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Evaluation der Pflegeberatung nach § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI (PDF ...

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Abbildung Abbildung 9: : Erreichbarkeit <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> über Geschäftsstellen <strong>der</strong> Pflegekassen<br />

Pflegekassen<br />

Tatsächliche Ausgestaltung <strong>der</strong> Erreichbarkeit <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong><br />

Persönliche Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Pflegeberatung</strong> ist sichergestellt in …<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>§</strong><strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong> (2011)<br />

1 Geschäftsstelle<br />

Bis zu 3 Geschäftsstellen<br />

Bis zu 10 Geschäftsstellen<br />

Bis zu 50 Geschäftsstellen<br />

Mehr als 50 Geschäftsstellen<br />

Keine Angabe<br />

1<br />

<strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeberatung</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>7a</strong> <strong>SGB</strong> <strong>XI</strong><br />

AGP Freiburg, HWA München, TNS Infratest München (2011) 41<br />

7<br />

8<br />

10<br />

14<br />

22<br />

Angaben in absoluten Zahlen<br />

n=62 Pflegekassen, die angegeben haben,<br />

<strong>Pflegeberatung</strong> in einigen o<strong>der</strong> allen<br />

Geschäftsstellen anzubieten<br />

Bei einer Quote von 70% Erstkontakten per Telefon wie in den Hamburger Stützpunkten (vgl.<br />

Döhner et al. 2010, S. 46) ist die Erreichbarkeit zu den Geschäftszeiten o<strong>der</strong> über Telefonschaltungen<br />

von großer Bedeutung. Sehr eingeschränkte o<strong>der</strong> wechselnde Geschäftszeiten stellen<br />

sich als Zugangsbarrieren dar. Die Erreichbarkeit in den Geschäftsstellen <strong>der</strong> Pflegekassen besteht<br />

zu den üblichen Geschäftszeiten. Um eine Erreichbarkeit rund um die Uhr sicher zu stellen,<br />

betreiben 23 Kassen eine bundesweit einheitliche Telefonhotline. Sechs dieser Hotlines sind<br />

kostenpflichtig, zehn Hotlines gewähren eine 24-Stunden Erreichbarkeit an sieben Tagen die<br />

Woche, zwölf von ihnen sind nur zu den üblichen Geschäftszeiten geschaltet. Regional bestehende<br />

Pflegenotruftelefone, die für alle pflegebedürftigen Personen zur Verfügung stehen, sind<br />

hierbei nicht berücksichtigt. Bundesweit einheitlich ist ein entsprechendes Angebot bei den<br />

gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen nicht verfügbar. Einige Kassen statten ihre Pflegeberater<br />

mit Mobiltelefonen aus, über die sie auch für Telefonanfragen zu den Geschäftszeiten ständig<br />

erreichbar sind. Für die telefonische Beratung geben 24 Kassen an, eine „umfassende“ Beratung<br />

anzubieten. 75 Kassen beschränken sich auf erste Informationen. Eine umfassende <strong>Pflegeberatung</strong><br />

im Sinne eines individuellen Fallmanagements kann aber nicht allein telefonisch erfolgen.<br />

Ein telefonischer Erstkontakt ist jedoch hoch bedeutsam für das Erkennen des Bedarfs und die<br />

Vermittlung einer <strong>Pflegeberatung</strong> beziehungsweise für den Beginn eines <strong>Pflegeberatung</strong>sprozesses.<br />

Die Kassen bedienen sich auch <strong>der</strong> Internetkommunikation. Bei E-Mail-Anfragen garantieren 64<br />

Pflegekassen eine Bearbeitungszeit <strong>der</strong> jeweiligen Anfrage innerhalb von zwei Werktagen, 62<br />

Pflegekassen nehmen <strong>nach</strong> einer E-Mail-Anfrage telefonisch Kontakt zu den Ratsuchenden auf.

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