Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV
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Grundsätzliches:<br />
Der Streik<br />
Der Streik ist eine kollektive Arbeitsnie<strong>der</strong>legung. Ziele und die Grundsätze eines Streikes<br />
können jedoch sehr unterschiedlich sein.<br />
von<br />
Hans-Joachim<br />
Krüger<br />
Politisch bedingte Streiks erleben wir – fast<br />
wöchentlich in Griechenland. Hier streiken<br />
die Bürger gegen die geplanten Sparmaßnahmen<br />
<strong>der</strong> Regierung. Die Gefahr eines politischen<br />
Streiks ist, dass er sich zu einem<br />
Generalstreik ausweitet und somit das gesamte<br />
öffentliche wie auch private Leben eines<br />
Staates zum Erliegen kommt.<br />
Die Tarifauseinan<strong>der</strong>setzungen finden zwischen verschiedenen<br />
Verbänden – <strong>Gewerkschaft</strong>en und Arbeitgeber – statt<br />
und ist ein im Grundgesetz § 9 Abs. 4 GG verbrieftes Recht.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie<br />
soll ein Streik, <strong>der</strong> erst nach Ablauf <strong>der</strong> Friedenspflicht zulässig<br />
ist, die Arbeitgeber dazu bewegen, den For<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong> durch Abschluss eines entsprechenden<br />
Tarifvertrages nachzukommen.<br />
Damit <strong>der</strong> von <strong>der</strong> einer <strong>Gewerkschaft</strong> organisierte Streik<br />
von den Arbeitsgerichten als rechtmäßig anerkannt wird,<br />
müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Streiks während<br />
einer Laufzeit von Tarifverträgen sind nahezu ausgeschlossen.<br />
Erst nach Kündigung <strong>der</strong> entsprechenden Tarifverträge<br />
und den anschließenden Verhandlungen und somit<br />
dem Ende <strong>der</strong> Friedenspflicht darf eine <strong>Gewerkschaft</strong> ihre<br />
Mitglie<strong>der</strong> zum Streik auffor<strong>der</strong>n. Ein Streik sollte erst dann<br />
stattfinden, wenn alle an<strong>der</strong>en Mittel ausgeschöpft wurden,<br />
Gespräche ohne Ergebnis geblieben sind und keine neuen<br />
Angebote eine weitere Diskussion erlauben.<br />
Nachdem eine Tarifkommission einer <strong>Gewerkschaft</strong> dies so<br />
festgestellt hat, übermittelt diese Kommission den aktuellen<br />
Tarifverhandlungssachstand an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong>.<br />
Der Hauptvorstand (für die <strong>GdF</strong> – <strong>der</strong> Bundesvorstand)<br />
einer <strong>Gewerkschaft</strong> stimmt dann über die<br />
weiteren Schritte für einen Arbeitskampf ab. In <strong>der</strong> Regel<br />
wird ein Haupt- o<strong>der</strong> Bundesvorstand zunächst die Mitglie<strong>der</strong><br />
informieren und diese über weitere Arbeitskampfmaßnahmen<br />
(Urabstimmung) abstimmen lassen.<br />
Bei <strong>der</strong> Durchführung einer Urabstimmung in <strong>der</strong> für<br />
weitergehende Arbeitskampfmaßnahmen geworben<br />
wird, müssen mindestens 75 % <strong>der</strong> betroffenen <strong>Gewerkschaft</strong>smitglie<strong>der</strong><br />
für einen Streik stimmen (in<br />
<strong>der</strong> Urabstimmung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> stimmten 96,7 % <strong>der</strong> betroffenen<br />
Mitglie<strong>der</strong> für Streik).<br />
Aktuell<br />
<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />
Ist die erfor<strong>der</strong>liche Quote erreicht, muss <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
über diese Abstimmung informiert werden und gleichzeitig<br />
darf <strong>der</strong> Bundes- bzw. Hauptvorstand einen Streikaufruf veröffentlichen.<br />
Im Vorfeld eines Streikes ist von <strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong> z.B. die<br />
Besetzung des Streikbüros und <strong>der</strong> Streikposten zu klären<br />
und dies den <strong>Gewerkschaft</strong>smitglie<strong>der</strong>n mitzuteilen.<br />
Vor den Toren <strong>der</strong> bestreikten Betriebe stehen in <strong>der</strong> Regel<br />
die Streikposten, um zu demonstrieren, dass <strong>der</strong> Betrieb bestreikt<br />
wird. Auch sollen eventuell arbeitswillige Arbeitnehmer<br />
noch ihre Entscheidung überdenken.<br />
Arbeitnehmer, die in einem bestreikten Betrieb arbeiten,<br />
werden als „Streikbrecher“ bezeichnet und sehr oft zahlt <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber diesen Mitarbeitern beson<strong>der</strong>e Prämien. Die<br />
Rechtmäßigkeit dieser Prämienzahlungen sind indes umstritten<br />
und haben schon zu Arbeitsgerichtsprozessen geführt.<br />
Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer, ob gewerkschaftlich organisiert o<strong>der</strong><br />
nicht, darf sich an Streikmaßnahmen beteiligen sofern er direkt<br />
betroffen ist. Eine Streikteilnahme stellt keine Verletzung<br />
des Arbeitsvertrages dar. Streikende dürfen we<strong>der</strong><br />
während noch nach dem Streik wegen ihrer Streikteilnahme<br />
gekündigt werden. Auch Auszubildende dürfen für ihre Tariffor<strong>der</strong>ungen<br />
streiken.<br />
Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis, für die Dauer<br />
des Streiks besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgeld. <strong>Gewerkschaft</strong>lich<br />
organisierte Mitglie<strong>der</strong> erhalten von <strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong><br />
eine Streikunterstützung.<br />
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