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Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de

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154<br />

<strong>Spiel</strong>betrieb<br />

„spieler dürfen während <strong>de</strong>r festgesetzten run<strong>de</strong> nicht auf irgen<strong>de</strong>inem beför<strong>de</strong>rungsmittel<br />

mitfahren, außer es ist von <strong>de</strong>r spielleitung genehmigt wor<strong>de</strong>n.<br />

straFe FÜr Verstoss GeGen Die WettspieLbeDinGunG:<br />

Lochspiel — nach beendigung <strong>de</strong>s Lochs, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Verstoß festgestellt<br />

wur<strong>de</strong>, muss <strong>de</strong>r stand <strong>de</strong>s Lochspiels berichtigt wer<strong>de</strong>n; dabei wird für je<strong>de</strong>s<br />

Loch, bei <strong>de</strong>m ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch<br />

zwei Löcher pro run<strong>de</strong>.<br />

Zählspiel — Zwei schläge für je<strong>de</strong>s Loch, bei <strong>de</strong>m ein Verstoß vorkam, höchstens<br />

jedoch vier schläge pro run<strong>de</strong>.<br />

Loch- o<strong>de</strong>r Zählspiel — im Falle <strong>de</strong>s Verstoßes zwischen <strong>de</strong>m spielen von zwei<br />

Löchern wirkt sich die strafe auf das nächste Loch aus. Die benutzung irgen<strong>de</strong>ines<br />

nicht erlaubten beför<strong>de</strong>rungsmittels muss unverzüglich nach erkennen eines<br />

Verstoßes eingestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

an<strong>de</strong>renfalls ist <strong>de</strong>r spieler disqualifiziert.“<br />

Die vorgenannte Genehmigung <strong>de</strong>r spielleitung teilt sich auf in<br />

- eine kurzfristige erlaubnis zum mitfahren, z. b. um Zeit zu sparen, falls <strong>de</strong>r<br />

spieler zur stelle <strong>de</strong>s letzten schlags zurückgehen muss um einen neuen ball<br />

zu spielen (gängige praxis in Verbandswettspielen und auch für spieler ohne<br />

behin<strong>de</strong>rung anwendbar), o<strong>de</strong>r<br />

- eine erlaubnis zur benutzung <strong>de</strong>s <strong>Golf</strong>carts für die ganze festgesetzte run<strong>de</strong>.<br />

Hierzu wird üblicherweise ein nachweis <strong>de</strong>r bedürftigkeit erfor<strong>de</strong>rlich sein, entwe<strong>de</strong>r<br />

durch ärztliches attest o<strong>de</strong>r wenn eine weitere einschränkung erwünscht<br />

ist, durch einen amtlichen behin<strong>de</strong>rtenausweis, ggf. mit <strong>de</strong>m eintrag „G“ für<br />

„Gehbehin<strong>de</strong>rung“.<br />

Die <strong>Golf</strong>regeln verbieten die benutzung von carts auch z. b. nur durch einzelne<br />

teilnehmer eines Wettspiels nicht. in Decision 33-1/8 <strong>de</strong>r „Decisions – entscheidungen<br />

zu <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln“ wird ausgeführt, dass die nutzung eines <strong>Golf</strong>carts<br />

während eines Wettspiels nicht gegen die <strong>Golf</strong>regeln verstößt, solange die<br />

ausschreibung / Wettspielbedingungen die nutzung nicht verbieten. Will man<br />

also die benutzung von carts unterbin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r einschränken, hat dies in <strong>de</strong>r<br />

ausschreibung (ggf. rahmenausschreibung) zu erfolgen. Dabei ist Folgen<strong>de</strong>s zu<br />

be<strong>de</strong>nken:<br />

es macht einen unterschied, ob die <strong>Golf</strong>run<strong>de</strong> zu Fuß o<strong>de</strong>r per Wagen zurückgelegt<br />

wird. Hat ein spieler mit dauern<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rung seine DGV-stammvorgabe<br />

unter benutzung eines carts erspielt, so ist sie diesem umstand allerdings ange-

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