5. Pressereaktionen im deutschen Sprachraum in ... - Historicum.net
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Giftmischerei, der unnatürlichen Heilkraft und der "gebärenden Konfitüre". Vor<br />
allem wundert er sich darüber, dass es noch Richter gebe, die <strong>im</strong> Ernst an solche<br />
Konfitüre und an Hexerei glaubten. Solche Leute fühiten sich sicher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Dilemma, denn es sei ja so, dass:<br />
(... 1, man den Rich1ern mit e<strong>in</strong>em Universalgelächter drohte; dass man ihnen sagte, ihr W<strong>in</strong>kel sei der<br />
e<strong>in</strong>zige, so weit man deutsch spricht, der noch an Hexen glaubt (...). Welche Inkonsequenzen <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em Todesurteil! Wie sehr ist das Volk zu bedauern, dessen Leben <strong>in</strong> den Händen solcher<br />
Kr<strong>im</strong><strong>in</strong>alrichter steht.<br />
Ich überlasse es den Rechtsgelehrten [... )diesen fOr unsere Zeiten und für die Richter so<br />
schandvollen Auftritt ause<strong>in</strong>ander zu 59tzen.315<br />
Dieser Artikel war es, der die Glarner so <strong>in</strong> Rage brachte, dass sie sich auf die<br />
Suche nach möglichen Informanten machten und krampfhaft versuchten<br />
herauszuf<strong>in</strong>den, woher Wekhrl<strong>in</strong> die Informationen hatte.<br />
In e<strong>in</strong>em Antwortschreiben an die Glarner Regierung bezeich<strong>net</strong>e dieser e<strong>in</strong>en<br />
"Kirchenboften aus Zürich" als Quelle. Da der Kirchenbote, den ich oben vorgestellt<br />
habe, <strong>in</strong> Leipzig und Dessau gedruckt wurde, kann man ihn nicht unbed<strong>in</strong>gt als<br />
Zürcher Zeitschrift betrachten. "Staatsfe<strong>in</strong>dliche" Schriften mussten zwar damals<br />
aus Zensurgründen oft auswärts gedruckt werden. Also könnte dies auch für den<br />
Leipziger Kirchenboten der Fall gewesen se<strong>in</strong>.<br />
Wekhrl<strong>in</strong> stand aber nicht nur diese Zeitschrift als Quelle zur Vertügung. Er<br />
berichtet 1784 <strong>im</strong> "Grauen Ungeheur", se<strong>in</strong>er Nachfolgezeilschrift der<br />
Chronologen, er habe e<strong>in</strong>en Korrespondenten, der ihm e<strong>in</strong>iges berichtet habe,<br />
dessen Namen er aber verschweige. Nennen würde er ihn, falls die Glarner ihm<br />
beweisen könnten, dass er e<strong>in</strong> "Unfaktum" publiziert hätte.31B<br />
E<strong>in</strong>mal <strong>im</strong> sächsischen Kirchenboten und <strong>in</strong> den schwäbischen Chronologen<br />
veröffentlicht, wurde dieser Göldi-Handel <strong>in</strong> den <strong>deutschen</strong> Zeitschriften zu e<strong>in</strong>em<br />
zentralen Thema für das Jahr 1783.<br />
Aufgeschreckt durch diese Artikel reagierte e<strong>in</strong> Zeitgenosse, e<strong>in</strong> Glarner<br />
namens Johann Ulrich Legler, der <strong>in</strong> Sevelen <strong>im</strong> Kanton SI. Gallen Pfarrer war, auf<br />
Wekhrl<strong>in</strong>s Aufsatz. Er bot der Glarner Obrigkeit an, mit e<strong>in</strong>em öffentlichen<br />
Schreiben darauf zu antworten, um ihre Ehre zu retten. Er schickte den Glarnern<br />
315 W.L. Wekhrt<strong>in</strong>: Chronologen. 1782,223·224.<br />
316W.L Wekhrt<strong>in</strong>: Das Graue Ungeheur. 2. Bd. 1784, 130.