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Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de

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172<br />

<strong>Spiel</strong>betrieb<br />

wird die Geschäftsführung bei evtl. verbalen entgleisungen von spielern sinngemäß<br />

tätig wer<strong>de</strong>n können.<br />

Gelangt die spielleitung nicht zu einer entscheidung, so muss sie <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>m<br />

regelausschuss <strong>de</strong>s DGV vortragen. es gibt keine an<strong>de</strong>re verbindliche instanz für<br />

regelfragen zwischen <strong>de</strong>r spielleitung und <strong>de</strong>m DGV-regelausschuss, auch nicht<br />

<strong>de</strong>n Vorstand o<strong>de</strong>r die Geschäftsführung <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage. in diesem Fall ist nach<br />

regel 34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln eine entscheidung schriftlich bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle<br />

<strong>de</strong>s DGV zu beantragen. auch das Vortragsrecht <strong>de</strong>r von regelentscheidungen<br />

betroffenen spieler beim DGV ist in regel 34-3 geregelt. Damit eine entscheidung<br />

<strong>de</strong>s regelausschusses noch für die betroffenen spieler umgesetzt wer<strong>de</strong>n kann, ist<br />

es wichtig, dass die <strong>Spiel</strong>leitung das Wettspiel im Zweifel nicht been<strong>de</strong>t (keine<br />

siegerehrung vornehmen und nur eine vorläufige ergebnisliste ausrucken). an<strong>de</strong>renfalls<br />

sind regelentscheidungen <strong>de</strong>r spielleitung vor ort regelmäßig verbindlich<br />

und nicht mehr abän<strong>de</strong>rbar (ausnahme: regel 34-1b). in letzterem Fall kann <strong>de</strong>r<br />

regelausschuss nur noch eine bewertung <strong>de</strong>s sachverhalts vornehmen, die z.<br />

b. lauten könnte: „Die entscheidung <strong>de</strong>r spielleitung war falsch, aber durch die<br />

beendigung <strong>de</strong>s Wettspiels endgültig.“<br />

nahezu alle vorkommen<strong>de</strong>n streit- und Zweifelsfälle sind bereits vom royal and<br />

ancient <strong>Golf</strong> club of st. andrews (r&a) entschie<strong>de</strong>n und in die „Decisions on the<br />

rules of <strong>Golf</strong>“ aufgenommen wor<strong>de</strong>n. um Fehlentscheidungen zu vermei<strong>de</strong>n empfiehlt<br />

<strong>de</strong>r DGV allen spielleitungen dringend, die aktuellen „Decisions“ ständig<br />

bereitzuhalten und in allen Zweifelsfällen heranzuziehen. Der DGV hat die Decisions<br />

in die <strong>de</strong>utsche sprache übersetzt. sie sind unter <strong>de</strong>m titel „entscheidungen<br />

zu <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln“ im online-bookshop unter www.golf.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r www.rules4you.<br />

<strong>de</strong>, in <strong>Golf</strong>-shops o<strong>de</strong>r im buchhan<strong>de</strong>l erhältlich. es erscheint unverzichtbar, dass<br />

spielleitungsmitglie<strong>de</strong>r und platzrichter in die systematik <strong>de</strong>r „Decisions“ eingearbeitet<br />

sind. Hierzu empfehlen sich insbeson<strong>de</strong>re verschie<strong>de</strong>ne vom DGV und <strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>sgolfverbän<strong>de</strong>n angebotenen seminare.<br />

aufhebung o<strong>de</strong>r Verhängung von strafen bzw. Disqualifikationen<br />

in beson<strong>de</strong>rs gelagerten einzelfällen darf die spielleitung nach regel 33-7 – übrigens<br />

nur in ihrer Gesamtheit (entscheidung 33-7/1) – die strafe <strong>de</strong>r Disqualifikation<br />

erlassen, abän<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r verhängen, wenn sie es für gerechtfertigt hält. Geringere<br />

strafen als Disqualifikation dürfen nicht erlassen o<strong>de</strong>r abgeän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

- im Zählspiel<br />

Von nachstehen<strong>de</strong>n ausnahmen abgesehen, darf im Zählspiel keine strafe aufgehoben,<br />

abgeän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r verhängt wer<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m das Wettspiel been<strong>de</strong>t

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