Evaluation der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI (PDF ...
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Abbildung Abbildung 9: : Erreichbarkeit <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> über Geschäftsstellen <strong>der</strong> Pflegekassen<br />
Pflegekassen<br />
Tatsächliche Ausgestaltung <strong>der</strong> Erreichbarkeit <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong><br />
Persönliche Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />
<strong>Pflegeberatung</strong> ist sichergestellt in …<br />
<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>§</strong><strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong> (2011)<br />
1 Geschäftsstelle<br />
Bis zu 3 Geschäftsstellen<br />
Bis zu 10 Geschäftsstellen<br />
Bis zu 50 Geschäftsstellen<br />
Mehr als 50 Geschäftsstellen<br />
Keine Angabe<br />
1<br />
<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong><br />
AGP Freiburg, HWA München, TNS Infratest München (2011) 41<br />
7<br />
8<br />
10<br />
14<br />
22<br />
Angaben in absoluten Zahlen<br />
n=62 Pflegekassen, die angegeben haben,<br />
<strong>Pflegeberatung</strong> in einigen o<strong>der</strong> allen<br />
Geschäftsstellen anzubieten<br />
Bei einer Quote von 70% Erstkontakten per Telefon wie in den Hamburger Stützpunkten (vgl.<br />
Döhner et al. 2010, S. 46) ist die Erreichbarkeit zu den Geschäftszeiten o<strong>der</strong> über Telefonschaltungen<br />
von großer Bedeutung. Sehr eingeschränkte o<strong>der</strong> wechselnde Geschäftszeiten stellen<br />
sich als Zugangsbarrieren dar. Die Erreichbarkeit in den Geschäftsstellen <strong>der</strong> Pflegekassen besteht<br />
zu den üblichen Geschäftszeiten. Um eine Erreichbarkeit rund um die Uhr sicher zu stellen,<br />
betreiben 23 Kassen eine bundesweit einheitliche Telefonhotline. Sechs dieser Hotlines sind<br />
kostenpflichtig, zehn Hotlines gewähren eine 24-Stunden Erreichbarkeit an sieben Tagen die<br />
Woche, zwölf von ihnen sind nur zu den üblichen Geschäftszeiten geschaltet. Regional bestehende<br />
Pflegenotruftelefone, die für alle pflegebedürftigen Personen zur Verfügung stehen, sind<br />
hierbei nicht berücksichtigt. Bundesweit einheitlich ist ein entsprechendes Angebot bei den<br />
gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen nicht verfügbar. Einige Kassen statten ihre Pflegeberater<br />
mit Mobiltelefonen aus, über die sie auch für Telefonanfragen zu den Geschäftszeiten ständig<br />
erreichbar sind. Für die telefonische Beratung geben 24 Kassen an, eine „umfassende“ Beratung<br />
anzubieten. 75 Kassen beschränken sich auf erste Informationen. Eine umfassende <strong>Pflegeberatung</strong><br />
im Sinne eines individuellen Fallmanagements kann aber nicht allein telefonisch erfolgen.<br />
Ein telefonischer Erstkontakt ist jedoch hoch bedeutsam für das Erkennen des Bedarfs und die<br />
Vermittlung einer <strong>Pflegeberatung</strong> beziehungsweise für den Beginn eines <strong>Pflegeberatung</strong>sprozesses.<br />
Die Kassen bedienen sich auch <strong>der</strong> Internetkommunikation. Bei E-Mail-Anfragen garantieren 64<br />
Pflegekassen eine Bearbeitungszeit <strong>der</strong> jeweiligen Anfrage innerhalb von zwei Werktagen, 62<br />
Pflegekassen nehmen <strong>nach</strong> einer E-Mail-Anfrage telefonisch Kontakt zu den Ratsuchenden auf.