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SOLARBRIEF - SFV

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Deshalb sollten Grundbesitzer darauf bestehen,<br />

dass diese Vorverträge mit einer zusätzlichen Klausel<br />

versehen werden, wonach dieser Vertrag nach<br />

Ablauf von drei Jahren gekündigt werden kann, falls<br />

nicht bis dahin ein Bauantrag für die vorgesehene<br />

Windkraftanlage gestellt worden ist. Ebenfalls sollte<br />

sich der Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht<br />

vorbehalten, wenn der Bau der Windkraftanlage - aus<br />

welchen Gründen auch immer - nach fünf Jahren<br />

noch immer nicht begonnen wurde. (WvF)<br />

Rückgang der<br />

kleinen Gebäudeanlagen setzt sich fort<br />

Die Werte für den Zubau von Solarstromanlagen im<br />

ersten Halbjahr 2009 liegen nunmehr vor. Nach einer<br />

ersten vorläufigen Übersicht der Bundesnetzagentur<br />

wurden Solarstromanlagen mit einer Leistung von<br />

518 Megawatt angemeldet. Das ist etwa ein Drittel<br />

der Menge des vorangegangenen Jahres 2008. Von<br />

einem Boom kann somit bisher nicht gesprochen<br />

werden.<br />

Beunruhigend ist besonders die Tatsache, dass<br />

sich der schon seit Jahren zu beobachtende Rückgang<br />

bei den kleinen Gebäudeanlagen fortsetzt.<br />

Unter kleinen Gebäudeanlagen verstehen wir Solarstromanlagen,<br />

die auf Reihenhäusern und kleineren<br />

Einfamilienhäusern Platz finden, also Anlagen bis 10<br />

kW. Es gibt noch Millionen von Einfamilienhäusern,<br />

auf denen Anlagen unter 10 kW errichtet werden<br />

könnten! Aber für diese Anlagengröße interessieren<br />

sich derzeit nicht viele Installateure. Die Gewinnspanne<br />

ist im Vergleich zum Aquisitionsaufwand zu gering.<br />

Und Großinvestoren sind erst recht nicht an solchen<br />

"peanuts" interessiert. Die Solarenergie als Beitrag<br />

des kleinen Mannes zur Energiewende stirbt aus.<br />

Im EEG 2009 ist eine Notbremse eingebaut, die<br />

einen allzu starken Einbruch beim Ausbau der Photovoltaik<br />

verhindern soll. Nach § 20 Absatz 2a Teil b)<br />

EEG 2009 verringern sich die Degressionssätze um<br />

1,0 Prozentpunkte, sobald die Leistung der bei der<br />

Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres<br />

innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate<br />

nach § 16 Abs. 2 Satz 2 registrierten Anlagen<br />

aa) im Jahr 2009: 1000 Megawatt,<br />

bb) im Jahr 2010: 1100 Megawatt und<br />

cc) im Jahr 2011: 1200 Megawatt unterschreitet.<br />

Vielen Angehörigen der PV-Branche ist nicht bewusst,<br />

dass diese Notbremse bei den kleinen Gebäudeanlagen<br />

nicht greifen kann, weil die Bestimmung<br />

Solarbrief 3/09<br />

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />

Foto: Armin Krejsa<br />

nicht zwischen Klein- und Großanlagen, und auch<br />

nicht zwischen Gebäudeanlagen und Freiflächenanlagen<br />

differenziert. Selbst ein völliger Rückgang bei<br />

den Kleinanlagen würde zu keiner Verminderung der<br />

Degression führen, solange der Zubau an Großanlagen<br />

oberhalb der hier aufgeführten Untergrenzen<br />

bleibt.<br />

Was uns freilich bis ins Innerste empört und betroffen<br />

macht, ist die Tatsache, dass wir hier eine<br />

Art Gespensterdiskussion um den Umsatz der PV-<br />

Branche führen müssen. Wir alle wissen, dass es um<br />

wichtigere Dinge geht, dass der Klimawandel immer<br />

schneller abläuft und dass seine Folgen schlimmer<br />

sein werden als die Folgen beider Weltkriege. Aber<br />

während der klimazerstörenden Automobiltechnik die<br />

Milliarden nur so hinterher geworfen werden, müssen<br />

wir um jeden Cent betteln, mit dem der Ausbau der<br />

Sonnenenergie beschleunigt werden könnte. Insofern<br />

stellt die anfangs erläuterte Verschärfung der Degression<br />

für Gebäudeanlagen nicht nur eine gesetzliche<br />

Ungereimtheit dar, sondern ist eine verantwortungslose<br />

Verzögerung des Ausbaus der Erneuerbaren<br />

Energien - ein himmelschreiender Skandal! (WvF)<br />

4-Familien-Passivhaus in Ahlen Foto: Agnes Weber<br />

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