Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV
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<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />
18<br />
Aktuell<br />
tragsrücknahme des Arbeitgebers stehen geblieben ist, dann<br />
könnte es ja diesmal schneller gehen, ist die leise Hoffnung.<br />
Doch die Hoffnung trügt: Seinen Antrag stützt <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
überraschen<strong>der</strong>weise nicht mehr nur auf die angebliche<br />
Rechtswidrigkeit <strong>der</strong> aus dem ersten Verfahren verbliebenen<br />
For<strong>der</strong>ung nach Einführung qualifizierter Besetzungsregelungen.<br />
Er hat nun zwei neue For<strong>der</strong>ungen aus dem Verhandlungspaket<br />
ausgegraben, die aus seiner Sicht rechtswidrig<br />
sein sollen. Seine Rechtsabteilung bzw. die Großkanzlei, die<br />
die DFS in dieser Sache vertritt, wollen diese trotz <strong>der</strong> siebenmonatiger<br />
Tarifverhandlungen und ihrer währenddessen offensichtlich<br />
intensiven Suche nach möglichen rechtlichen Fallstricken<br />
erst nach dem ersten Gerichtsverfahren (quasi am<br />
Wochenende) identifiziert haben. So erklären es die Vertreter<br />
<strong>der</strong> DFS jedenfalls dem Gericht, ohne dabei rot zu werden.<br />
Der Arbeitgeber muss immer weiter ausholen, um umständlich<br />
zu begründen, wie er zu seiner Auffassung gelangt. Um<br />
dem Treiben ein Ende zu bereiten, erklärt die <strong>GdF</strong> zu Protokoll<br />
des Arbeitsgerichts, eine <strong>der</strong> beiden neuerdings inkriminierten<br />
For<strong>der</strong>ungen vorsorglich zurückzunehmen. Wie<br />
schon im ersten Termin ging es dabei um eine For<strong>der</strong>ung ohne<br />
Bedeutung für das Gesamtpaket. Die Rücknahme entkleidet<br />
den Streit somit von mühseligen und wenig ertragreichen<br />
Nebenkriegsschauplätzen. Im Kern verbleibt nur noch aus<br />
dem ersten Verfahren die Frage nach <strong>der</strong> Zulässigkeit tariflicher<br />
Besetzungsanfor<strong>der</strong>ungen sowie danach, ob ein Streik<br />
nach Rücknahme einzelner For<strong>der</strong>ungen noch <strong>der</strong> gleiche ist<br />
wie <strong>der</strong> ursprünglich angekündigte.<br />
Beide Fragen bejaht das Gericht und weist daher den Antrag<br />
des Arbeitgebers zurück – die <strong>GdF</strong> obsiegt. Doch natürlich<br />
hat auch <strong>der</strong> Arbeitgeber das Recht, Berufung einzulegen<br />
und nimmt es auch in Anspruch: Auch das Landesarbeitsge-<br />
richt ist erneut beeindruckend gut organisiert: Die Verhandlung<br />
wird auf 21.00 Uhr anberaumt. Wie<strong>der</strong> bleibt zwischen<br />
dem Austausch <strong>der</strong> Formalien nur wenig Zeit, sich zwischen<br />
Pressevertretern, Kameras etc. zu stärken und inhaltlich untereinan<strong>der</strong><br />
und mit <strong>der</strong> Streikleitung auszutauschen.<br />
Eingehend werden die jeweiligen Standpunkte daher vor<br />
dem Landesarbeitsgericht erörtert. Nach ausführlicher Beratung<br />
schlägt das Gericht den Parteien vor, sich darauf zu<br />
einigen, dass die <strong>GdF</strong> den morgigen Arbeitskampf absagt<br />
und die DFS die Schlichtung anruft. Beide Seiten beraten<br />
sich, die <strong>GdF</strong> ist zu diesem Schritt bereit, <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
lehnt ab. Das Gericht berät noch einmal kurz und verkündet<br />
dann um ca. Mitternacht seine Entscheidung: die Berufung<br />
wird zurückgewiesen, es bleibt also dabei, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
mit seinen Anträgen nicht durchdringt. Nach <strong>der</strong> kurzen<br />
mündlichen Begründung durch den Richter dauert es<br />
keine Minute, bis die DFS dem Bundesvorsitzenden <strong>der</strong> <strong>GdF</strong>,<br />
Michael Schäfer, ein vorbereitetes Schreiben aushändigt,<br />
mit dem sie dann doch die Schlichtung anruft. Der Arbeitskampf<br />
wird daraufhin sofort abgesagt.<br />
Fazit: Die DFS hatte von vorneherein nicht vor, es zum Arbeitskampf<br />
kommen zu lassen. Sie hat die gerichtliche Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
stets als Instrument <strong>der</strong> fortwährenden<br />
Einschüchterung und Bedrohung gegenüber ihren eigenen<br />
Mitarbeitern und <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> betrachtet und durch ihren Vortrag<br />
und ihre Antragsrücknahme entsprechend gesteuert. Diesem<br />
Ziel hat die DFS alle an<strong>der</strong>en Belange – insbeson<strong>der</strong>e<br />
die ihrer eigenen Mitarbeiter und <strong>der</strong> Passagiere – vollständig<br />
untergeordnet und die Betroffenen bewusst im Unklaren<br />
gelassen. Die angebliche Schaffung von Rechtsklarheit war<br />
demgegenüber ein reiner Vorwand. Die mit solchen Angelegenheiten<br />
befassten Gerichte werden aus einer solchen Vorgehensweise<br />
sicher ihre eigenen Schlüsse ziehen.<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen aus<br />
dem Bereich Flugdatenbearbeitung,<br />
wir haben im Mai verschiedene Fragebögen zum Thema<br />
„Belastungsausgleich FDB“ an Euch versendet. Über das Feedback<br />
waren wir sehr erfreut. Mehr als 200 Briefe wurden<br />
versendet, von denen wir fast 140 Rückläufe erhalten haben.<br />
Dafür eine großes Dankeschön!<br />
Z.Zt. sind wir dabei, die Fülle an Fragebögen auszuwerten und<br />
die Daten zu erfassen. Da dies sehr viel Zeit in Anspruch nimmt,<br />
rechnen wir damit, dass erste Ergebnisse nicht vor Ende Oktober<br />
vorliegen werden.<br />
Wir werden Euch hierüber zeitnah informieren<br />
Für die gute Zusammenarbeit möchten wir Euch aber bereits<br />
jetzt danken.<br />
Eure AG-FDB