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Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

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- redaktionelle Überarbeitung und Anpassung <strong>der</strong> Berufsbil<strong>der</strong><br />

an die heutigen Gegebenheiten bzw. Aufnahme neuer<br />

Berufsbil<strong>der</strong> (Apron)<br />

- Beschreibung von administrativen Karrieren<br />

- Beschreibung <strong>der</strong> operativen Schnittstellen<br />

- Reintegration <strong>der</strong> Führungskräfte in den Tarifbereich<br />

Der erste Block ist <strong>der</strong> vermeintlich einfachste und damit<br />

auch gut zu beschreiben. Es geht hier, wie euch die nachstehenden<br />

Beispiele zeigen, hauptsächlich um „Entrümpelung“<br />

des alten ETV in Bezug auf Berufsbezeichnungen, aber auch<br />

um Klarstellungen hinsichtlich strittiger Themen <strong>der</strong> Vergangenheit,<br />

wie z. B. <strong>der</strong> „Rückkehrer-Regelung“ nach Verlust<br />

<strong>der</strong> Berechtigung. Hierzu hatten wir einen weitreichenden<br />

Vorschlag gemacht, <strong>der</strong> auch in den Verhandlungen beidseitigen<br />

Anklang gefunden hatte, sollte er doch die Eingruppierung<br />

nach Elternzeit, Pflegezeit o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er unverschuldeter<br />

Abwesenheiten eindeutig regeln. Dass gerade dieser<br />

Punkt Thema <strong>der</strong> zweiten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht<br />

wurde, hat uns alle überrascht, aber aus formellen<br />

Gründen haben wir ihn dann als Streikziel für den Arbeitskampf<br />

zurückgezogen. Dass die DFS hier Politik auf dem Rücken<br />

<strong>der</strong> Familien macht, ist uns unerklärlich, zeigt aber die<br />

Geisteshaltung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig handelnden Personen. Dieses<br />

Thema ist natürlich weiterhin Bestandteil <strong>der</strong> Gespräche und<br />

kann je<strong>der</strong>zeit einvernehmlich o<strong>der</strong> nach Umstellung <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ungen geregelt werden. Nachstehend einige Beispiele<br />

zu diesem Themenbereich aus dem ETV:<br />

***<br />

Auszug aus §2 Abs. 4 ETV<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen<br />

Gründen, wegen Elternzeit, Mutterschutz o<strong>der</strong> anerkannter<br />

Pflegezeiten o<strong>der</strong> aus an<strong>der</strong>en Gründen, die sie nicht selbst<br />

zu vertreten haben, ihre EBG neu erwerben müssen, behalten<br />

ihre bisherige Eingruppierung und Stufe.<br />

Auszug aus §4 ETV<br />

Gruppe 1<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausführen,<br />

für die keine Vorkenntnisse erfor<strong>der</strong>lich sind, z. B.:<br />

Band A<br />

- Reinigungskraft<br />

- Hilfsarbeiter<br />

Gruppe 2<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausführen,<br />

die eine umfassende Einweisung am Arbeitsplatz erfor<strong>der</strong>n,<br />

z.B.:<br />

Band A<br />

- Hilfsarbeiter im Gebäudemanagement<br />

- Handwerker<br />

- Facharbeiterhelfer<br />

Gruppe 3<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausführen,<br />

die Berufserfahrung o<strong>der</strong> eine Schulung erfor<strong>der</strong>n, wodurch<br />

die notwendigen Fachkenntnisse und aufgabenbezogenen<br />

Fertigkeiten erlangt werden, z.B.:<br />

Band A<br />

- Runner<br />

- Ausbildung als Theodolitbeobachter zum Erwerb <strong>der</strong><br />

Zulassung<br />

- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, <strong>der</strong>en Arbeitsdurchführung<br />

nach Anweisungen erfolgt, mit Grundkenntnissen (z.<br />

B. in <strong>der</strong> Bürokommunikation, in <strong>der</strong> Instandhaltung, in <strong>der</strong><br />

Datenerfassung, im Lagerwesen) als<br />

- Junior-Fachkraft mit mindestens zweijähriger abgeschlossener<br />

Berufsausbildung o<strong>der</strong> nach fünf Berufsjahren<br />

Gruppe 4<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausführen,<br />

für die eine abgeschlossene Berufsausbildung o<strong>der</strong><br />

eine betriebsinterne Ausbildung erfor<strong>der</strong>lich ist o<strong>der</strong> die<br />

praktische Erfahrung aus einer Vortätigkeit besitzen, durch<br />

welche damit gleichzusetzende Fachkenntnisse, Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten erlangt wurden, z. B.:<br />

Band A:<br />

Mitarbeiterin o<strong>der</strong> Mitarbeiter mit Erlaubnis in Ausbildung<br />

zum Erwerb von Berechtigungen für den „Bereich FDB/FB“<br />

o<strong>der</strong> Apron<br />

- FS-Techniker in Ausbildung zum Erwerb <strong>der</strong> Erlaubnis und<br />

Berechtigungen<br />

- Simulatorpilot<br />

- Theodolitbeobachter<br />

- Kraftfahrer<br />

- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, <strong>der</strong>en Arbeitsdurchführung<br />

nach Anweisungen erfolgt, mit geringem Handlungsspielraum<br />

bei einzelnen Arbeitsverrichtungen und guten<br />

Kenntnissen (z. B. in <strong>der</strong> Bürokommunikation, in <strong>der</strong> Instandhaltung,<br />

in <strong>der</strong> Datenpflege, im Lagerwesen, in <strong>der</strong><br />

Archivierung) als<br />

- Fachkraft mit mindestens dreijähriger abgeschlossener Berufsausbildung<br />

und nach einem Berufsjahr<br />

***<br />

Aktuell<br />

<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />

Ein weiterer Punkt ist die Abkehr vom Herkunftsprinzip des<br />

alten ETV, das die Bän<strong>der</strong> B – G nur den Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter aus dem operativen Bereich zugänglich machte<br />

und damit alle strittigen Fälle (nach Sicht <strong>der</strong> DFS) automatisch<br />

in das A-Band schob. Das hat in den letzten Jahren zunehmend<br />

zu Eingruppierungsproblemen bei eben solchen<br />

Tätigkeiten geführt, welche die DFS als nicht operative einstuft<br />

und wir dagegen als operative Tätigkeiten. Erschwert<br />

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