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Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

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<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />

18<br />

Aktuell<br />

tragsrücknahme des Arbeitgebers stehen geblieben ist, dann<br />

könnte es ja diesmal schneller gehen, ist die leise Hoffnung.<br />

Doch die Hoffnung trügt: Seinen Antrag stützt <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

überraschen<strong>der</strong>weise nicht mehr nur auf die angebliche<br />

Rechtswidrigkeit <strong>der</strong> aus dem ersten Verfahren verbliebenen<br />

For<strong>der</strong>ung nach Einführung qualifizierter Besetzungsregelungen.<br />

Er hat nun zwei neue For<strong>der</strong>ungen aus dem Verhandlungspaket<br />

ausgegraben, die aus seiner Sicht rechtswidrig<br />

sein sollen. Seine Rechtsabteilung bzw. die Großkanzlei, die<br />

die DFS in dieser Sache vertritt, wollen diese trotz <strong>der</strong> siebenmonatiger<br />

Tarifverhandlungen und ihrer währenddessen offensichtlich<br />

intensiven Suche nach möglichen rechtlichen Fallstricken<br />

erst nach dem ersten Gerichtsverfahren (quasi am<br />

Wochenende) identifiziert haben. So erklären es die Vertreter<br />

<strong>der</strong> DFS jedenfalls dem Gericht, ohne dabei rot zu werden.<br />

Der Arbeitgeber muss immer weiter ausholen, um umständlich<br />

zu begründen, wie er zu seiner Auffassung gelangt. Um<br />

dem Treiben ein Ende zu bereiten, erklärt die <strong>GdF</strong> zu Protokoll<br />

des Arbeitsgerichts, eine <strong>der</strong> beiden neuerdings inkriminierten<br />

For<strong>der</strong>ungen vorsorglich zurückzunehmen. Wie<br />

schon im ersten Termin ging es dabei um eine For<strong>der</strong>ung ohne<br />

Bedeutung für das Gesamtpaket. Die Rücknahme entkleidet<br />

den Streit somit von mühseligen und wenig ertragreichen<br />

Nebenkriegsschauplätzen. Im Kern verbleibt nur noch aus<br />

dem ersten Verfahren die Frage nach <strong>der</strong> Zulässigkeit tariflicher<br />

Besetzungsanfor<strong>der</strong>ungen sowie danach, ob ein Streik<br />

nach Rücknahme einzelner For<strong>der</strong>ungen noch <strong>der</strong> gleiche ist<br />

wie <strong>der</strong> ursprünglich angekündigte.<br />

Beide Fragen bejaht das Gericht und weist daher den Antrag<br />

des Arbeitgebers zurück – die <strong>GdF</strong> obsiegt. Doch natürlich<br />

hat auch <strong>der</strong> Arbeitgeber das Recht, Berufung einzulegen<br />

und nimmt es auch in Anspruch: Auch das Landesarbeitsge-<br />

richt ist erneut beeindruckend gut organisiert: Die Verhandlung<br />

wird auf 21.00 Uhr anberaumt. Wie<strong>der</strong> bleibt zwischen<br />

dem Austausch <strong>der</strong> Formalien nur wenig Zeit, sich zwischen<br />

Pressevertretern, Kameras etc. zu stärken und inhaltlich untereinan<strong>der</strong><br />

und mit <strong>der</strong> Streikleitung auszutauschen.<br />

Eingehend werden die jeweiligen Standpunkte daher vor<br />

dem Landesarbeitsgericht erörtert. Nach ausführlicher Beratung<br />

schlägt das Gericht den Parteien vor, sich darauf zu<br />

einigen, dass die <strong>GdF</strong> den morgigen Arbeitskampf absagt<br />

und die DFS die Schlichtung anruft. Beide Seiten beraten<br />

sich, die <strong>GdF</strong> ist zu diesem Schritt bereit, <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

lehnt ab. Das Gericht berät noch einmal kurz und verkündet<br />

dann um ca. Mitternacht seine Entscheidung: die Berufung<br />

wird zurückgewiesen, es bleibt also dabei, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

mit seinen Anträgen nicht durchdringt. Nach <strong>der</strong> kurzen<br />

mündlichen Begründung durch den Richter dauert es<br />

keine Minute, bis die DFS dem Bundesvorsitzenden <strong>der</strong> <strong>GdF</strong>,<br />

Michael Schäfer, ein vorbereitetes Schreiben aushändigt,<br />

mit dem sie dann doch die Schlichtung anruft. Der Arbeitskampf<br />

wird daraufhin sofort abgesagt.<br />

Fazit: Die DFS hatte von vorneherein nicht vor, es zum Arbeitskampf<br />

kommen zu lassen. Sie hat die gerichtliche Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

stets als Instrument <strong>der</strong> fortwährenden<br />

Einschüchterung und Bedrohung gegenüber ihren eigenen<br />

Mitarbeitern und <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> betrachtet und durch ihren Vortrag<br />

und ihre Antragsrücknahme entsprechend gesteuert. Diesem<br />

Ziel hat die DFS alle an<strong>der</strong>en Belange – insbeson<strong>der</strong>e<br />

die ihrer eigenen Mitarbeiter und <strong>der</strong> Passagiere – vollständig<br />

untergeordnet und die Betroffenen bewusst im Unklaren<br />

gelassen. Die angebliche Schaffung von Rechtsklarheit war<br />

demgegenüber ein reiner Vorwand. Die mit solchen Angelegenheiten<br />

befassten Gerichte werden aus einer solchen Vorgehensweise<br />

sicher ihre eigenen Schlüsse ziehen.<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus<br />

dem Bereich Flugdatenbearbeitung,<br />

wir haben im Mai verschiedene Fragebögen zum Thema<br />

„Belastungsausgleich FDB“ an Euch versendet. Über das Feedback<br />

waren wir sehr erfreut. Mehr als 200 Briefe wurden<br />

versendet, von denen wir fast 140 Rückläufe erhalten haben.<br />

Dafür eine großes Dankeschön!<br />

Z.Zt. sind wir dabei, die Fülle an Fragebögen auszuwerten und<br />

die Daten zu erfassen. Da dies sehr viel Zeit in Anspruch nimmt,<br />

rechnen wir damit, dass erste Ergebnisse nicht vor Ende Oktober<br />

vorliegen werden.<br />

Wir werden Euch hierüber zeitnah informieren<br />

Für die gute Zusammenarbeit möchten wir Euch aber bereits<br />

jetzt danken.<br />

Eure AG-FDB

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