SOLARBRIEF - SFV
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EEG und des KWKG sind die Vergütungssätze in den letzen<br />
Jahren zeitnah an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
angepasst worden. Die Attraktivität insbesondere der EEG-<br />
Vergütungssätze zeigt sich an den starken Steigerungsraten<br />
für EE-Strom, der im Jahr 2008 auf 15,2 Prozent der Gesamtstromerzeugung<br />
anstieg. Die Kombination aus fallenden<br />
Modulpreisen und gleichbleibend hohen Vergütungssätzen<br />
haben vor allem der Fotovoltaik Renditen beschert, die<br />
in den zweistelligen Bereich gehen. Das EEG werden wir<br />
weiterentwickeln und an dem Ziel einer wirtschaftlichen und<br />
bedarfsgerechten Energieversorgung ausrichten.<br />
Fehlinformation zur Höhe der Vergütungssätze<br />
CDU: "Die Kombination aus fallenden Modulpreisen<br />
und gleichbleibend hohen Vergütungssätzen<br />
haben vor allem der Fotovoltaik Renditen beschert,<br />
die in den zweistelligen Bereich gehen."<br />
<strong>SFV</strong>-Richtigstellung:<br />
Diese CDU-Aussagen zur Photovoltaik ist mehrfach<br />
falsch:<br />
• Die Vergütungssätze sind keinesfalls gleich geblieben.<br />
• Die Vergütungssätze wurden seit dem 1.1.2002<br />
jährlich um 5 Prozent gesenkt.<br />
• Die Vergütungssätze wurden auf Betreiben der<br />
CDU ab 1.1.2009 sogar noch stärker gesenkt, jährlich<br />
um 8-10 % (je nach Anlagengröße und Bauart)<br />
(siehe § 20, Abs. 2, 8. EEG 2009). Renditen für<br />
die Photovoltaik im zweistelligen Bereich sind ein<br />
Gerücht. Wenn es solche Renditen gäbe, würde der<br />
Bau von Photovoltaikanlagen boomen. Tasächlich<br />
sind im ersten Halbjahr 2009 jedoch nur ein Drittel<br />
so viele Photovoltaikanlagen gebaut worden, wie<br />
im Jahr davor.<br />
• Mehrere Photovoltaik-Hersteller mussten in den<br />
vergangenen Monaten schließen oder einen Teil<br />
ihrer Belegschaft entlassen, weil die Nachfrage<br />
nach Photovoltaik erheblich ins Stocken geraten ist.<br />
Umsatzeinbrüche bei der Solarenergie: Ein wichtiger<br />
Grund dafür ist die übermäßige Absenkung der<br />
Einspeisevergütung in Deutschland, bis dahin dem<br />
weltgrößten Abnehmer von Solarmodulen. Offenbar<br />
sollen diese Fehlinformationen den Eindruck<br />
erzeugen, die Union sei bemüht, den Zuwachs der<br />
Solerenergie zu beschleunigen, während sie ihn<br />
tatsächlich bremst.<br />
Solarbrief 3/09<br />
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.<br />
<strong>SFV</strong>: Setzen Sie sich für eine Verbesserung der wirtschaftlichen<br />
Lage der Solarstromanlagenbetreiber durch eine<br />
Einspeisevergütung ein, die ihnen einen angemessenen<br />
Gewinn erlaubt?<br />
CDU: Wir haben mit dem EEG Einspeisevergütungen festgelegt,<br />
die den Anlagenbetreibern langfristig hervorragende<br />
Investitionsbedingungen sichern. Wichtig ist es Innovationen<br />
anzureizen, denn unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien<br />
schnell marktfähig zu machen.<br />
<strong>SFV</strong>: Was halten Sie von einer Baupflicht für Solaranlagen<br />
auf Neu- und Altbauten?<br />
CDU: Wir haben uns ehrgeizige Ziele im Bereich des Ausbaus<br />
erneuerbarer Energien gesetzt -- 20 Prozent bis 2020. Für die<br />
Erreichung dieses Ziels bedarf es des quantitativen Ausbaus<br />
erneuerbarer Energien. Wir wollen dabei allen Technologien<br />
ihre Chance geben und gehen davon aus, dass das Ziel auch<br />
ohne allgemeine Baupflicht für Solaranlagen auf Neu- und<br />
Altbauten erreicht wird.<br />
<strong>SFV</strong>: Halten Sie es für notwendig, die Betreiber von Solaranlagen<br />
vor nachträglicher Verschattung ihrer Anlagen<br />
durch den Bau eines höheren Nachbargebäudes oder seine<br />
nachträgliche Erhöhung gesetzlich zu schützen?<br />
CDU: Das Bauplanungsrecht regelt, in welcher Art und welchem<br />
Ausmaß ein Grundstück bebaut werden darf. Die Bauleitplanung<br />
liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Plant<br />
ein Hauseigentümer Investitionen in Solaranlagen muss er in<br />
seine Entscheidung die Bebaubarkeit der Nachbargrundstücke<br />
auf Grundlage des geltenden Bauplanungsrechtes einbeziehen.<br />
Es wäre ein unzulässiger Eingriff in die Nutzbarkeit des<br />
Nachbargrundstücks, wenn allein durch die Betreibung einer<br />
Solaranlage, die Bebaubarkeit dieses Nachbargrundstücks<br />
später eingeschränkt wird.<br />
<strong>SFV</strong>: Viele Gebietskörperschaften haben Vorranggebiete<br />
für Windenergie ausgewiesen. Nach Bundesbaugesetzbuch<br />
entwickelt die Ausweisung eines Vorranggebietes<br />
jedoch gleichzeitig eine unbedingte Sperrwirkung für die<br />
übrigen - nicht als Windvorranggebiete ausgewiesenen<br />
- Gebiete. Das Potential der Windenergie an Land kann<br />
deshalb kaum genutzt werden. Was halten Sie von dem<br />
Vorschlag, die Sperrwirkung der Vorranggebiete für alle<br />
übrigen Gebiete gesetzlich aufzuheben? Anmerkung:<br />
bezüglich der Off-shore-Windenergie hat die FDP einen<br />
solchen Antrag (16/11214) bereitsgestellt.<br />
CDU: Die Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht immer<br />
konfliktfrei. Trotzdem genießen sie weiterhin eine grundsätzliche<br />
Privilegierung im Bauplanungsrecht. Das ist politisch<br />
gewollt und soll so bleiben. Auch mit der Einführung von sachlichen<br />
Teilflächennutzungsplänen haben die Kommunen jedoch<br />
die Möglichkeit erhalten, einem Wildwuchs von Windenergieanlagen<br />
vorzubeugen. Ein solcher Plan hilft Konfliktpotential<br />
frühzeitig zu identifizieren und in einem geordneten Verfahren<br />
den erforderlichen Interessenausgleich zu suchen. Bei Offshore-Anlagen<br />
ist das Konfliktpotential wesentlich geringer,<br />
zumal deren Aufbau auch gerade erst geplant wird.<br />
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