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Unterrichtsmaterialien WIRTSCHAFTSRECHT (SS 12)

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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> Wirtschaftsrecht –<br />

Grundlagen des Vertragsrechts<br />

Vertragsarten<br />

Bitte ordnen Sie die unten stehenden Beispiele den Vertragsarten zu und tragen Sie die Paragrafen<br />

ein, in denen Regelungen zu der jeweiligen Vertragsart zu finden sind.<br />

Nr. Vertragsart §§ BGB Vertragsgegenstand<br />

Kaufvertrag<br />

Darlehensvertrag <br />

Schenkungsvertrag<br />

Mietvertrag<br />

Pachtvertrag<br />

Entgeltliche Übereignung des Eigentums (rechtliche Verfügungsgewalt)<br />

und des Besitzes (tatsächliche Verfügungsgewalt) von Rechtsobjekten.<br />

Entgeltliche (oder unentgeltliche) Überlassung von Geld.<br />

Bereicherung des Beschenkten ohne Gegenleistung.<br />

Entgeltliche Überlassung von Sachen zum Gebrauch (und möglicherweise<br />

Gewinnerzielung)<br />

Entgeltliche Überlassung von Sachen und Rechten zum Gebrauch und<br />

Gewinnerzielung<br />

Leihvertrag Unentgeltliche Überlassung von einer Sache<br />

Dienstvertrag<br />

Werkvertrag<br />

Entgeltliche Erbringung einer Arbeit oder Dienstleistung. Geschuldet<br />

wird vom Ausführenden nur die Tätigkeit selbst, nicht die erfolgreiche<br />

Tätigkeit.<br />

Entgeltliche Erbringung einer Arbeit oder Dienstleistung. Der Ausführende<br />

schuldet den Erfolg bzw. das Ergebnis der Tätigkeit, nicht die<br />

Tätigkeit selbst.<br />

Reisevertrag Entgeltliche Erbringung einer „Gesamtheit von Reiseleistungen“.<br />

1<br />

Oma Grundmann schenkt Jaqueline<br />

10 €.<br />

4<br />

Werner und Ingrid wollen endlich mal<br />

wieder Urlaub machen. Sie schließen<br />

in einem Reisebüro einen Vertrag über<br />

eine Pauschalreise ab.<br />

7<br />

Grundmann vereinbart mit der Brauerei,<br />

dass ihm eine nicht zum Pachtinventar<br />

gehörende Kaffeemaschine für<br />

den Zeitraum der Pacht unentgeltlich<br />

überlassen wird.<br />

Zusatzaufgabe<br />

2<br />

Grundmann benötigt einen Kleintransporter.<br />

Er sagt: „Der Autoverleih um<br />

die Ecke ist recht günstig.“ Für<br />

110,00 EUR sucht er sich einen schicken<br />

Sprinter für einen Tag aus.<br />

5<br />

Um den Kauf eines neuen Mercedes C-<br />

Coupes zu finanzieren, borgt sich<br />

Herr Mendosa von einer Bank 5.000 €.<br />

Die Bank verlangt dafür 8,5 % Zinsen.<br />

8<br />

Grundmann stellt stundenweise einen<br />

Studenten ein, der interessierten<br />

Gästen Sehenswürdigkeiten der Stadt<br />

Münster zeigt.<br />

- 24 -<br />

3<br />

Grundmann vereinbart mit einer Brauerei,<br />

dass er die Räume einer Gastwirtschaft<br />

mit Inventar gegen Entgelt<br />

nutzen und den erzielten Ertrag behalten<br />

kann.<br />

6<br />

Hans-Jochen nimmt sich beim Vorbeigehen<br />

am Kiosk die Zeitung mit. Er legt<br />

dafür nur einen Euro hin und geht einfach<br />

weiter.<br />

9<br />

Mendosa bringt sein C-Coupé in die<br />

Werkstatt. Die Ölpumpe soll erneuert<br />

werden.<br />

Weder der Bewirtungsvertrag noch der Beherbergungsvertrag (wie z. B. auch der Veranstaltungsvertrag<br />

oder der Leasingvertrag) sind im BGB explizit geregelt. Dennoch finden diese Vertragsarten ihre rechtliche<br />

Basis im BGB, indem auf eine (oder mehrere) der o. a. Vertragsarten zurückgegriffen wird.<br />

1. Welche Vertragsart bildet die Basis für den Beherbergungsvertrag?<br />

2. Welche Vertragsart bildet die Basis für den Bewirtungsvertrag?<br />

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