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Die Messungen müssen jeweils bei günstigen Schallausbreitungsbedingungen zwischen der<br />

maßgeblichen Schienenstrecke und dem Immissionsmesspunkt (Windstille bis schwacher Mitwind)<br />

erfolgen. Die Immissionen sind mit den übrigen Kontroll-Messergebnissen und Einbindung<br />

in die Hochrechnung der Gesamt-Schienenlärm-Immissionen. zu vergleichen<br />

6. Kontrollen der Emissionen von Betriebsanlagen in der Betriebsphase:<br />

Zusätzlich zu den in der UVE für den Betrieb vorgesehenen Maßnahmen zur Beweissicherung<br />

und Kontrolle (siehe Punkt 4.2.1.5.7 des vorliegendes Gutachtens) wird die Kontrolle der<br />

Schallemissionen der Betriebsanlagenteile wie folgt verlangt:<br />

Messtechnische Überprüfung der Schallemission als A-bew. Schallleistungspegel LW,A<br />

nach Ö-NORM EN ISO 3746 zur Kontrolle der projektsgemäßen schalltechnischen Ausführung<br />

der Betriebsanlagen entsprechend den im Punkt 4.2.1.7.1 des vorliegenden UVP-Gutachtens<br />

enthaltenen Emissionsangaben, für:<br />

Haustechnikanlagen LW,A < Tabelle (b)<br />

Anlagen der Bahn LW,A < Tabelle (c).<br />

d. Fachgebiet Luftreinhaltung<br />

1. Baustellenzu- und Abfahrten sind mit einer staubfreien Oberfläche (Bitumen) zu befestigen.<br />

2. Dauernd befahrene Baustraßen im Baustellenbereich sind zu befestigen und mit einer<br />

Bitumenschicht zu versehen.<br />

3. Die befestigten Baustraßen sind regelmäßig zu reinigen, im Bereich Anlage Ost jedenfalls<br />

mittels Feuchtreinigung.<br />

4. Befahrene befestigte und sonstige Baustraßen sind feucht zu halten.<br />

5. Zwischenlagerflächen während der Bauphase sind mit einer Besprühungsanlage feucht zu<br />

halten.<br />

6. Während der Bauphase ist im Freien das offene Lagern staubender Güter zu vermeiden,<br />

bzw. sind diese mit Abdeckungen vor Abwehung zu schützen.<br />

7. Aushubmaterial und sonstiges Transportmaterial während der Bauphase ist jedenfalls<br />

erdfeucht zu halten, ausgenommen es handelt sich um nicht staubendes Material. Zur<br />

Befeuchtung ist eine entsprechende wirksame Sprinkleranlage vorzusehen.<br />

8. Zur Vermeidung der Verschmutzung des öffentlichen Straßennetzes sind an allen<br />

permanenten Bauausfahrten wirksame automatische für die eingesetzten LKW bzw. Sattelzüge<br />

hinreichend große Reifenwaschanlagen zu betreiben. Die Waschwässer sind regelmäßig<br />

wechseln und keinesfalls direkt in einen Kanal einzuleiten.<br />

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