Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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<strong>Spiel</strong>betrieb<br />
passt. ein spieler mit einer kurzzeitigen behin<strong>de</strong>rung jedoch wird im allgemeinen<br />
eher Vorteile durch das cart haben. nach Ziffer 3.16 <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems<br />
kann <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss zwar eine Vorgabe anpassen, nicht jedoch im Voraus.<br />
es kann also sein, dass die erlaubnis, im einzelfall ein cart zu benutzen, alle<br />
an<strong>de</strong>ren teilnehmer benachteiligt. man sollte die Vor- und nachteile sorgfältig<br />
abwägen, bevor man diese Frage entschei<strong>de</strong>t.<br />
sind carts vorhan<strong>de</strong>n, könnte <strong>de</strong>ren Verwendung bei Wettspielen wie folgt geregelt<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
„bei körperlicher behin<strong>de</strong>rung, die das absolvieren <strong>de</strong>r Wettspielrun<strong>de</strong> ohne<br />
cart nicht erlaubt, ist die benutzung gestattet. es besteht attestpflicht. sonstigen<br />
bewerbern wer<strong>de</strong>n carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran<br />
interessierten Wettspielteilnehmer von carts Gebrauch machen könnten.“<br />
Hierbei geht es nicht um die Vorgabenwirksamkeit <strong>de</strong>s erzielten ergebnisses,<br />
son<strong>de</strong>rn um die sportliche Vergleichbarkeit <strong>de</strong>s ergebnisses mit <strong>de</strong>n ergebnissen<br />
<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren spieler. Die Vorgabenwirksamkeit wird also keinesfalls dadurch<br />
gefähr<strong>de</strong>t, dass einzelne o<strong>de</strong>r alle spieler ein cart benutzen.<br />
ungeachtet dieser möglichkeit entschei<strong>de</strong>t stets <strong>de</strong>r Hausrechtsinhaber, ob <strong>Golf</strong>carts<br />
zulässig sind.<br />
• Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)<br />
Hier ist es durchaus möglich, eine generalisieren<strong>de</strong> Vorgehensweise für alle Wettspiele<br />
schon in einer Wettspielordnung / rahmenausschreibung festzulegen. Hinweise<br />
hierzu enthält anhang i, teil c „entscheidung bei gleichen ergebnissen“ <strong>de</strong>r<br />
<strong>Golf</strong>regeln und abschnitt 4. Ziffer 4.1.11 dieses spiel- und <strong>Wettspielhandbuch</strong>s.<br />
• Elektronische Kommunikationsmittel<br />
Die spielleitung kann in <strong>de</strong>n Wettspielbedingungen festlegen, dass die benutzung<br />
eines mobiltelefons störend und rücksichtslos ist. Wird durch die benutzung eines<br />
telefons eine schwerwiegen<strong>de</strong> störung <strong>de</strong>s spielbetriebs verursacht (benutzung<br />
während ein an<strong>de</strong>rer spieler sich auf seinen schlag vorbereitet o<strong>de</strong>r spielt), so<br />
kann dies als schwerwiegen<strong>de</strong>r etiketteverstoß zur Disqualifikation nach regel<br />
33-7 führen.<br />
Die Verwendung eines mitgeführten mobiltelefons in einem notfall ist selbstverständlich<br />
straflos. Der DGV hat in seinen Wettspielbedingungen in Ziffer 8. eine<br />
entsprechen<strong>de</strong> regelung getroffen, die bei bedarf übernommen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
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