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Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

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Grundsätzliches:<br />

Der Streik<br />

Der Streik ist eine kollektive Arbeitsnie<strong>der</strong>legung. Ziele und die Grundsätze eines Streikes<br />

können jedoch sehr unterschiedlich sein.<br />

von<br />

Hans-Joachim<br />

Krüger<br />

Politisch bedingte Streiks erleben wir – fast<br />

wöchentlich in Griechenland. Hier streiken<br />

die Bürger gegen die geplanten Sparmaßnahmen<br />

<strong>der</strong> Regierung. Die Gefahr eines politischen<br />

Streiks ist, dass er sich zu einem<br />

Generalstreik ausweitet und somit das gesamte<br />

öffentliche wie auch private Leben eines<br />

Staates zum Erliegen kommt.<br />

Die Tarifauseinan<strong>der</strong>setzungen finden zwischen verschiedenen<br />

Verbänden – <strong>Gewerkschaft</strong>en und Arbeitgeber – statt<br />

und ist ein im Grundgesetz § 9 Abs. 4 GG verbrieftes Recht.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie<br />

soll ein Streik, <strong>der</strong> erst nach Ablauf <strong>der</strong> Friedenspflicht zulässig<br />

ist, die Arbeitgeber dazu bewegen, den For<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong> durch Abschluss eines entsprechenden<br />

Tarifvertrages nachzukommen.<br />

Damit <strong>der</strong> von <strong>der</strong> einer <strong>Gewerkschaft</strong> organisierte Streik<br />

von den Arbeitsgerichten als rechtmäßig anerkannt wird,<br />

müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Streiks während<br />

einer Laufzeit von Tarifverträgen sind nahezu ausgeschlossen.<br />

Erst nach Kündigung <strong>der</strong> entsprechenden Tarifverträge<br />

und den anschließenden Verhandlungen und somit<br />

dem Ende <strong>der</strong> Friedenspflicht darf eine <strong>Gewerkschaft</strong> ihre<br />

Mitglie<strong>der</strong> zum Streik auffor<strong>der</strong>n. Ein Streik sollte erst dann<br />

stattfinden, wenn alle an<strong>der</strong>en Mittel ausgeschöpft wurden,<br />

Gespräche ohne Ergebnis geblieben sind und keine neuen<br />

Angebote eine weitere Diskussion erlauben.<br />

Nachdem eine Tarifkommission einer <strong>Gewerkschaft</strong> dies so<br />

festgestellt hat, übermittelt diese Kommission den aktuellen<br />

Tarifverhandlungssachstand an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong>.<br />

Der Hauptvorstand (für die <strong>GdF</strong> – <strong>der</strong> Bundesvorstand)<br />

einer <strong>Gewerkschaft</strong> stimmt dann über die<br />

weiteren Schritte für einen Arbeitskampf ab. In <strong>der</strong> Regel<br />

wird ein Haupt- o<strong>der</strong> Bundesvorstand zunächst die Mitglie<strong>der</strong><br />

informieren und diese über weitere Arbeitskampfmaßnahmen<br />

(Urabstimmung) abstimmen lassen.<br />

Bei <strong>der</strong> Durchführung einer Urabstimmung in <strong>der</strong> für<br />

weitergehende Arbeitskampfmaßnahmen geworben<br />

wird, müssen mindestens 75 % <strong>der</strong> betroffenen <strong>Gewerkschaft</strong>smitglie<strong>der</strong><br />

für einen Streik stimmen (in<br />

<strong>der</strong> Urabstimmung <strong>der</strong> <strong>GdF</strong> stimmten 96,7 % <strong>der</strong> betroffenen<br />

Mitglie<strong>der</strong> für Streik).<br />

Aktuell<br />

<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />

Ist die erfor<strong>der</strong>liche Quote erreicht, muss <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

über diese Abstimmung informiert werden und gleichzeitig<br />

darf <strong>der</strong> Bundes- bzw. Hauptvorstand einen Streikaufruf veröffentlichen.<br />

Im Vorfeld eines Streikes ist von <strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong> z.B. die<br />

Besetzung des Streikbüros und <strong>der</strong> Streikposten zu klären<br />

und dies den <strong>Gewerkschaft</strong>smitglie<strong>der</strong>n mitzuteilen.<br />

Vor den Toren <strong>der</strong> bestreikten Betriebe stehen in <strong>der</strong> Regel<br />

die Streikposten, um zu demonstrieren, dass <strong>der</strong> Betrieb bestreikt<br />

wird. Auch sollen eventuell arbeitswillige Arbeitnehmer<br />

noch ihre Entscheidung überdenken.<br />

Arbeitnehmer, die in einem bestreikten Betrieb arbeiten,<br />

werden als „Streikbrecher“ bezeichnet und sehr oft zahlt <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber diesen Mitarbeitern beson<strong>der</strong>e Prämien. Die<br />

Rechtmäßigkeit dieser Prämienzahlungen sind indes umstritten<br />

und haben schon zu Arbeitsgerichtsprozessen geführt.<br />

Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer, ob gewerkschaftlich organisiert o<strong>der</strong><br />

nicht, darf sich an Streikmaßnahmen beteiligen sofern er direkt<br />

betroffen ist. Eine Streikteilnahme stellt keine Verletzung<br />

des Arbeitsvertrages dar. Streikende dürfen we<strong>der</strong><br />

während noch nach dem Streik wegen ihrer Streikteilnahme<br />

gekündigt werden. Auch Auszubildende dürfen für ihre Tariffor<strong>der</strong>ungen<br />

streiken.<br />

Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis, für die Dauer<br />

des Streiks besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgeld. <strong>Gewerkschaft</strong>lich<br />

organisierte Mitglie<strong>der</strong> erhalten von <strong>der</strong> <strong>Gewerkschaft</strong><br />

eine Streikunterstützung.<br />

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