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5. Pressereaktionen im deutschen Sprachraum in ... - Historicum.net

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103<br />

möglich gewesen. Die Glarner seien dennoch sehr glückliche E<strong>in</strong>wohner und<br />

hälten e<strong>in</strong>e vortreffliche Vertassung. Für die <strong>in</strong> ihrer Ehre verletzten Glarner war<br />

dies sicher e<strong>in</strong> erholsamer Schlussatz.<br />

Im September des gleichen Jahres wurde die Geschichte auch <strong>in</strong> Französisch<br />

sprechenden Gebieten publik. Obschon diese Arbeit sich auf den Deutsch<br />

sprechenden Teil Europas bezieht, muss dieser Artikel hier kurz gestreift werden.<br />

<strong>5.</strong>2.11 L'Espri1 des Journaux, fran90is et e1rangers. Sep1embre. 1783<br />

Im September 1783 ersche<strong>in</strong>t <strong>in</strong> Paris, <strong>in</strong> der Zeilschrift "L'Esprit des Journaux"<br />

e<strong>in</strong>e Besprechung der beiden Hefte der "Freundschaftlichen und vertraulichen<br />

Briefe" von H. L. Lehmann. Der Vertasser dieser Zeitschrift publiziert den <strong>in</strong>s<br />

Französische übersetzten Bericht der Gölt<strong>in</strong>glschen Anzeigen un1er dem Tilel<br />

"Leltres amicales & familieres touchant le fameux proces de sorcellerie de Glaris".<br />

Er lässt allerd<strong>in</strong>gs den Schluss des Gött<strong>in</strong>gischen Artikels, wo die demokratische<br />

Vertassung der Glarner gelobt wird, weg und endet nach den Fragen, die ich oben<br />

zitiert habe. 388<br />

<strong>5.</strong>2.12 Bericht von dem Hexen-Prozess <strong>in</strong> Glarus. Basel <strong>im</strong> Jahr 1783<br />

Im Basel erschien irgendwann <strong>im</strong> Jahre 1783 e<strong>in</strong>e anonyme Schrift, die den<br />

Untertitel "Wahrhafte Erzehlung von dem Verbrechen, der Gefangennehmung,<br />

Befragung und endlichen Verurtheilung e<strong>in</strong>er rachgierigen Weibsperson <strong>in</strong> Glarus,<br />

wegen ihrer Merkwürdigkeit kurz zusammengefasst und <strong>in</strong> Druck gegeben" trägt.<br />

E<strong>in</strong>e Angabe des Buchdruckers h<strong>in</strong>gegen fehlt.<br />

Das Schreiben hat e<strong>in</strong>en "Vorbericht", der die Drucklegung begründet:<br />

Diese Blätter enthalten e<strong>in</strong>e kurze doch ziemlich umständliche Erzehlung von e<strong>in</strong>em Cr<strong>im</strong><strong>in</strong>al­<br />

Prozess, der von der Hohen Obrigkeit Reformierten Antheils <strong>in</strong> Glarus ist entschieden worden.<br />

Derselbe haI h<strong>in</strong> und wieder Aufsehen gemacht, und ist ausser Landes unter dem Namen des<br />

Hexenhandels bekannt. Man hat viele ungleiche Urtheile darüber <strong>in</strong> öffentlichen Blättern gelesen. So<br />

viel ist aber gewiss, dass die Anna Göld<strong>in</strong> nicht als Hexe oder Zauber<strong>in</strong>, sondern als e<strong>in</strong>e boshafte<br />

VergifteT<strong>in</strong> ist zum Tode verurtheitl worden. Die Erzehlung ist meisl aus den richterlichen Akten<br />

gezogen und folglich der Wahrheit völlig gemäss. Sie verdient wegen ihren merkwOrdigen<br />

Umständen von Jedermann gelesen zu werden.389<br />

Ob der ganze Artikel "der Wahrheit vöilig gemäss" ist, bleibe dah<strong>in</strong>gestellt. Die<br />

388 L'Esprtt des Joumaux, 1783.419·424.<br />

389 Historischer Berichl von dem Hexen-Prozess. 1783, 1.

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