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Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de

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<strong>Spiel</strong>betrieb<br />

wür<strong>de</strong> nicht <strong>de</strong>r festgelegte spieler die Karte unterschreiben und <strong>de</strong>r spieler wäre<br />

disqualifiziert. aus diesem Grund empfiehlt <strong>de</strong>r DGV nicht die bestimmung <strong>de</strong>s<br />

Zählers auf diese art, son<strong>de</strong>rn stellt es <strong>de</strong>n spielern in einer Gruppe frei, wie die<br />

Karten getauscht wer<strong>de</strong>n.<br />

• Regelungen für behin<strong>de</strong>rte <strong>Golf</strong>spieler<br />

Der royal and ancient <strong>Golf</strong> club of st. andrews (r&a) hat die <strong>Golf</strong>regeln für<br />

<strong>Golf</strong>spieler mit behin<strong>de</strong>rung angepasst. Die <strong>de</strong>utsche Übersetzung dieses textes<br />

ist als abschnitt 11. teil dieses spiel- und <strong>Wettspielhandbuch</strong>s. Die spielleitung<br />

kann in <strong>de</strong>r rahmenausschreibung bestimmen, dass im Falle <strong>de</strong>r dort beschriebenen<br />

behin<strong>de</strong>rungen diese anpassungen gelten.<br />

nur die dort aufgeführten erleichterungen sind für spieler mit einer behin<strong>de</strong>rung<br />

zulässig. an<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong> bestimmungen durch die spielleitung setzen<br />

die regeln außer Kraft bzw. än<strong>de</strong>rn diese ab und sind <strong>de</strong>shalb unzulässig.<br />

beispiel:<br />

„Für alle durch einen amtlichen behin<strong>de</strong>rtenausweis qualifizierten und bei <strong>de</strong>r<br />

spielleitung angemel<strong>de</strong>ten spieler gelten die „anpassungen <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für<br />

spieler mit behin<strong>de</strong>rung (siehe Kapitel 11 sWsH).“<br />

• Doping<br />

Will man hier eine regelung treffen, sollte man sich an <strong>de</strong>n regelungen <strong>de</strong>s DGV<br />

orientieren und einzelheiten beim DGV erfragen.<br />

• Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt<br />

Da <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungsvorbehalt unverän<strong>de</strong>rbarer bestandteil je<strong>de</strong>r ausschreibung ist,<br />

empfiehlt es sich, diesen bereits in <strong>de</strong>r Wettspielordnung / rahmenausschreibung<br />

vorzusehen. Zu einzelheiten siehe abschnitt 4., Ziffer 4.1.15.<br />

• Datenschutz<br />

im rahmen <strong>de</strong>r Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, personendaten zu veröffentlichen.<br />

so wird je<strong>de</strong>nfalls auf <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage eine startliste ausgehängt und nach<br />

abschluss <strong>de</strong>s Wettspiels wer<strong>de</strong>n die ergebnisse <strong>de</strong>r teilnehmer bekannt gegeben.<br />

eine solche Datenverarbeitung ist vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>s bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes<br />

allgemein zulässig. Wer<strong>de</strong>n darüber hinaus start- und ergebnisliste auch im internet<br />

veröffentlicht, so ist zu beachten, dass <strong>de</strong>r Zugriff auf einzelne personendaten in<br />

<strong>de</strong>r startliste durch passwort zu schützen ist und auch bei <strong>de</strong>r bekanntgabe <strong>de</strong>r ergebnisse<br />

im internet berechtigten be<strong>de</strong>nken <strong>de</strong>r betroffenen rechnung getragen wer<strong>de</strong>n<br />

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