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Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de

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Inhalt von Ausschreibungen und Musterausschreibung<br />

Der DGV empfiehlt, vorab eine als „vorläufig“ gekennzeichnete ergebnisliste auszuhängen,<br />

um allen spielern die möglichkeit zu geben, sich von <strong>de</strong>r richtigen<br />

erfassung ihrer ergebnisse zu überzeugen. Diese Liste kann alphabetisch sortiert<br />

gedruckt wer<strong>de</strong>n, sodass nicht ohne weiteres die sieger und platzierten daraus<br />

ersichtlich sind.<br />

4.1.15 Än<strong>de</strong>rungsvorbehalte<br />

Je<strong>de</strong> ausschreibung sollte <strong>de</strong>n Hinweis enthalten, dass <strong>de</strong>r spielleitung Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r ausschreibung möglich sind. Der Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt muss dann<br />

besagen, wer zu än<strong>de</strong>rn befugt ist und was geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n darf. Hinweise<br />

dazu enthalten die „entscheidungen zu <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln“ (z. b. Decision 33-1/1).<br />

Wie auch im DGV-Vorgabensystem für vorgabenwirksame Wettspiele zwingend<br />

festgelegt, darf nach <strong>de</strong>m ersten start nichts mehr geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn nicht<br />

außergewöhnliche umstän<strong>de</strong> dazu zwingen. Zwischen mel<strong>de</strong>schluss und erstem<br />

start sollte ebenfalls nur dann etwas geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn die spielleitung sich<br />

dazu in begrün<strong>de</strong>ten Fällen veranlasst sieht.<br />

Folgen<strong>de</strong> Formulierung für einen Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt wird empfohlen:<br />

„Die spielleitung hat in begrün<strong>de</strong>ten Fällen bis zum 1. start das recht, die ausschreibung<br />

zu än<strong>de</strong>rn (ausnahme: Vorgabenwirksamkeit, für diese ist <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />

zuständig). nach <strong>de</strong>m 1. start sind Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r ausschreibung<br />

nur bei Vorliegen außergewöhnlicher umstän<strong>de</strong> zulässig.“<br />

eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r ausschreibung nach <strong>de</strong>m ersten start kann sich nur auf punkte<br />

beziehen, die zwingend zur ordnungsgemäßen abwicklung <strong>de</strong>s Wettspiels erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind (z. b. Verkürzung von zwei run<strong>de</strong>n auf eine run<strong>de</strong>) o<strong>de</strong>r auf unwesentliche<br />

„extras“ die von allen gerne angenommen wer<strong>de</strong>n (z. b. erhöhung<br />

<strong>de</strong>r anzahl preise). eine Verkürzung <strong>de</strong>r run<strong>de</strong> von 18 auf neun Löcher ist nicht<br />

zulässig (siehe entscheidung 33-1/2).<br />

4.1.16 <strong>Spiel</strong>leitung<br />

in allen Fällen ist es für eine sportlich einwandfreie Wettspielabwicklung o<strong>de</strong>r eine<br />

eDs-run<strong>de</strong> unumgänglich, dass sich je<strong>de</strong>r teilnehmer vor <strong>de</strong>m ersten start darüber<br />

informieren kann, wer als spielleitung für das Wettspiel bzw. die eDs-run<strong>de</strong><br />

verantwortlich ist, und ob platzrichter eingesetzt sind. es ist wichtig, dass für <strong>de</strong>n<br />

spieler klar ersichtlich ist, wer regelentscheidungen treffen darf und muss. einzelheiten<br />

zur spielleitung können <strong>de</strong>n abschnitten 2. und 3. entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.17 Datenschutz<br />

im rahmen <strong>de</strong>r Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, personendaten zu veröffent-<br />

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