10.03.2013 Aufrufe

Richtlinien zur Sachverständigenordnung der IHK Neubrandenburg ...

Richtlinien zur Sachverständigenordnung der IHK Neubrandenburg ...

Richtlinien zur Sachverständigenordnung der IHK Neubrandenburg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 8 -<br />

Beispiel: Bei <strong>der</strong> Zertifizierung für die Beleihungswertermittlung stimmen die<br />

inhaltlichen und fachlichen Voraussetzungen im normativen Dokument nicht<br />

überein mit den entsprechenden Bestellungsvoraussetzungen für die Bewertung<br />

von bebauten und unbebauten Grundstücken.<br />

• Sind die Anfor<strong>der</strong>ungen an Berufsausbildung und -erfahrung gleichwertig mit<br />

denen <strong>der</strong> fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die öffentliche Bestellung?<br />

Informationen zu den beiden letzten Punkten enthalten die Zertifizierungsbedingungen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Zertifizierungsstellen und sind vom Antragsteller bzw.<br />

von <strong>der</strong> Antragstellerin vorzulegen.<br />

• Wird die in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen gefor<strong>der</strong>te Anzahl und<br />

Art (inhaltlich) von Gutachten vorgelegt?<br />

• Entspricht die fachliche Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> öffentlichen Bestellung?<br />

Maßgeblich für den Vergleich sind die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen.<br />

Wird dies durch die Prüfungsunterlagen (schriftliche Unterlagen, Protokoll über<br />

die mündliche Überprüfung, Bewertung <strong>der</strong> vorgelegten Gutachten) belegt?<br />

Sollen die Unterlagen, die im Rahmen <strong>der</strong> Zertifizierung angefallen sind, beim<br />

Bestellungsverfahren berücksichtigt werden, hat <strong>der</strong> Antragsteller bzw. die<br />

Antragstellerin zu veranlassen, dass die Zertifizierungsstelle diese Unterlagen<br />

<strong>der</strong> <strong>IHK</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> für das östliche Mecklenburg-Vorpommern <strong>zur</strong><br />

Verfügung stellt und dass er bzw. sie damit einverstanden ist, dass alle<br />

Auskünfte in persönlicher und fachlicher Hinsicht im Rahmen <strong>der</strong> Tätigkeit als<br />

zertifizierter Sachverständiger bzw. zertifizierte Sachverständige an die <strong>IHK</strong><br />

<strong>Neubrandenburg</strong> für das östliche Mecklenburg-Vorpommern erteilt werden<br />

dürfen.<br />

• Wer sind die für die Zertifizierungsstelle tätigen Prüferinnen und Prüfer? Sind sie<br />

<strong>der</strong> <strong>IHK</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> für das östliche Mecklenburg-Vorpommern als fachlich<br />

kompetent und persönlich zuverlässig bekannt?<br />

3.2.4.7 Fachliche Nachweise und Qualifikationen von dritten Institutionen sind bei <strong>der</strong><br />

Beurteilung <strong>der</strong> „beson<strong>der</strong>en Sachkunde“ zu prüfen und je nach Ergebnis<br />

entsprechend zu berücksichtigen, aber es gibt keine allgemeine „Anerkennung“<br />

einer „Fachprüfung“. Eine „generalisierende“ Betrachtung in dem Sinne, dass eine<br />

einmal positive Beurteilung einer von einer bestimmten Zertifizierungsstelle<br />

zertifizierten Person auch für die Zukunft eine positive Entscheidung indiziert, ist<br />

nicht zulässig.<br />

3.2.4.8 Unterlagen aus einem Zertifizierungsverfahren allein reichen als Nachweis <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Sachkunde grundsätzlich nicht aus. Zu prüfen ist im Einzelfall:<br />

• Ist <strong>der</strong> <strong>IHK</strong> <strong>Neubrandenburg</strong> für das östliche Mecklenburg-Vorpommern bekannt,<br />

wie diese Unterlagen zustande gekommen sind, insbeson<strong>der</strong>e welche<br />

Hilfestellung von Seiten <strong>der</strong> Zertifizierungsstelle, die meist auch Aus- und<br />

Fortbildungsseminare auf dem zertifizierten Sachgebiet anbietet, o<strong>der</strong> einer<br />

dritten Person erfolgt ist? (Erklärungen des Antragsstellers o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Antragstellerin, dass er o<strong>der</strong> sie die Unterlagen allein und ohne fremde Hilfe<br />

erstellt habe, sind nicht immer ausreichend zuverlässig.)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!