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2. Im Rahmen der Inbetriebsetzungen der elektrischen Anlagen und Ausrüstungen sind an ausgewählten<br />
Bereichen der zugänglichen Bereiche der abgeschlossenen elektrischen Betriebsräume<br />
die auftretende in den Außenstationen und Schaltstationen für berufliche Expositionen zu<br />
erheben. Ausgewählte Bereiche sind nur jene Bereiche, die von den Berechnungen erfasst und<br />
bei denen wenige Reserven bei der Referenzwertausschöpfung festgestellt wurden.<br />
3. Im Rahmen der Inbetriebsetzung der Beleuchtungsanlagen sind Beleuchtungsmessungen<br />
vorzunehmen, die einerseits die Einhaltung der gewählten Beleuchtungsstärke bestätigen und<br />
andererseits bei reproduzierbaren Wohnobjekten im Projektsbereich eine Blendwirkung bei<br />
den nächsten Anrainern ausschließen.<br />
b. Fachgebiet Hochbautechnik:<br />
In der Bauphase ist vor Einbau der Geschäftsportale gegenüber der Mall deren Eignung<br />
durch einen projektrelevanten Brandversuch bei einer akkreditierten Prüfanstalt nachzuweisen.<br />
Der Nachweis ist der Behörde umgehend nach dessen Vorliegen zu übermitteln.<br />
c. Fachgebiet Schalltechnik:<br />
1. Abhängig von der Höhe der derzeitigen Umgebungslärmsituation (energieäquivalenter Dauerschallpegel),<br />
wird für die Höhe der spezifischen Baulärmimmissionen (A-bewerteter energieäquivalenter<br />
Dauerschallpegel LA,eq bzw. A-bew. Schalldruckpegel für Dauergeräusche des<br />
„reinen“ Baulärms, für Nachtzeit jeweils unter Berücksichtigung eines Anpassungswertes von +<br />
5 dB) im Freien, vor den betroffenen Wohngebäuden der Nachbarschaft die Einhaltung folgender<br />
Grenzwerte gefordert:<br />
Schallpegelgrenzwerte für Baulärmimmissionen:<br />
Wohngebäude in derzeitiger Grenzwert für den<br />
Bestandslärmsituation LA,eq spezifischen Baulärm<br />
______________________________________________<br />
Tagzeit:<br />
≤ 55 dB 60 dB für LA,eq<br />
55 dB 65 dB für LA,eq<br />
Nachtzeit:<br />
generell 55 dB für LA,eq<br />
generell 50 dB für Dauergeräusche<br />
2. Sämtliche Unterwerfungsbauwerke der Eisenbahn des Projektes sind im Bereich der<br />
Tunnelportale auf einer Länge von mindestens 60 m vom Portal an den Seitenwänden und<br />
Decken mit Ausnahme der Bereiche der Oberleitungen sowie jener Bereiche, welche für die<br />
Bauwerksinspektion frei sichtbar bleiben müssen, hochschallabsorbierend auszustatten.<br />
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