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SOLARBRIEF - SFV

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EEG und des KWKG sind die Vergütungssätze in den letzen<br />

Jahren zeitnah an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

angepasst worden. Die Attraktivität insbesondere der EEG-<br />

Vergütungssätze zeigt sich an den starken Steigerungsraten<br />

für EE-Strom, der im Jahr 2008 auf 15,2 Prozent der Gesamtstromerzeugung<br />

anstieg. Die Kombination aus fallenden<br />

Modulpreisen und gleichbleibend hohen Vergütungssätzen<br />

haben vor allem der Fotovoltaik Renditen beschert, die<br />

in den zweistelligen Bereich gehen. Das EEG werden wir<br />

weiterentwickeln und an dem Ziel einer wirtschaftlichen und<br />

bedarfsgerechten Energieversorgung ausrichten.<br />

Fehlinformation zur Höhe der Vergütungssätze<br />

CDU: "Die Kombination aus fallenden Modulpreisen<br />

und gleichbleibend hohen Vergütungssätzen<br />

haben vor allem der Fotovoltaik Renditen beschert,<br />

die in den zweistelligen Bereich gehen."<br />

<strong>SFV</strong>-Richtigstellung:<br />

Diese CDU-Aussagen zur Photovoltaik ist mehrfach<br />

falsch:<br />

• Die Vergütungssätze sind keinesfalls gleich geblieben.<br />

• Die Vergütungssätze wurden seit dem 1.1.2002<br />

jährlich um 5 Prozent gesenkt.<br />

• Die Vergütungssätze wurden auf Betreiben der<br />

CDU ab 1.1.2009 sogar noch stärker gesenkt, jährlich<br />

um 8-10 % (je nach Anlagengröße und Bauart)<br />

(siehe § 20, Abs. 2, 8. EEG 2009). Renditen für<br />

die Photovoltaik im zweistelligen Bereich sind ein<br />

Gerücht. Wenn es solche Renditen gäbe, würde der<br />

Bau von Photovoltaikanlagen boomen. Tasächlich<br />

sind im ersten Halbjahr 2009 jedoch nur ein Drittel<br />

so viele Photovoltaikanlagen gebaut worden, wie<br />

im Jahr davor.<br />

• Mehrere Photovoltaik-Hersteller mussten in den<br />

vergangenen Monaten schließen oder einen Teil<br />

ihrer Belegschaft entlassen, weil die Nachfrage<br />

nach Photovoltaik erheblich ins Stocken geraten ist.<br />

Umsatzeinbrüche bei der Solarenergie: Ein wichtiger<br />

Grund dafür ist die übermäßige Absenkung der<br />

Einspeisevergütung in Deutschland, bis dahin dem<br />

weltgrößten Abnehmer von Solarmodulen. Offenbar<br />

sollen diese Fehlinformationen den Eindruck<br />

erzeugen, die Union sei bemüht, den Zuwachs der<br />

Solerenergie zu beschleunigen, während sie ihn<br />

tatsächlich bremst.<br />

Solarbrief 3/09<br />

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />

<strong>SFV</strong>: Setzen Sie sich für eine Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Lage der Solarstromanlagenbetreiber durch eine<br />

Einspeisevergütung ein, die ihnen einen angemessenen<br />

Gewinn erlaubt?<br />

CDU: Wir haben mit dem EEG Einspeisevergütungen festgelegt,<br />

die den Anlagenbetreibern langfristig hervorragende<br />

Investitionsbedingungen sichern. Wichtig ist es Innovationen<br />

anzureizen, denn unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien<br />

schnell marktfähig zu machen.<br />

<strong>SFV</strong>: Was halten Sie von einer Baupflicht für Solaranlagen<br />

auf Neu- und Altbauten?<br />

CDU: Wir haben uns ehrgeizige Ziele im Bereich des Ausbaus<br />

erneuerbarer Energien gesetzt -- 20 Prozent bis 2020. Für die<br />

Erreichung dieses Ziels bedarf es des quantitativen Ausbaus<br />

erneuerbarer Energien. Wir wollen dabei allen Technologien<br />

ihre Chance geben und gehen davon aus, dass das Ziel auch<br />

ohne allgemeine Baupflicht für Solaranlagen auf Neu- und<br />

Altbauten erreicht wird.<br />

<strong>SFV</strong>: Halten Sie es für notwendig, die Betreiber von Solaranlagen<br />

vor nachträglicher Verschattung ihrer Anlagen<br />

durch den Bau eines höheren Nachbargebäudes oder seine<br />

nachträgliche Erhöhung gesetzlich zu schützen?<br />

CDU: Das Bauplanungsrecht regelt, in welcher Art und welchem<br />

Ausmaß ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bauleitplanung<br />

liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Plant<br />

ein Hauseigentümer Investitionen in Solaranlagen muss er in<br />

seine Entscheidung die Bebaubarkeit der Nachbargrundstücke<br />

auf Grundlage des geltenden Bauplanungsrechtes einbeziehen.<br />

Es wäre ein unzulässiger Eingriff in die Nutzbarkeit des<br />

Nachbargrundstücks, wenn allein durch die Betreibung einer<br />

Solaranlage, die Bebaubarkeit dieses Nachbargrundstücks<br />

später eingeschränkt wird.<br />

<strong>SFV</strong>: Viele Gebietskörperschaften haben Vorranggebiete<br />

für Windenergie ausgewiesen. Nach Bundesbaugesetzbuch<br />

entwickelt die Ausweisung eines Vorranggebietes<br />

jedoch gleichzeitig eine unbedingte Sperrwirkung für die<br />

übrigen - nicht als Windvorranggebiete ausgewiesenen<br />

- Gebiete. Das Potential der Windenergie an Land kann<br />

deshalb kaum genutzt werden. Was halten Sie von dem<br />

Vorschlag, die Sperrwirkung der Vorranggebiete für alle<br />

übrigen Gebiete gesetzlich aufzuheben? Anmerkung:<br />

bezüglich der Off-shore-Windenergie hat die FDP einen<br />

solchen Antrag (16/11214) bereitsgestellt.<br />

CDU: Die Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht immer<br />

konfliktfrei. Trotzdem genießen sie weiterhin eine grundsätzliche<br />

Privilegierung im Bauplanungsrecht. Das ist politisch<br />

gewollt und soll so bleiben. Auch mit der Einführung von sachlichen<br />

Teilflächennutzungsplänen haben die Kommunen jedoch<br />

die Möglichkeit erhalten, einem Wildwuchs von Windenergieanlagen<br />

vorzubeugen. Ein solcher Plan hilft Konfliktpotential<br />

frühzeitig zu identifizieren und in einem geordneten Verfahren<br />

den erforderlichen Interessenausgleich zu suchen. Bei Offshore-Anlagen<br />

ist das Konfliktpotential wesentlich geringer,<br />

zumal deren Aufbau auch gerade erst geplant wird.<br />

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