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36 INFOTHEK<br />
WISSENSWERTES<br />
Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von<br />
Kopierkosten für Unterrichtsmaterial<br />
Die an Schüler ausgeteilten Kopien von Arbeitsblättern sind von dem<br />
Begriff „Lernmittel“ erfasst, so das sächsische Oberverwaltungsgericht in<br />
einer aktuellen Entscheidung vom 17 April 2012 Az. – 2 A 520/11 –.<br />
Der Schulträger kann daher von den Eltern die Erstattung von Kopierkosten<br />
für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial nicht verlangen. Die Herstellung<br />
von Unterrichtskopien unterfalle dem Begriff der Lernmittel und<br />
Art. 102 Abs. 4 SächsVerf garantiere die Lernmittelfreiheit. (Dies gilt u.a.<br />
auch in NRW – § 96 SchulG, abzüglich des dort beschriebenen Eigenanteils,<br />
der aber insgesamt anfällt, so dass es auch in NRW keine zusätzliche<br />
Kopierkostenerstattung geben kann). Lernmittel können nicht nur<br />
Schulbücher sein. Vielmehr sind auch andere Druckwerke wie etwa Atlanten,<br />
(...) sowie sonstige Lern- und Arbeitsmaterialien wie etwa Kopien<br />
aus Schul-, Arbeits- und Übungsbüchern, (...) als Lernmittel zu fassen, da<br />
sie für den Unterricht notwendig sein können und zur Nutzung für den<br />
einzelnen Schüler bestimmt sind.<br />
Urteil des sächsischen OVG vom 17. April 2012<br />
Schultrojaner<br />
Schultrojaner kommt nicht<br />
Das Kultusministerium in Bayern hat verhandelt - hier das Ergebnis.<br />
Zitat: „Eine Scansoftware für Schulen wird nicht kommen. Das ist das<br />
Ergebnis der Verhandlungen, die eine bayerische Delegation für die<br />
deutschen Länder mit den Schulbuchverlagen geführt hat. In intensiven<br />
Gesprächen haben die 16 Bundesländer, vertreten durch den Freistaat<br />
Bayern, und die Schulbuchverlage beschlossen, dass gemeinsam nach<br />
einer Lösung für den digitalen Einsatz von Unterrichtswerken und -materialien<br />
im Unterricht gesucht wird. Das Recht der Urheber und Verlage<br />
an ihrem geistigen Eigentum ist ein hohes Gut, das an den Schulen<br />
respektiert und geschützt wird. Nunmehr kommt es darauf an, die<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen auszuloten und zu Lösungen zu kommen,<br />
die der Bildungs- und Lebenswirklichkeit im 21. Jahrhundert entsprechen.“<br />
Klingt erst einmal gut.<br />
Pressemitteilung des bayerischen Kultusministeriums<br />
GEW begrüßt das Aus für den Schultrojaner<br />
Zitat: „Das Projekt mit der geplanten Scansoftware hätte in die Irre geführt:<br />
Beschäftigte an den Schulen auszuforschen und Lehrkräfte unter<br />
Generalverdacht zu stellen, führt zu Unruhe an den Bildungseinrichtungen<br />
und verletzt deren Rechte. Wir brauchen eine Lösung, die Rechtssicherheit<br />
für die Beschäftigten schafft. Die Lehrkräfte müssen für die Lehr- und Lernprozesse<br />
alle nötigen Infoquellen professionell nutzen, die Inhalte nach<br />
pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten aufbereiten und wiedergeben<br />
können. Wir bieten den Ländern und dem Verband Bildungsmedien<br />
Gespräche über eine Vereinbarung an, mit der diese Ziele erreicht<br />
und die Rechte der Autoren und Verlage berücksichtigt werden.”<br />
Pressemitteilung der GEW<br />
Der Vertrag aus dem Jahr 2010<br />
zum Schulrecht<br />
DGB- und GEW-Stellungnahme zum<br />
8. Schulrechtsänderungsgesetz<br />
Wir dokumentieren die gewerkschaftliche Stellungnahme zum<br />
8. Schulrechtsänderungsgesetz. Das Gesetz beabsicht in erster Linie<br />
die „Sicherung eines hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots”.<br />
Die Gewerkschaften begrüßen das Vorhaben im Grundsatz<br />
und weisen auf die „Stolpersteine” hin. Des weiteren bewerten die Gewerkschaften<br />
positiv, dass die (Möglichkeit zur) renzierung an Gesamtschulen<br />
reformiert wird.<br />
MSW-Erlass: Einführung des islamischen Religionsunterrichts<br />
Wir dokumentieren aus dem Amtsblatt (04/12) den Runderlass des<br />
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 17. Februar 2012 unter<br />
dem Titel „Einführung des islamischen Religionsunterrichts“.<br />
MSW: Das Schuljahr 2011/12 (Statistik-Telegramm)<br />
Das MSW legt eine Veröffentlichung unter dem Titel „Statistik-Telegramm<br />
2011/12 – Schuleckdaten 2011/12” vor. Es handelt sich dabei<br />
um einen Vorabdruck einzelner Kapitel der jährlichen Übersicht zu den<br />
Zahlen, Daten und Fakten des NRW-Schulsystems. Natürlich ist es<br />
schwierig, einzelne Zahlen hervorzuheben. Die Übergansquote zur<br />
Hauptschule von 9,9 Prozent verdient allerdings besondere Aufmerksamkeit.<br />
www.nds.gew-nrw.de<br />
Vorabdruck „Statistik-Telegramm 2011/12”<br />
Um auf geschützte Dokumente in nds Online Plus<br />
zugreifen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich.<br />
Benutzername: Ihr Nachname<br />
Passwort: Ihre GEW-Mitgliedsnummer<br />
+++ www.personalratswahl.gew-nrw.de +++ www.personalratswahl.gew-nrw.de +++ www.personalra<br />
p us<br />
Entwurf für das 8. Schulrechtsänderungsgesetz<br />
MSW-Erläuterungen zum sog. Grundschulkonzept<br />
Der MSW-Erlass vom 17. Februar 2012<br />
Gesetz zum islamischen Religionsunterricht<br />
Schülerfahrtkosten-Verordnung geändert<br />
Es hat lange gedauert, nun ist es in trockenen Tüchern. Schülerinnen<br />
und Schüler in der Gymnasialen Oberstufe werden hinsichtlich der<br />
Fahrtkosten gleich behandelt – unabhängig davon, ob die Gymnasiale<br />
Oberstufe in der Jahrgansstufe 10 oder der Jahrgangsstufe 11 beginnt.<br />
Ein Geburtsfehler der Schulzeitverkürzung im Detail ist nun behoben.<br />
Schülerfahrtkosten-Verordnung