13.04.2013 Aufrufe

Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />

16<br />

Aktuell<br />

Turbojustiz<br />

In zwei Tagen durch vier Instanzen: die Gerichtsverfahren zum Streik bei <strong>der</strong> DFS<br />

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht David Schäfer, Bremen<br />

Die juristischen Scharmützel <strong>der</strong> DFS mit <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> um die Zulässigkeit<br />

eines Streiks in den ersten Augustwochen haben<br />

im medialen Sommerloch allseits für Spannung, aber auch<br />

für Verwirrung und Missverständnisse gesorgt. Das ist kein<br />

Wun<strong>der</strong>, denn nur ganz selten verdichtet sich eine gerichtliche<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung <strong>der</strong>art, dass alle maßgeblichen Erklärungen<br />

und Entscheidungen <strong>der</strong> Parteien und des Gerichts<br />

an nur einem Tag, gar in nur wenigen Stunden erfolgen müssen.<br />

Für Erläuterungen gegenüber <strong>der</strong> Presse und allen an<strong>der</strong>en,<br />

die nicht unmittelbar prozessbeteiligt sind, bleibt da oft<br />

keine Zeit. Kein Wun<strong>der</strong> also auch, dass im Umfeld eines solchen<br />

Prozesses dann nicht jede Darstellung in <strong>der</strong> Presse<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>swo dem Geschehen voll gerecht wird. Ein guter<br />

Grund, die Abläufe im Nachhinein noch einmal zu rekonstruieren<br />

und die Hintergründe darzustellen.<br />

Tag 1: 03.08.2011<br />

Die DFS hat in <strong>der</strong> Presse angekündigt, <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> im Wege des so<br />

genannten einstweiligen Rechtsschutzes die Durchführung<br />

des für den 04.08., 6.00 Uhr, angekündigten Streiks gerichtlich<br />

untersagen lassen zu wollen. Emsige Recherche ab 9.00 Uhr<br />

bei den in Frage kommenden Gerichten ergibt, dass ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Antrag <strong>der</strong> DFS bislang nicht vorliegt. Am Arbeitsgericht<br />

Frankfurt, das in <strong>der</strong>artigen Angelegenheiten <strong>der</strong><br />

GDL, <strong>der</strong> VC, und auch <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> schon häufiger entscheiden<br />

musste, ist man auf den Eingang organisatorisch vorbereitet.<br />

Obwohl die Streikankündigung für die DFS alles an<strong>der</strong>e als<br />

überraschend kommt, liegt <strong>der</strong> ca. 50seitige Unterlassungsantrag<br />

erst nach 10.00 Uhr bei Gericht vor. Das Arbeitsgericht<br />

Frankfurt reagiert sofort, lädt für den Nachmittag des gleichen<br />

Tages zur mündlichen Verhandlung und setzt <strong>der</strong> <strong>GdF</strong><br />

eine Frist bis 15.00 Uhr zur schriftlichen Stellungnahme.<br />

Die Durchsicht des Schriftsatzes ergibt: <strong>der</strong> Arbeitgeber begründet<br />

seinen Antrag damit, drei <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> in <strong>der</strong><br />

Tarifauseinan<strong>der</strong>setzung erhobenen For<strong>der</strong>ungen seien –<br />

nach seiner Auffassung – unzulässig, weshalb <strong>der</strong> diesbezügliche<br />

Arbeitskampf seinerseits wie<strong>der</strong>um unzulässig sei.<br />

An<strong>der</strong>e Aspekte des Arbeitskampfes (etwa dessen Umfang,<br />

Länge o<strong>der</strong> Art und Umfang <strong>der</strong> Notdienstarbeiten) rügt <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber nicht.<br />

Die Rechtsauffassung des Arbeitgebers ist für die <strong>GdF</strong> we<strong>der</strong><br />

inhaltlich noch nach dem Verlauf <strong>der</strong> vorangegangenen siebenmonatigen<br />

Verhandlungen nachzuvollziehen: zum Teil<br />

waren die vom Arbeitgeber monierten Tariffor<strong>der</strong>ungen ihrer<br />

