Der betroffene Arbeitnehmer<br />
kann deren Lösung verlangen. (Hessisches Landesarbeitgericht,<br />
Beschluss vom 24. Januar 2012 – 19 SaGa 1480/11) U.L.<br />
Gleichbehandlungsgesetz<br />
Entschädigung ist an Frist gebunden<br />
Wenn ein Stellenbewerber/eine -bewerberin glaubt, bei der Bewerbung<br />
diskriminiert worden zu sein, kann er/sie Ansprüche auf Entschädigung<br />
oder Schadenersatz geltend machen. Dafür muss aber die gesetzliche<br />
Zweimonatsfrist eingehalten weden. Bei Ablehnung einer Bewerbung beginnt<br />
die Frist in dem Moment zu laufen, in dem der/die Bewerber/in von<br />
der Benachteiligung Kenntnis erlangt. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom<br />
15. März 2012 – 8 AZR 160/11) U.L.<br />
Arbeitszeitkonto<br />
Zeitguthaben nur mit Erlaubnis kürzen<br />
Der Arbeitgeber darf Guthaben auf Arbeitszeitkonten nur dann mit Minusstunden<br />
verrechnen, wenn der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung<br />
oder der Tarifvertrag dies erlauben. (Bundesarbeitsgericht, Urteil<br />
vom 21. März 2012 – 5 AZR 676/11) U.L.<br />
DGB-Reformvorschlag<br />
Mini-Job-Falle abschaffen<br />
Die Zahl der Mini-Jobs, in denen Beschäftigte bis zu 400 Euro<br />
verdienen, ist aktuell auf über sieben Millionen explodiert.<br />
Mini-Jobs sind für die Beschäftiten steuer- und abgabenfrei.<br />
Laut WSI verdienen Mini-JobberInnen aber im Schnitt nicht<br />
einmal halb so viel wie regulär Beschäftigte. Der DGB fordert<br />
deshalb, die Mini-Jobs gesetzlich neu zu regeln.<br />
Konkret sieht der Reformvorschlag des DGB folgendes vor: Alle Beschäftigten<br />
sollen ab der ersten Arbeitsstunde sozial voll abgesichert<br />
sein. Entsprechend werden alle Arbeitsverhältnisse auch sozialversicherungspflichtig.<br />
Der Clou: Arbeitgeber zahlen bei kleinen Einkommen<br />
einen höheren Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, der kontinuierlich<br />
absinkt. Die Arbeitnehmer zahlen entsprechend einen geringeren<br />
Anteil, der kontinuierlich ansteigt. Das Prinzip der Gleitzone<br />
(zwischen 400 und 800 Euro) soll ausgeweitet werden und ab dem<br />
ersten Euro gelten. Hinzu kommt die Forderung des DGB nach einem<br />
gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Außerdem fordert<br />
der DGB, die Mini-Jobs innerhalb einer Übergangszeit von drei Jahren<br />
in die normale Besteuerung zu integrieren. U.L.<br />
Infos: DGB arbeitsmarktaktuell Nr. 3/März 2012<br />
für Angestellte und<br />
Der neue Kommentar zum LPVG NRW<br />
Erhältlich ab Juli 2012<br />
Der Kommentar zum Landespersonalvertretungsgesetz<br />
wendet sich an die Personalräte aller<br />
Dienststellen, die Beschäftigten, DienststellenleiterInnen<br />
und alle, die mit personalvertretungsrechtlichen<br />
Fragen befasst sind. Er informiert<br />
über die wesentliche, neueste Rechtsprechung<br />
zu den einzelnen Vorschriften (berücksichtigt<br />
bis einschließlich Anfang 2012). Der Subskriptionspreis<br />
beträgt bis 31. Mai 2012 39,80<br />
Euro, danach beträgt der Preis 54,80 Euro. Erhältlich<br />
bei: Neue Deutsche Schule Verlagsgesellschaft<br />
mbH, Nünningstr. 11, 45141 Essen. U.L.<br />
TVöD-Tarifergebnis angenommen<br />
87,8 Prozent der GEW-Mitglieder stimmten zu<br />
Die GEW hat ihre tarifbetroffenen Mitglieder zum Verhandlungsergebnis<br />
der Tarifrunde 2012 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes<br />
des Bundes und der Kommunen (TVöD) befragt. 87,8 Prozent der<br />
stimmberechtigten befragten Mitglieder stimmten für die Annahme. Die<br />
Mitgliederbefragung wurde in der Regel „aufsuchend“ in Form von Mitgliederversammlungen<br />
durchgeführt, in denen der Tarifabschluss erläutert<br />
und kritisch diskutiert wurde.<br />
Das Ergebnis der Befragung zeigt, dass die GEW-Mitglieder das Verhandlungsergebnis<br />
wegen der deutlichen tabellenwirksamen Lohnsteigerung<br />
als Erfolg bewerten. Kritik gab es vor allem wegen des fehlenden<br />
Mindestbetrags. Da der Abschluss aber auch für die unteren Entgeltgruppen<br />
aufgrund der prozentualen Erhöhung eine Reallohnsteigerung<br />
verspricht, entschieden sich viele Betroffene letztendlich der Einigung zuzustimmen.<br />
Zur neuen Urlaubsregelung gab es viele Nachfragen. Sie<br />
wurde auf Grundlage der ausführlichen Erläuterungen dann jedoch<br />
überwiegend positiv bewertet.<br />
Weil es immer wieder gefragt wird: Dieses Tarifergebnis wird nicht übertragen<br />
auf die Beamtinnen und Beamte der Länder und Kommunen. Diese<br />
– automatische – Folge von Tarifabschlüssen ist nach der Teilung der Arbeitgeberlager<br />
im öffentlichen Dienst mit der zeitlich unterschiedlichen tariflichen<br />
Einigung zur Ablösung des BAT einmal in den TVöD (Kommunen<br />
und Bund in 2005) und Länderarbeitgeber (TV-L in 2006) geändert worden.<br />
Seit 2006 wird das jeweilige Tarifergebnis aus den Tarifverhandlungen<br />
mit den Ländern für den TV-L übertragen. Dies ist mit der Tarif- und<br />
damit auch Besoldungsrunde 2011 für die Jahre 2011 und 2012 geschehen.<br />
Mit dem Auslaufen des aktuellen Entgelttarifvertrages TV-L zum<br />
31.12.2012 wird der Start für die nächste Verhandlungsrunde in 2013 gesetzt,<br />
die dann auch wieder Auswirkungen auf die Besoldung (und Versorgung)<br />
haben wird. Hier können sich daher auch alle Beamtinnen und Beamte<br />
mit den Tarifbeschäftigten solidarisieren. Ausführliche Informationen<br />
zum Tarifergebnis TVöD sowie zu den bevorstehenden Tarifauseinandersetzungen<br />
unter: www.gew.de oder: www.gew-nrw.de Ute Lorenz<br />
+++ www.personalratswahl.gew-nrw.de +++ www.personalratswahl.gew-nrw.de +++ www.personalrat