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1.5 Kunstbauten Anlage Ost<br />
2 Eisenbahnplanung Bauprogramm<br />
2.1 Bau- und Betriebsphasenplanung<br />
2.2 Eisenbahnanlage Verkürzung Ostbahnhof<br />
2.3 Eisenbahnanlage Provisorium Auto im Reisezuganlage<br />
2.4 Eisenbahnanlage Nachrüstung provisorische Abstellanlage Ost<br />
2.5 Bauprovisorien Anlage Süd<br />
2.6 Bauprovisorien Anlage Ost<br />
2.7 Eisenbahnanlage Teilinbetriebnahme Verkehrsstation (Baumonat 36)<br />
3 Verkehrsanlage Straße<br />
4 Hochbau 1 - Betriebsanlagen<br />
5 Hochbau 2 – Verkehrsstation<br />
6 Signal-, Fernmelde- und Elektrotechnische Planung (inklusive Provisorien)<br />
7 Eisenbahnanlage Entwässerung<br />
8 Grundeinlöseunterlagen<br />
9 Arbeitssicherheit<br />
Die in diesen Einlagen enthaltenen Planstücke, Berichte und Beschreibungen sind in dem angeschlossenen,<br />
einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Inhaltsverzeichnis<br />
der gesamten Projektsunterlagen unter Angabe der jeweiligen Plannummer näher angeführt.<br />
Für den Bauentwurf gelten die im Verfahren bzw. in der angeschlossenen, einen integrierenden<br />
Bestandteil dieses Bescheides bildenden Verhandlungsschrift über die am 23.06.2008 und<br />
24.06.2008 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung erfolgten Klarstellungen, Korrekturen,<br />
Ergänzungen und Änderungen durch die Antragstellerin.<br />
Gutachten:<br />
Weiters wurde mit dem Antrag zum Beweis, dass das Bauvorhaben dem Stand der Technik und<br />
den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes entspricht, ein Gutachten gemäß § 31a EisbG vorgelegt.<br />
Das Gutachten vom 14.11.2007, wurde durch die Projektwerberin am 30.01.2008 sowie<br />
durch die Stellungnahmen der Gutachter in der öffentlichen mündlichen Verhandlung ergänzt wie<br />
in der Verhandlungsschrift vom 23.06.2007 und 24.06.2007 festgehalten, Das Gutachten enthält<br />
somit die im durchgeführten Ermittlungsverfahren, insbesondere aber in der öffentlichen mündlichen<br />
Verhandlung am 23. und 24.06.2008 festgehaltenen Klarstellungen, Korrekturen, Ergänzungen<br />
und Änderungen durch die Gutachter.<br />
Öffentliches Interesse<br />
Es wird festgestellt, dass der durch die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung entstehende Vorteil<br />
für die Öffentlichkeit größer ist als der Nachteil, der Parteien und Gebietskörperschaften durch die<br />
Genehmigung des Bauvorhabens erwächst.<br />
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