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Evaluation der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI (PDF ...

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„<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>7a</strong> <strong>Abs</strong>. 7 <strong>Satz</strong> 1 <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong>“<br />

zugeschnitten und die Beratung als neutral und unabhängig empfunden wird. Diese<br />

Neutralität, so ein wichtiges Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong>, wird durch die Pflegekassen<br />

gewährleistet.<br />

Für dieses neue Angebot ist umfassend qualifiziert worden. 2008 hatte <strong>der</strong> GKV-<br />

Spitzenverband entsprechende Empfehlungen zur Anzahl und Qualifikation <strong>der</strong><br />

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater formuliert. Der ganz überwiegende Teil <strong>der</strong><br />

Qualifizierungsmaßnahmen wurde zum 30.6.2011 abgeschlossen. Damit ist gewährleistet,<br />

dass die neuen, zusätzlichen Kompetenzen in die Beratung einfließen.<br />

Ungeachtet unterschiedlicher Entwicklungsstrategien und Organisationsmodelle in <strong>der</strong><br />

<strong>Pflegeberatung</strong> und <strong>der</strong> unterschiedlichen Strukturen in den Bundeslän<strong>der</strong>n haben sich Modelle<br />

guter Praxis herausgebildet, aus denen viele Hinweise für einen erfolgreichen<br />

Umsetzungsprozess generiert werden können. Dabei geht es nicht nur um die genannten<br />

Qualifizierungserfor<strong>der</strong>nisse son<strong>der</strong>n auch um professionelle Grundlagen <strong>der</strong> Beratungsarbeit<br />

und ein Fallmanagement, das unter Einbeziehung <strong>der</strong> relevanten Akteure stattfindet und eine<br />

effektive Steuerung des Hilfeprozesses und die Koordination entsprechen<strong>der</strong> Hilfen<br />

gewährleistet.<br />

Es ist kein überraschen<strong>der</strong> Befund, dass <strong>nach</strong> den Erfahrungen aus zwei Jahren auch noch<br />

Weiterntwicklungsbedarf konstatiert wird. Auch wenn schon viele Pflegebedürftige und ihre<br />

Angehörigen seit 2009 von <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> profitieren, so müssen weitere Anstrengungen<br />

unternommen werden, um etwa den Zugang zur Beratung und die Bekanntheit <strong>der</strong> Angebote<br />

zu erhöhen. Auch in <strong>der</strong> Umsetzung des Fallmanagements, das komplexe Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

alle Beteiligten stellt, sind nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft und können noch<br />

Verbesserungen erzielt werden.<br />

Ein Königsweg in <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> zeichnet sich den Autoren <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> zufolge nicht ab<br />

– ein Befund <strong>der</strong> den unterschiedlichen Ausgangs- und Rahmenbedingungen in den<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n sowie den unterschiedlichen Organisationsmodellen <strong>der</strong> Kranken- und<br />

Pflegekassen Rechnung trägt.<br />

Ein wichtiger Befund <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> betrifft die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen für die<br />

<strong>Pflegeberatung</strong> als ausreichend angesehen werden. Hier ist das Votum <strong>der</strong> Evaluatoren<br />

eindeutig: ein gesetzlicher Än<strong>der</strong>ungsbedarf für die <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong> wird<br />

nicht gesehen.

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