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Evaluation der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI (PDF ...

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<strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong> möglich machen. Von beson<strong>der</strong>em Interesse waren dabei die infrastrukturellen Gegebenheiten,<br />

die auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong><br />

beeinflussten. Hier sollten Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten feststellbar werden. Der<br />

Fragebogen wurde so gestaltet, dass ein Bezug zu den Fragestellungen, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Fallstudien untersucht wurden, möglich war. Des Weiteren wurde über den Fragebogen untersucht,<br />

inwieweit sich die Pflegekassen in ihrer Größe, ihrer Organisationsstruktur und ihrer Repräsentanz<br />

vor Ort unterscheiden und inwieweit sich das auf die Umsetzung <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong><br />

auswirkt.<br />

Die Pflegekassen gaben mittels eines Onlinefragebogens Auskunft zur Organisation <strong>der</strong> Aufgaben<br />

<strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> und <strong>der</strong> entsprechenden Praxis. Sie wurden im Vorfeld über den GKV-<br />

Spitzenverband über Ziel und Inhalt <strong>der</strong> Onlinebefragung informiert. Über eine Recherche wurde<br />

sichergestellt, dass in je<strong>der</strong> Kasse <strong>der</strong> richtige Ansprechpartner bzw. die richtige Abteilung den<br />

Fragebogen zum Ausfüllen erhielt. Auf diese Weise wurde erreicht, dass <strong>der</strong> Fragebogen von<br />

Personen mit entsprechen<strong>der</strong> Sachkenntnis ausgefüllt wurde. Die Beantwortung <strong>der</strong> Fragen war<br />

in einem überschaubaren Zeitraum möglich. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Kurzbefragung sind in Kapitel 2<br />

dargestellt.<br />

1.3.3 <strong>Evaluation</strong>smodul 3: Befragung <strong>der</strong> Nutzer einer <strong>Pflegeberatung</strong><br />

Auftrag des GKV-Spitzenverbandes war, dass mindestens 450 Nutzer einer <strong>Pflegeberatung</strong> –<br />

unter Berücksichtigung aller Bundeslän<strong>der</strong> – befragt werden sollten. Der Auftragnehmer wählte<br />

folgenden repräsentativen Zugang: zum einen wurde auf insgesamt 1164 Privathaushalte zurückgegriffen,<br />

die als Antragsteller o<strong>der</strong> Leistungsbezieher bereits im Rahmen <strong>der</strong> Studie „Wirkungen<br />

des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes“ im Auftrag des BMG Mitte des Jahres 2010 von<br />

TNS Infratest Sozialforschung telefonisch befragt worden waren. Zum an<strong>der</strong>en wurde über entsprechende<br />

Screening-Fragen weitere Pflegebedürftige bzw. Antragsteller o<strong>der</strong> Leistungsbezieher<br />

im Rahmen von kontinuierlichen Mehrthemenbefragungen identifiziert und dann im Detail zu<br />

ihren Erfahrungen mit <strong>Pflegeberatung</strong> gefragt. Die Bildung <strong>der</strong> Stichprobe erfolgte somit auf<br />

repräsentativem Wege – auf diese Weise konnte sichergestellt werden, dass keine Vorselektion<br />

über die Auswahl von zu befragenden Nutzern seitens <strong>der</strong> Leistungserbringer von <strong>Pflegeberatung</strong><br />

vorgenommen wurde. Und es war möglich, die Aussagen <strong>der</strong> Nutzer von <strong>Pflegeberatung</strong> mit den<br />

Aussagen von Nicht-Nutzern zu vergleichen. Es konnte z. B. eine repräsentative Zahl von privaten<br />

Pflegehaushalten da<strong>nach</strong> gefragt werden, ob die Leistung überhaupt bekannt ist. Auch konnte<br />

gefragt werden, warum Pflegehaushalte bei Kenntnis <strong>der</strong> Leistung dennoch darauf verzichteten,<br />

diese in Anspruch zu nehmen. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung <strong>der</strong> Nutzer und Nicht-Nutzer sind in<br />

Kapitel 5 dargestellt.<br />

1.3.4 <strong>Evaluation</strong>smodul 4: Fallstudien zu Unterschieden <strong>der</strong><br />

Beratungspraxis<br />

Ebenso Auftrag des GKV-Spitzenverbandes war es, mindestens zehn Fallstudien in mindestens<br />

zehn Bundeslän<strong>der</strong>n durchzuführen, um mit Hilfe detaillierter Fragen in Anlehnung an den Kurzfragebogen<br />

(siehe 1.2) zu erfahren, wie genau sich Organisationsstruktur, Nutzerstruktur, Qualifikation<br />

<strong>der</strong> Berater, konzeptionelle Vorgaben und rechtlicher Rahmen auf <strong>der</strong> Fallebene abbilden.<br />

Ziel sollte sein, sowohl för<strong>der</strong>liche als auch hin<strong>der</strong>liche Bedingungen in <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Auf-<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong><br />

AGP Freiburg, HWA München, TNS Infratest München (2011) 23

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