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Im Zuge einer Prüfung durch die Standortgemeinde – Wahlbehörde (MA 62) konnte ermittelt werden,<br />

dass zumindest 228 Personen in den vorgelegten Unterschriftenlisten für den Gemeinderat<br />

der Stadt Wien wahlberechtigt sind.<br />

Seitens der Behörde wird daher von der Konstituierung einer Bürgerinitiative ausgegangen und<br />

hat diese im gegenständlichen Verfahren Parteistellung. mit dem Recht, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften<br />

als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen.<br />

Inhaltlich wird auf das Umweltverträglichkeitsgutachten, wonach das Projekt in der vorgelegten<br />

Form umweltverträglich ist, insbesondere jedoch auf die fachlichen Ausführungen zu den Stellungnahmen<br />

und Einwendungen (Seite 450-459) hingewiesen.<br />

Stellungnahme der Bürgerinitiative Wiener Hauptbahnhof<br />

Die Unterschriftenliste und Stellungnahme der Bürgerinitiative „UVE Bahn-Infrastruktur – Bürgerinitiative<br />

Bahnhof Wien (BMVIT)“ wurden mit schriftlicher Stellungnahme vom 28.03.2008, bei der<br />

Behörde vorgelegt und im Gegenstand die Parteistellung gemäß § 24h Abs 5 iVm § 19 UVP-G<br />

behauptet.<br />

Die Vorlage der Stellungnahme und der Unterschriftenliste erfolgte während des Zeitraums der<br />

öffentlichen Auflage (11.02.2008 – 28.03.2008) gemäß § 9 Abs 1 UVP-G 2000 und somit innerhalb<br />

offener Frist.<br />

Da der Stellungnahme bzw. dem vorgelegten Konvolut von Unterschriftenlisten weder eine als<br />

Vertreterin bezeichnete Person zu entnehmen war noch mangels Nummerierung der einzelnen<br />

Blätter eine an erster Stelle gereihte Person auszunehmen war, wurde mit Verbesserungsauftrag<br />

vom 21.04.2008 die Bürgerinitiative zur Bekanntgabe des Vertreters/der Vertreterin der Bürgerinitiative<br />

aufgefordert.<br />

Mit Schreiben vom 02.05.2008, ho eingelangt am 06.05.2008 wurde von Frau Bezirksvorsteherin<br />

Susanne Reichard mitgeteilt, dass sie die Funktion der Vertreterin der Bürgerinitiative Wien Hauptbahnhof<br />

wahrnehme. Als Zustelladresse wurde nach Rückfrage im „Bürgerzentrum Wieden“ die<br />

Adresse der Bezirksvertretung, Favoritenstraße 19, 1040 Wien genannt.<br />

Im Zuge einer Prüfung durch die Standortgemeinde – Wahlbehörde (MA 62) konnte ermittelt werden,<br />

dass zumindest 250 Personen in den vorgelegten Unterschriftenlisten für den Gemeinderat<br />

der Stadt Wien wahlberechtigt sind.<br />

Seitens der Behörde wird daher von der Konstituierung einer Bürgerinitiative ausgegangen und<br />

hat diese im gegenständlichen Verfahren Parteistellung. mit dem Recht, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften<br />

als subjektives Recht im Verfahren geltend zu machen.<br />

Inhaltlich wird auf das Umweltverträglichkeitsgutachten, wonach das Projekt in der vorgelegten<br />

Form umweltverträglich ist, insbesondere jedoch auf die fachlichen Ausführungen zu den Stellung-<br />

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