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Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV

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<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />

22<br />

Aktuell<br />

wird die Problematik noch durch den Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> ungenauen Trennung an den oben erwähnten Schnittstellen.<br />

Hier haben wir eine Eingruppierung strikt nach <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeit und nicht <strong>der</strong> vormals ausgeübten Tätigkeit gefor<strong>der</strong>t,<br />

dies in Kombination mit <strong>der</strong> genaueren Definition <strong>der</strong><br />

Schnittstellen zwischen operativ und nicht operativ.<br />

Auf Anregung des Arbeitsgerichtes haben wir in <strong>der</strong> zweiten<br />

Verhandlung am 08.08.2011 den markierten Satz ( Vertreterklausel<br />

) als Streikfor<strong>der</strong>ung fallen lassen, da er nach Ansicht<br />

<strong>der</strong> I. Instanz mit einer Regelung aus dem Manteltarifvertrag<br />

kollidiert, die sich im ungekündigten Zustand befindet. Wir<br />

sehen das eigentlich nicht so, da hier ein ganz an<strong>der</strong>er Sachverhalt<br />

geregelt wird. Aus Gründen <strong>der</strong> Sicherheit für den<br />

Arbeitskampf mussten wir vorsorglich jedoch so handeln.<br />

Dass dieses Thema, wie auch die an<strong>der</strong>en aus dem ETV und<br />

<strong>der</strong> Vergütungsfor<strong>der</strong>ung „entfernten“, nur ein Vorwand seitens<br />

<strong>der</strong> DFS war, um rechtliche Störfeuer zu legen, ist für<br />

alle ersichtlich. Dies umso mehr, als alle Beteiligten wussten,<br />

dass diese Themen im Rahmen <strong>der</strong> Verhandlungen entwe<strong>der</strong><br />

gar kein strittiges Thema o<strong>der</strong> ein schon einvernehmlich<br />

gelöstes Thema waren. Aber das nur am Rande.<br />

Nachstehend weitere Auszüge aus dem ETV:<br />

***<br />

Auszug §2 ETV<br />

(1) Die Eingruppierung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

erfolgt in die Vergütungsgruppe (Gruppe und Band) <strong>der</strong><br />

nach § 4 höherwertigen ausgeübten Tätigkeiten, soweit<br />

sie nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Als vorübergehend<br />

im Sinne von Satz 1 gilt eine Zeitspanne von<br />

maximal 6 Monaten.<br />

(2) Die Bän<strong>der</strong>struktur besteht aus den Bän<strong>der</strong>n A – G. Die<br />

Zuteilung zu Gruppe und Band ergibt sich aus § 4.<br />

(3) Höhergruppierungen und Gehaltsverän<strong>der</strong>ungen erfolgen<br />

immer zum Beginn des Kalen<strong>der</strong>monats in welchen<br />

das Ereignis fällt.<br />

Auszug §3 ETV<br />

Eine Stelle ist grundsätzlich mit <strong>der</strong> Bewerberin o<strong>der</strong> dem<br />

Bewerber zu besetzen, <strong>der</strong> die tariflich festgelegten Merkmale<br />

wie Qualifikation, Berufserfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

erfüllt und den entsprechenden Grad <strong>der</strong> Verantwortung<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einstellung o<strong>der</strong> Versetzung<br />

übernehmen kann.<br />

Steht eine geeignete Bewerberin o<strong>der</strong> ein geeigneter Bewerber<br />

nicht zur Verfügung, kann eine Bewerberin o<strong>der</strong> ein Bewerber<br />

ausgewählt werden, <strong>der</strong> die gefor<strong>der</strong>ten Merkmale<br />

nach Absolvierung entsprechen<strong>der</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

und Qualifikationen sowie dem Erwerb erfor<strong>der</strong>licher<br />

Berufserfahrung erfüllen kann.<br />

***<br />

Der zweite Block, die Beschreibung <strong>der</strong> administrativen Karrieren<br />

hängt maßgeblich am oben abgebildeten § 3 ETV. Das<br />

Ziel ist es, auch in diesem großen Bereich <strong>der</strong> DFS eine Karrierestruktur<br />

zu hinterlegen, die den Wildwuchs <strong>der</strong> letzten<br />

Jahre einschränkt und wo immer möglich diesen zurückführt<br />

auf ein planbares tarifliches Niveau. Zu diesem Zweck haben<br />

wir eine Anlage für den ETV gestaltet, die als feste Matrix alle<br />

beschriebenen Tätigkeiten eindeutig regelt und für zukünftige<br />

Tätigkeiten Hinweise gibt und für <strong>der</strong>en Regelung Leitplanken<br />

vorsieht.

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