Art nach bereits vom Bundesarbeitsgericht ausdrücklich für<br />

zulässig erklärt worden, zum Teil sind es rein redaktionelle<br />

Verän<strong>der</strong>ungen ohne jedes eigene Verhandlungsvolumen, zum<br />

Teil hat sich <strong>der</strong> Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen zuvor<br />

auf diese Punkte eingelassen, ohne die Rüge ihrer angeblichen<br />

Unzulässigkeit auch nur einmal zu erheben. Für die <strong>GdF</strong><br />

ist klar: hier schiebt <strong>der</strong> Arbeitgeber zum Teil Verhandlungspunkte<br />

als angeblich rechtlich kritisch vor, die in den Verhandlungen<br />

aus Sicht bei<strong>der</strong> Seiten inhaltlich unkritisch und<br />

bis auf einen (vergleiche unten) auch unbedeutend waren.<br />

Auf entsprechenden Vortrag <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> in <strong>der</strong> Verhandlung und<br />

auf die Frage des Gerichts, warum sie nicht die Schlichtung<br />

anrufe, erklärt die DFS ausdrücklich, alle aus ihrer Sicht<br />

rechtlich problematischen Punkte im Verfahren klären lassen<br />

zu wollen, um weitere Tarifverhandlungen bzw. eine etwaige<br />

Schlichtung von rechtlichen Fragen und von unzulässigen<br />

For<strong>der</strong>ungen freizuhalten. Erst müsse also eine abschließende<br />

Klärung dieser Punkte durch das Gericht erfolgen. Darüber<br />

hinaus gehe es ihr bei <strong>der</strong> Klärung um das Wohl ihrer Mitarbeiter,<br />

die sich sonst an einem gegebenenfalls rechtswidrigen<br />

Arbeitskampf beteiligten und arbeitsrechtliche Konsequenzen<br />

riskierten. Letzteres ist schon deswegen scheinheilig, weil es<br />

ja die DFS selbst war, die ihre Mitarbeiter aufs wildeste bedrohte<br />

– und das, obwohl sogar dem Arbeitgeber bekannt<br />

sein dürfte, dass die Beteiligung an einem Streiks keine arbeitsrechtlichen<br />

Nachteile für die Teilnehmer zur Folge haben<br />

darf, sofern nicht die Unzulässigkeit des Streiks für sie<br />

auf <strong>der</strong> Hand liegt. Wie sich später herausstellen wird, war<br />

diese hehre Begründung im Übrigen die blanke Unwahrheit.<br />

Da also eine Einigungsbereitschaft <strong>der</strong> DFS nicht bestand,<br />

musste das Gericht entscheiden. Aus seiner Sicht war die Tariffor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> <strong>GdF</strong>, die Heraufgruppierung bei vertretungsweiser<br />

Übernahme einer höher gruppierten Tätigkeit bereits<br />

nach sechs und nicht erst nach 24 Monaten vorzunehmen,<br />

mit <strong>der</strong> dazu im MTV bestehenden Tarifregelung nicht zu vereinbaren.<br />

Ein in den Verhandlungen schon deswegen völlig<br />

nebensächlicher Punkt, weil auch bisher schon nach fünf<br />

Wochen <strong>der</strong> Unterschiedsbetrag zur höheren Gruppe in Form<br />

einer persönlichen Zulage ausgeglichen wird. Kosten für den<br />

Arbeitgeber durch die Erfüllung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung: null.<br />

Die hessische Arbeitsgerichtsbarkeit ist – wie gesagt – gewappnet:<br />

die Berufung gegen das Urteil kann noch am gleichen<br />

Abend erhoben und vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt<br />

werden. Von dieser Möglichkeit macht die <strong>GdF</strong> Gebrauch und<br />

erklärt zugleich, die vom Gericht für unzulässig gehaltene<br />

For<strong>der</strong>ung – lediglich vorsorglich – ebenso zurückzunehmen<br />

wie einen weiteren vom Arbeitgeber gerügten Punkt. Übrig<br />

bleibt also als einzige For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong>, die angeblich unzulässig<br />

sein soll die Schaffung so genannter Besetzungsre-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!