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Evaluation der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI (PDF ...

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Personen, denen ohne weitere Fallabklärung die Weitergabe gezielter Informationen<br />

ausreicht (Informationskunden)<br />

Personen, in denen zwar eine Fallabklärung notwendig ist, eine Fallsteuerung allerdings<br />

nicht geboten ist, weil die Personen sich die Hilfen selbst zugänglich machen und koordinieren<br />

können (Beratungskunden)<br />

Personen, bei denen eine komplexe Hilfesituation mit einer hohen Akteursdichte vorliegt,<br />

und eine individuelle Fallsteuerung erfor<strong>der</strong>lich ist (Fallmanagement Kunden) (Frommelt u.a.<br />

2008).<br />

Wenn es sich um einen Klienten handelt, <strong>der</strong> einen entsprechenden Bedarf aufweist und mit dem<br />

eine Zusammenarbeit im Fallmanagement vereinbart wird, sind die im Gesetz nie<strong>der</strong>gelegten<br />

Case Management basierten Vorgehensweisen als verbindlich zu betrachten.<br />

Insgesamt ist Case Management auf eine effiziente und ressourcenorientierte Hilfegestaltung im<br />

Einzelfall und auf Effizienz des Gesamtsystems ausgerichtet. Diese Zielsetzung reflektiert <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber u. a. in dem angestrebten Zusammenwirken von <strong>Pflegeberatung</strong> im Einzelfall mit den<br />

Akteuren auf kommunaler Ebene – idealtypisch in Pflegestützpunkten.<br />

Das dargelegte, dem aktuellen Stand <strong>der</strong> Case Management-Diskussion entsprechende Konzept<br />

gilt als fachliche Referenz für die <strong>Pflegeberatung</strong> und liegt <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> zu Grunde. Einer solchen<br />

Explizierung des fachlichen Verständnisses von <strong>Pflegeberatung</strong> bedarf es - neben den<br />

verbindlichen gesetzlichen Vorgaben -, um über Maßstäbe für die <strong>Evaluation</strong> zu verfügen und die<br />

Empirie <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> anhand fachlicher Parameter diskutieren zu können.<br />

1.3 Fragestellungen und Module <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong><br />

Die Leistungsbeschreibung „<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> gem. <strong>§</strong> <strong>7a</strong> <strong>Abs</strong>. 7 <strong>Satz</strong> 1 <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong>“ des<br />

GKV Spitzenverbandes vom 1. November 2010 für die <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> sieht vier<br />

zentrale Fragestellungen respektive methodische Zugänge für die <strong>Evaluation</strong> und die Erstellung<br />

des wissenschaftlichen Berichtes vor. Dabei handelt es sich um die Erstellung eines bundesweiten<br />

Überblicks über die Strukturen <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> in den 16 Bundeslän<strong>der</strong>n, um eine schriftliche<br />

Kurzbefragung aller 161 Pflegekassen, eine Nutzerbefragung von mindestens 450 Nutzern<br />

<strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> und schließlich 10 Fallstudien aus mindestens 10 Bundeslän<strong>der</strong>n. In einem<br />

Fazit sollen Schlussfolgerungen für die weitere Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> in Deutschland<br />

ausgearbeitet werden<br />

1.3.1 <strong>Evaluation</strong>smodul 1: Bundesweiter Überblick über die Strukturen <strong>der</strong><br />

<strong>Pflegeberatung</strong> in den 16 Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

Wie oben gezeigt, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> sehr offen gestaltet<br />

und diese den Pflegekassen und im Zusammenhang mit den Pflegestützpunkten auch den Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

übertragen. Die <strong>Evaluation</strong> sollte dementsprechend in einem ersten Teil eine Gesamtdarstellung<br />

<strong>der</strong> Strukturen von <strong>Pflegeberatung</strong> in Deutschland ergeben. Der Auftrag des<br />

GKV-Spitzenverbandes war:<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong><br />

AGP Freiburg, HWA München, TNS Infratest München (2011) 21

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