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mündliche Verhandlung<br />

Am 23.06.2008 und 24.06.2008 wurde die mündliche Verhandlung im Haus der Begegnung, 1100<br />

Wien, Ada Christengasse 2B durchgeführt.<br />

Das Ergebnis der Verhandlung ist der einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides darstellenden<br />

Verhandlungsschrift, GZ. BMVIT-820.279/0035-IV/SCH2/2008 zu entnehmen.<br />

Mit Edikt vom 27.06.2008, GZ. BMVIT-820.279/0035-IV/SCH2/2008 wurde die öffentliche Einsicht<br />

der Verhandlungsschrift gem § 44e Abs 3 AVG vom 01.07.2008 bis 22.07.2008 im redaktionellen<br />

Teil der Wien-Ausgabe der "Kronen-Zeitung" und des "Kurier", im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung"<br />

sowie im Internet unter http://www.bmvit.gv.at bei der UVP-Behörde und der Stadt Wien als<br />

Standortgemeinde kundgemacht.<br />

Durch das Ergebnis der erfolgten Verfahrensschritte und insbesondere der mündlichen Verhandlung<br />

war der Sachverhalt ausreichend geklärt, um ihn der rechtlichen Beurteilung zu Grunde zu<br />

legen.<br />

Vorhaben<br />

Durch das Vorhaben werden die Gleisanlagen der Südbahn und der Ostbahn miteinander verbunden<br />

und in der Verbindungsspange der Hauptbahnhof Wien als Durchgangsbahnhof anstelle des<br />

aus zwei Kopfbahnhöfen bestehenden Bahnhofes Wien Südbahnhof errichtet.<br />

Der Trassenverlauf ist der Trassengenehmigung., Spruchpunkt A I. zu entnehmen bzw. in den<br />

Unterlagen zur Trassengenehmigung und im Bauentwurf ausreichend konkretisiert.<br />

Durch das Vorhaben erfolgt die Herstellung der Bahn-Infrastrukturanlage, konkret die Errichtung<br />

und der Umbau von Gleisanlagen samt zugehörigen Objekten wie Brückenbauten, Stützmauern,<br />

Feuerwehr- und sonstigen Zufahrten, weiters von Hochbauten (wie insbesondere die Verkehrsstation<br />

selbst), von Bahnhofsvorplätzen, einer Tiefgaragenabfahrt, eines Busbahnhofes, einer Auto im<br />

Reisezuganlage und deren Anbindung an das öffentliche Straßennetz bzw. an den sonstigen öffentlichen<br />

Personenverkehr.<br />

Weiters wurden bereits entsprechende Teilinbetriebnahmen (Verbindung der Inbetriebnahme von<br />

Eisenbahnanlagen bzw. eisenbahnsicherungstechnischen Einrichtungen mit der eisenbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung gem § 34a Z1 EisbG) beantragt.<br />

Das Projekt sieht auch entsprechende Maßnahmen hinsichtlich Provisorien während der Bauzeit<br />

vor.<br />

Der Umfang des Vorhabens ergibt sich insbesondere aus den, dem gegenständlichen Hochleistungsstreckenvorhaben<br />

zugrunde liegenden und einen integrierenden Teil dieses Bescheides darstellenden<br />

Projektsunterlagen bestehend aus der Umweltverträglichkeitserklärung, den technischen<br />

Grundlagen zur UVE (4 „grüne Kisten“) sowie dem Technischen Einreichoperat ( 6 „graue<br />

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