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Unterrichtsmaterialien WIRTSCHAFTSRECHT (SS 12)

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<strong>Unterrichtsmaterialien</strong> Wirtschaftsrecht –<br />

Grundlagen des Vertragsrechts<br />

Vertragsinhalte: Leistungspflichten<br />

Aus einem Vertrag ergeben sich verschiedene Pflichten, die die einzelnen Vertragspartner zu<br />

beachten haben, sogenannte Leistungspflichten. Aus jeder Leistungspflicht eines Schuldners<br />

resultiert ein Anspruch auf Erfüllung dieser Pflicht durch den Gläubiger.<br />

Man unterscheidet die Hauptleistungspflicht und Nebenleistungspflichten:<br />

Die Hauptleistungspflicht ist die Leistungspflicht, an deren Erfüllung der Gläubiger das größte<br />

Interesse hat (z. B. bei einem Kaufvertrag die Zahlung des Kaufpreises).<br />

Nebenleistungspflichten sind alle anderen Pflichten, die sich aus der Vorbereitung, Durchführung<br />

und Sicherung der Hauptleistung ergeben.<br />

Leistungspflichten können verschiedene Ursachen haben:<br />

1. Leistungspflichten, die sich aus einer vertragliche Vereinbarung ergeben:<br />

Leistungspflichten können individuell verhandelt und vertraglich festgehalten werden.<br />

2. Leistungspflichten, die sich aus den Regelungen des BGB ergeben:<br />

Bei Verträgen ergeben sich Leistungspflichten aus dem Vertragsrecht (z. B. für den Kaufvertrag<br />

die Vorschriften aus §§ 433 – 479 BGB). Viele der dort zu findenden Regelungen<br />

greifen erst dann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde (nachgiebige Regelungen).<br />

Für alle Verträge ergeben sich weitere Leistungspflichten aus §§ 241 Abs. 2 u. 242 BGB:<br />

§ 241 Abs. 2 BGB: Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Eigentum und die Gesundheit<br />

des Vertragspartners. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Autoverkäufer den Käufer<br />

über Unfallschäden informieren muss.<br />

§ 242 BGB: Leistung nach Treu und Glauben. Die Vertragspartner sollen sich ehrlich,<br />

aufrichtig, rücksichtsvoll, zuverlässig und korrekt zueinander verhalten.<br />

Achtung:<br />

Werden Leistungspflichten durch den Schuldner nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt<br />

und entsteht dem Gläubiger dadurch ein Schaden,<br />

hat der Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz gem. § 280 BGB.<br />

Bitte lesen Sie den Text und beantworten die folgenden Fragen in Gruppen von<br />

4-5 Personen.<br />

1. Welche Haupt- und Nebenleistungspflichten ergeben sich konkret für Grundmann und die<br />

Maxi Gastro AG, wenn Grundmann das Angebot (Abschnitt 3.4) annimmt?<br />

2. Welche Haupt- und Nebenleistungspflichten ergeben sich bei einem typischen Beherbergungsvertrag<br />

für den Hotelier und den Gast?<br />

3. Welche Haupt- und Nebenleistungspflichten ergeben sich bei einem typischen Bewirtungsvertrag<br />

für den Gastwirt und den Gast?<br />

4. Bestimmen Sie einen Gruppensprecher, der Ihre Ergebnisse vorstellt.<br />

Überlegen Sie insbesondere, welche Leistungspflichten sich konkret für den jeweiligen Vertrag<br />

aus den §§241 II u. 242 BGB ergeben.<br />

Sie haben 20 Minuten Zeit.<br />

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