SOLARBRIEF - SFV
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Deshalb sollten Grundbesitzer darauf bestehen,<br />
dass diese Vorverträge mit einer zusätzlichen Klausel<br />
versehen werden, wonach dieser Vertrag nach<br />
Ablauf von drei Jahren gekündigt werden kann, falls<br />
nicht bis dahin ein Bauantrag für die vorgesehene<br />
Windkraftanlage gestellt worden ist. Ebenfalls sollte<br />
sich der Grundstückseigentümer ein Kündigungsrecht<br />
vorbehalten, wenn der Bau der Windkraftanlage - aus<br />
welchen Gründen auch immer - nach fünf Jahren<br />
noch immer nicht begonnen wurde. (WvF)<br />
Rückgang der<br />
kleinen Gebäudeanlagen setzt sich fort<br />
Die Werte für den Zubau von Solarstromanlagen im<br />
ersten Halbjahr 2009 liegen nunmehr vor. Nach einer<br />
ersten vorläufigen Übersicht der Bundesnetzagentur<br />
wurden Solarstromanlagen mit einer Leistung von<br />
518 Megawatt angemeldet. Das ist etwa ein Drittel<br />
der Menge des vorangegangenen Jahres 2008. Von<br />
einem Boom kann somit bisher nicht gesprochen<br />
werden.<br />
Beunruhigend ist besonders die Tatsache, dass<br />
sich der schon seit Jahren zu beobachtende Rückgang<br />
bei den kleinen Gebäudeanlagen fortsetzt.<br />
Unter kleinen Gebäudeanlagen verstehen wir Solarstromanlagen,<br />
die auf Reihenhäusern und kleineren<br />
Einfamilienhäusern Platz finden, also Anlagen bis 10<br />
kW. Es gibt noch Millionen von Einfamilienhäusern,<br />
auf denen Anlagen unter 10 kW errichtet werden<br />
könnten! Aber für diese Anlagengröße interessieren<br />
sich derzeit nicht viele Installateure. Die Gewinnspanne<br />
ist im Vergleich zum Aquisitionsaufwand zu gering.<br />
Und Großinvestoren sind erst recht nicht an solchen<br />
"peanuts" interessiert. Die Solarenergie als Beitrag<br />
des kleinen Mannes zur Energiewende stirbt aus.<br />
Im EEG 2009 ist eine Notbremse eingebaut, die<br />
einen allzu starken Einbruch beim Ausbau der Photovoltaik<br />
verhindern soll. Nach § 20 Absatz 2a Teil b)<br />
EEG 2009 verringern sich die Degressionssätze um<br />
1,0 Prozentpunkte, sobald die Leistung der bei der<br />
Bundesnetzagentur zum 30. September des Vorjahres<br />
innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate<br />
nach § 16 Abs. 2 Satz 2 registrierten Anlagen<br />
aa) im Jahr 2009: 1000 Megawatt,<br />
bb) im Jahr 2010: 1100 Megawatt und<br />
cc) im Jahr 2011: 1200 Megawatt unterschreitet.<br />
Vielen Angehörigen der PV-Branche ist nicht bewusst,<br />
dass diese Notbremse bei den kleinen Gebäudeanlagen<br />
nicht greifen kann, weil die Bestimmung<br />
Solarbrief 3/09<br />
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />
Foto: Armin Krejsa<br />
nicht zwischen Klein- und Großanlagen, und auch<br />
nicht zwischen Gebäudeanlagen und Freiflächenanlagen<br />
differenziert. Selbst ein völliger Rückgang bei<br />
den Kleinanlagen würde zu keiner Verminderung der<br />
Degression führen, solange der Zubau an Großanlagen<br />
oberhalb der hier aufgeführten Untergrenzen<br />
bleibt.<br />
Was uns freilich bis ins Innerste empört und betroffen<br />
macht, ist die Tatsache, dass wir hier eine<br />
Art Gespensterdiskussion um den Umsatz der PV-<br />
Branche führen müssen. Wir alle wissen, dass es um<br />
wichtigere Dinge geht, dass der Klimawandel immer<br />
schneller abläuft und dass seine Folgen schlimmer<br />
sein werden als die Folgen beider Weltkriege. Aber<br />
während der klimazerstörenden Automobiltechnik die<br />
Milliarden nur so hinterher geworfen werden, müssen<br />
wir um jeden Cent betteln, mit dem der Ausbau der<br />
Sonnenenergie beschleunigt werden könnte. Insofern<br />
stellt die anfangs erläuterte Verschärfung der Degression<br />
für Gebäudeanlagen nicht nur eine gesetzliche<br />
Ungereimtheit dar, sondern ist eine verantwortungslose<br />
Verzögerung des Ausbaus der Erneuerbaren<br />
Energien - ein himmelschreiender Skandal! (WvF)<br />
4-Familien-Passivhaus in Ahlen Foto: Agnes Weber<br />
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