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Die Messungen müssen jeweils bei günstigen Schallausbreitungsbedingungen zwischen der<br />
maßgeblichen Schienenstrecke und dem Immissionsmesspunkt (Windstille bis schwacher Mitwind)<br />
erfolgen. Die Immissionen sind mit den übrigen Kontroll-Messergebnissen und Einbindung<br />
in die Hochrechnung der Gesamt-Schienenlärm-Immissionen. zu vergleichen<br />
6. Kontrollen der Emissionen von Betriebsanlagen in der Betriebsphase:<br />
Zusätzlich zu den in der UVE für den Betrieb vorgesehenen Maßnahmen zur Beweissicherung<br />
und Kontrolle (siehe Punkt 4.2.1.5.7 des vorliegendes Gutachtens) wird die Kontrolle der<br />
Schallemissionen der Betriebsanlagenteile wie folgt verlangt:<br />
Messtechnische Überprüfung der Schallemission als A-bew. Schallleistungspegel LW,A<br />
nach Ö-NORM EN ISO 3746 zur Kontrolle der projektsgemäßen schalltechnischen Ausführung<br />
der Betriebsanlagen entsprechend den im Punkt 4.2.1.7.1 des vorliegenden UVP-Gutachtens<br />
enthaltenen Emissionsangaben, für:<br />
Haustechnikanlagen LW,A < Tabelle (b)<br />
Anlagen der Bahn LW,A < Tabelle (c).<br />
d. Fachgebiet Luftreinhaltung<br />
1. Baustellenzu- und Abfahrten sind mit einer staubfreien Oberfläche (Bitumen) zu befestigen.<br />
2. Dauernd befahrene Baustraßen im Baustellenbereich sind zu befestigen und mit einer<br />
Bitumenschicht zu versehen.<br />
3. Die befestigten Baustraßen sind regelmäßig zu reinigen, im Bereich Anlage Ost jedenfalls<br />
mittels Feuchtreinigung.<br />
4. Befahrene befestigte und sonstige Baustraßen sind feucht zu halten.<br />
5. Zwischenlagerflächen während der Bauphase sind mit einer Besprühungsanlage feucht zu<br />
halten.<br />
6. Während der Bauphase ist im Freien das offene Lagern staubender Güter zu vermeiden,<br />
bzw. sind diese mit Abdeckungen vor Abwehung zu schützen.<br />
7. Aushubmaterial und sonstiges Transportmaterial während der Bauphase ist jedenfalls<br />
erdfeucht zu halten, ausgenommen es handelt sich um nicht staubendes Material. Zur<br />
Befeuchtung ist eine entsprechende wirksame Sprinkleranlage vorzusehen.<br />
8. Zur Vermeidung der Verschmutzung des öffentlichen Straßennetzes sind an allen<br />
permanenten Bauausfahrten wirksame automatische für die eingesetzten LKW bzw. Sattelzüge<br />
hinreichend große Reifenwaschanlagen zu betreiben. Die Waschwässer sind regelmäßig<br />
wechseln und keinesfalls direkt in einen Kanal einzuleiten.<br />
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