Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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<strong>Spiel</strong>betrieb<br />
wür<strong>de</strong> nicht <strong>de</strong>r festgelegte spieler die Karte unterschreiben und <strong>de</strong>r spieler wäre<br />
disqualifiziert. aus diesem Grund empfiehlt <strong>de</strong>r DGV nicht die bestimmung <strong>de</strong>s<br />
Zählers auf diese art, son<strong>de</strong>rn stellt es <strong>de</strong>n spielern in einer Gruppe frei, wie die<br />
Karten getauscht wer<strong>de</strong>n.<br />
• Regelungen für behin<strong>de</strong>rte <strong>Golf</strong>spieler<br />
Der royal and ancient <strong>Golf</strong> club of st. andrews (r&a) hat die <strong>Golf</strong>regeln für<br />
<strong>Golf</strong>spieler mit behin<strong>de</strong>rung angepasst. Die <strong>de</strong>utsche Übersetzung dieses textes<br />
ist als abschnitt 11. teil dieses spiel- und <strong>Wettspielhandbuch</strong>s. Die spielleitung<br />
kann in <strong>de</strong>r rahmenausschreibung bestimmen, dass im Falle <strong>de</strong>r dort beschriebenen<br />
behin<strong>de</strong>rungen diese anpassungen gelten.<br />
nur die dort aufgeführten erleichterungen sind für spieler mit einer behin<strong>de</strong>rung<br />
zulässig. an<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> bestimmungen durch die spielleitung setzen<br />
die regeln außer Kraft bzw. än<strong>de</strong>rn diese ab und sind <strong>de</strong>shalb unzulässig.<br />
beispiel:<br />
„Für alle durch einen amtlichen behin<strong>de</strong>rtenausweis qualifizierten und bei <strong>de</strong>r<br />
spielleitung angemel<strong>de</strong>ten spieler gelten die „anpassungen <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für<br />
spieler mit behin<strong>de</strong>rung (siehe Kapitel 11 sWsH).“<br />
• Doping<br />
Will man hier eine regelung treffen, sollte man sich an <strong>de</strong>n regelungen <strong>de</strong>s DGV<br />
orientieren und einzelheiten beim DGV erfragen.<br />
• Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt<br />
Da <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt unverän<strong>de</strong>rbarer bestandteil je<strong>de</strong>r ausschreibung ist,<br />
empfiehlt es sich, diesen bereits in <strong>de</strong>r Wettspielordnung / rahmenausschreibung<br />
vorzusehen. Zu einzelheiten siehe abschnitt 4., Ziffer 4.1.15.<br />
• Datenschutz<br />
im rahmen <strong>de</strong>r Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, personendaten zu veröffentlichen.<br />
so wird je<strong>de</strong>nfalls auf <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage eine startliste ausgehängt und nach<br />
abschluss <strong>de</strong>s Wettspiels wer<strong>de</strong>n die ergebnisse <strong>de</strong>r teilnehmer bekannt gegeben.<br />
eine solche Datenverarbeitung ist vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />
allgemein zulässig. Wer<strong>de</strong>n darüber hinaus start- und ergebnisliste auch im internet<br />
veröffentlicht, so ist zu beachten, dass <strong>de</strong>r Zugriff auf einzelne personendaten in<br />
<strong>de</strong>r startliste durch passwort zu schützen ist und auch bei <strong>de</strong>r bekanntgabe <strong>de</strong>r ergebnisse<br />
im internet berechtigten be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r betroffenen rechnung getragen wer<strong>de</strong>n<br />
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