Flugleiter - GdF Gewerkschaft der Flugsicherung eV
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<strong>der</strong> flugleiter 2011/04/05<br />
22<br />
Aktuell<br />
wird die Problematik noch durch den Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> ungenauen Trennung an den oben erwähnten Schnittstellen.<br />
Hier haben wir eine Eingruppierung strikt nach <strong>der</strong><br />
<strong>der</strong>zeit und nicht <strong>der</strong> vormals ausgeübten Tätigkeit gefor<strong>der</strong>t,<br />
dies in Kombination mit <strong>der</strong> genaueren Definition <strong>der</strong><br />
Schnittstellen zwischen operativ und nicht operativ.<br />
Auf Anregung des Arbeitsgerichtes haben wir in <strong>der</strong> zweiten<br />
Verhandlung am 08.08.2011 den markierten Satz ( Vertreterklausel<br />
) als Streikfor<strong>der</strong>ung fallen lassen, da er nach Ansicht<br />
<strong>der</strong> I. Instanz mit einer Regelung aus dem Manteltarifvertrag<br />
kollidiert, die sich im ungekündigten Zustand befindet. Wir<br />
sehen das eigentlich nicht so, da hier ein ganz an<strong>der</strong>er Sachverhalt<br />
geregelt wird. Aus Gründen <strong>der</strong> Sicherheit für den<br />
Arbeitskampf mussten wir vorsorglich jedoch so handeln.<br />
Dass dieses Thema, wie auch die an<strong>der</strong>en aus dem ETV und<br />
<strong>der</strong> Vergütungsfor<strong>der</strong>ung „entfernten“, nur ein Vorwand seitens<br />
<strong>der</strong> DFS war, um rechtliche Störfeuer zu legen, ist für<br />
alle ersichtlich. Dies umso mehr, als alle Beteiligten wussten,<br />
dass diese Themen im Rahmen <strong>der</strong> Verhandlungen entwe<strong>der</strong><br />
gar kein strittiges Thema o<strong>der</strong> ein schon einvernehmlich<br />
gelöstes Thema waren. Aber das nur am Rande.<br />
Nachstehend weitere Auszüge aus dem ETV:<br />
***<br />
Auszug §2 ETV<br />
(1) Die Eingruppierung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
erfolgt in die Vergütungsgruppe (Gruppe und Band) <strong>der</strong><br />
nach § 4 höherwertigen ausgeübten Tätigkeiten, soweit<br />
sie nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Als vorübergehend<br />
im Sinne von Satz 1 gilt eine Zeitspanne von<br />
maximal 6 Monaten.<br />
(2) Die Bän<strong>der</strong>struktur besteht aus den Bän<strong>der</strong>n A – G. Die<br />
Zuteilung zu Gruppe und Band ergibt sich aus § 4.<br />
(3) Höhergruppierungen und Gehaltsverän<strong>der</strong>ungen erfolgen<br />
immer zum Beginn des Kalen<strong>der</strong>monats in welchen<br />
das Ereignis fällt.<br />
Auszug §3 ETV<br />
Eine Stelle ist grundsätzlich mit <strong>der</strong> Bewerberin o<strong>der</strong> dem<br />
Bewerber zu besetzen, <strong>der</strong> die tariflich festgelegten Merkmale<br />
wie Qualifikation, Berufserfahrung, Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
erfüllt und den entsprechenden Grad <strong>der</strong> Verantwortung<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einstellung o<strong>der</strong> Versetzung<br />
übernehmen kann.<br />
Steht eine geeignete Bewerberin o<strong>der</strong> ein geeigneter Bewerber<br />
nicht zur Verfügung, kann eine Bewerberin o<strong>der</strong> ein Bewerber<br />
ausgewählt werden, <strong>der</strong> die gefor<strong>der</strong>ten Merkmale<br />
nach Absolvierung entsprechen<strong>der</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
und Qualifikationen sowie dem Erwerb erfor<strong>der</strong>licher<br />
Berufserfahrung erfüllen kann.<br />
***<br />
Der zweite Block, die Beschreibung <strong>der</strong> administrativen Karrieren<br />
hängt maßgeblich am oben abgebildeten § 3 ETV. Das<br />
Ziel ist es, auch in diesem großen Bereich <strong>der</strong> DFS eine Karrierestruktur<br />
zu hinterlegen, die den Wildwuchs <strong>der</strong> letzten<br />
Jahre einschränkt und wo immer möglich diesen zurückführt<br />
auf ein planbares tarifliches Niveau. Zu diesem Zweck haben<br />
wir eine Anlage für den ETV gestaltet, die als feste Matrix alle<br />
beschriebenen Tätigkeiten eindeutig regelt und für zukünftige<br />
Tätigkeiten Hinweise gibt und für <strong>der</strong>en Regelung Leitplanken<br />
vorsieht.