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Im Zuge einer Prüfung durch die Standortgemeinde – Wahlbehörde (MA 62) konnte ermittelt werden,<br />
dass zumindest 228 Personen in den vorgelegten Unterschriftenlisten für den Gemeinderat<br />
der Stadt Wien wahlberechtigt sind.<br />
Seitens der Behörde wird daher von der Konstituierung einer Bürgerinitiative ausgegangen und<br />
hat diese im gegenständlichen Verfahren Parteistellung. mit dem Recht, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften<br />
als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen.<br />
Inhaltlich wird auf das Umweltverträglichkeitsgutachten, wonach das Projekt in der vorgelegten<br />
Form umweltverträglich ist, insbesondere jedoch auf die fachlichen Ausführungen zu den Stellungnahmen<br />
und Einwendungen (Seite 450-459) hingewiesen.<br />
Stellungnahme der Bürgerinitiative Wiener Hauptbahnhof<br />
Die Unterschriftenliste und Stellungnahme der Bürgerinitiative „UVE Bahn-Infrastruktur – Bürgerinitiative<br />
Bahnhof Wien (BMVIT)“ wurden mit schriftlicher Stellungnahme vom 28.03.2008, bei der<br />
Behörde vorgelegt und im Gegenstand die Parteistellung gemäß § 24h Abs 5 iVm § 19 UVP-G<br />
behauptet.<br />
Die Vorlage der Stellungnahme und der Unterschriftenliste erfolgte während des Zeitraums der<br />
öffentlichen Auflage (11.02.2008 – 28.03.2008) gemäß § 9 Abs 1 UVP-G 2000 und somit innerhalb<br />
offener Frist.<br />
Da der Stellungnahme bzw. dem vorgelegten Konvolut von Unterschriftenlisten weder eine als<br />
Vertreterin bezeichnete Person zu entnehmen war noch mangels Nummerierung der einzelnen<br />
Blätter eine an erster Stelle gereihte Person auszunehmen war, wurde mit Verbesserungsauftrag<br />
vom 21.04.2008 die Bürgerinitiative zur Bekanntgabe des Vertreters/der Vertreterin der Bürgerinitiative<br />
aufgefordert.<br />
Mit Schreiben vom 02.05.2008, ho eingelangt am 06.05.2008 wurde von Frau Bezirksvorsteherin<br />
Susanne Reichard mitgeteilt, dass sie die Funktion der Vertreterin der Bürgerinitiative Wien Hauptbahnhof<br />
wahrnehme. Als Zustelladresse wurde nach Rückfrage im „Bürgerzentrum Wieden“ die<br />
Adresse der Bezirksvertretung, Favoritenstraße 19, 1040 Wien genannt.<br />
Im Zuge einer Prüfung durch die Standortgemeinde – Wahlbehörde (MA 62) konnte ermittelt werden,<br />
dass zumindest 250 Personen in den vorgelegten Unterschriftenlisten für den Gemeinderat<br />
der Stadt Wien wahlberechtigt sind.<br />
Seitens der Behörde wird daher von der Konstituierung einer Bürgerinitiative ausgegangen und<br />
hat diese im gegenständlichen Verfahren Parteistellung. mit dem Recht, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften<br />
als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen.<br />
Inhaltlich wird auf das Umweltverträglichkeitsgutachten, wonach das Projekt in der vorgelegten<br />
Form umweltverträglich ist, insbesondere jedoch auf die fachlichen Ausführungen zu den Stellung-<br />
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