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36 INFOTHEK<br />

WISSENSWERTES<br />

Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von<br />

Kopierkosten für Unterrichtsmaterial<br />

Die an Schüler ausgeteilten Kopien von Arbeitsblättern sind von dem<br />

Begriff „Lernmittel“ erfasst, so das sächsische Oberverwaltungsgericht in<br />

einer aktuellen Entscheidung vom 17 April 2012 Az. – 2 A 520/11 –.<br />

Der Schulträger kann daher von den Eltern die Erstattung von Kopierkosten<br />

für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial nicht verlangen. Die Herstellung<br />

von Unterrichtskopien unterfalle dem Begriff der Lernmittel und<br />

Art. 102 Abs. 4 SächsVerf garantiere die Lernmittelfreiheit. (Dies gilt u.a.<br />

auch in NRW – § 96 SchulG, abzüglich des dort beschriebenen Eigenanteils,<br />

der aber insgesamt anfällt, so dass es auch in NRW keine zusätzliche<br />

Kopierkostenerstattung geben kann). Lernmittel können nicht nur<br />

Schulbücher sein. Vielmehr sind auch andere Druckwerke wie etwa Atlanten,<br />

(...) sowie sonstige Lern- und Arbeitsmaterialien wie etwa Kopien<br />

aus Schul-, Arbeits- und Übungsbüchern, (...) als Lernmittel zu fassen, da<br />

sie für den Unterricht notwendig sein können und zur Nutzung für den<br />

einzelnen Schüler bestimmt sind.<br />

Urteil des sächsischen OVG vom 17. April 2012<br />

Schultrojaner<br />

Schultrojaner kommt nicht<br />

Das Kultusministerium in Bayern hat verhandelt - hier das Ergebnis.<br />

Zitat: „Eine Scansoftware für Schulen wird nicht kommen. Das ist das<br />

Ergebnis der Verhandlungen, die eine bayerische Delegation für die<br />

deutschen Länder mit den Schulbuchverlagen geführt hat. In intensiven<br />

Gesprächen haben die 16 Bundesländer, vertreten durch den Freistaat<br />

Bayern, und die Schulbuchverlage beschlossen, dass gemeinsam nach<br />

einer Lösung für den digitalen Einsatz von Unterrichtswerken und -materialien<br />

im Unterricht gesucht wird. Das Recht der Urheber und Verlage<br />

an ihrem geistigen Eigentum ist ein hohes Gut, das an den Schulen<br />

respektiert und geschützt wird. Nunmehr kommt es darauf an, die<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen auszuloten und zu Lösungen zu kommen,<br />

die der Bildungs- und Lebenswirklichkeit im 21. Jahrhundert entsprechen.“<br />

Klingt erst einmal gut.<br />

Pressemitteilung des bayerischen Kultusministeriums<br />

GEW begrüßt das Aus für den Schultrojaner<br />

Zitat: „Das Projekt mit der geplanten Scansoftware hätte in die Irre geführt:<br />

Beschäftigte an den Schulen auszuforschen und Lehrkräfte unter<br />

Generalverdacht zu stellen, führt zu Unruhe an den Bildungseinrichtungen<br />

und verletzt deren Rechte. Wir brauchen eine Lösung, die Rechtssicherheit<br />

für die Beschäftigten schafft. Die Lehrkräfte müssen für die Lehr- und Lernprozesse<br />

alle nötigen Infoquellen professionell nutzen, die Inhalte nach<br />

pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten aufbereiten und wiedergeben<br />

können. Wir bieten den Ländern und dem Verband Bildungsmedien<br />

Gespräche über eine Vereinbarung an, mit der diese Ziele erreicht<br />

und die Rechte der Autoren und Verlage berücksichtigt werden.”<br />

Pressemitteilung der GEW<br />

Der Vertrag aus dem Jahr 2010<br />

zum Schulrecht<br />

DGB- und GEW-Stellungnahme zum<br />

8. Schulrechtsänderungsgesetz<br />

Wir dokumentieren die gewerkschaftliche Stellungnahme zum<br />

8. Schulrechtsänderungsgesetz. Das Gesetz beabsicht in erster Linie<br />

die „Sicherung eines hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots”.<br />

Die Gewerkschaften begrüßen das Vorhaben im Grundsatz<br />

und weisen auf die „Stolpersteine” hin. Des weiteren bewerten die Gewerkschaften<br />

positiv, dass die (Möglichkeit zur) renzierung an Gesamtschulen<br />

reformiert wird.<br />

MSW-Erlass: Einführung des islamischen Religionsunterrichts<br />

Wir dokumentieren aus dem Amtsblatt (04/12) den Runderlass des<br />

Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 17. Februar 2012 unter<br />

dem Titel „Einführung des islamischen Religionsunterrichts“.<br />

MSW: Das Schuljahr 2011/12 (Statistik-Telegramm)<br />

Das MSW legt eine Veröffentlichung unter dem Titel „Statistik-Telegramm<br />

2011/12 – Schuleckdaten 2011/12” vor. Es handelt sich dabei<br />

um einen Vorabdruck einzelner Kapitel der jährlichen Übersicht zu den<br />

Zahlen, Daten und Fakten des NRW-Schulsystems. Natürlich ist es<br />

schwierig, einzelne Zahlen hervorzuheben. Die Übergansquote zur<br />

Hauptschule von 9,9 Prozent verdient allerdings besondere Aufmerksamkeit.<br />

www.nds.gew-nrw.de<br />

Vorabdruck „Statistik-Telegramm 2011/12”<br />

Um auf geschützte Dokumente in nds Online Plus<br />

zugreifen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich.<br />

Benutzername: Ihr Nachname<br />

Passwort: Ihre GEW-Mitgliedsnummer<br />

+++ www.personalratswahl.gew-nrw.de +++ www.personalratswahl.gew-nrw.de +++ www.personalra<br />

p us<br />

Entwurf für das 8. Schulrechtsänderungsgesetz<br />

MSW-Erläuterungen zum sog. Grundschulkonzept<br />

Der MSW-Erlass vom 17. Februar 2012<br />

Gesetz zum islamischen Religionsunterricht<br />

Schülerfahrtkosten-Verordnung geändert<br />

Es hat lange gedauert, nun ist es in trockenen Tüchern. Schülerinnen<br />

und Schüler in der Gymnasialen Oberstufe werden hinsichtlich der<br />

Fahrtkosten gleich behandelt – unabhängig davon, ob die Gymnasiale<br />

Oberstufe in der Jahrgansstufe 10 oder der Jahrgangsstufe 11 beginnt.<br />

Ein Geburtsfehler der Schulzeitverkürzung im Detail ist nun behoben.<br />

Schülerfahrtkosten-Verordnung

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